Die Aufsichtsgremien der Wohnungsunternehmen dürfen nicht "unabhängig" sein. Die Mitglieder eines Aufsichtsrates sind dazu da, die Interessen der Gesellschafterin (in unserem Fall des Landes Berlin, repräsentiert durch Senat und Abgeordnetenhaus) zu vertreten. Und sie sollen überwachen, ob der Vorstand im Sinne des Unternehmens und der Gesellschafterin tätig ist und alles richtig macht. Wenn wir im Senat sind, dann wollen wir als Senat die Ziele mitformulieren und die Aufsichtsräte sollen die Umsetzung begleiten. Unabhängige Menschen mit eigenen Zielen zu bestellen, wäre höchst kontraproduktiv.
(Eine besondere Rolle nehmen die Arbeitnehmervertreterinnen ein. Sie vertreten explizit die Interessen der Beschäftigten. Die sind also auch nicht unabhängig.)
| Antrag zum Wahlprogramm: | Kapitel 2: Berlin hält zusammen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Andreas Otto (KV Berlin-Pankow) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 16.01.2026, 23:24 |