Der Berliner Wohnungsmarkt ist seit Jahren durch einen strukturellen Mangel an bezahlbarem Wohnraum geprägt. Studien und wohnungswirtschaftliche Verbände gehen von einem Defizit von 1,3-1,5 Millionen Wohnungen aus. Berlin zählt zu den am stärksten betroffenen Regionen. Parallel dazu ist der Bestand an dauerhaft gebundenen Sozialwohnungen in Berlin in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen. Diese Entwicklung für dazu, dass immer größere Teile der Bevölkerung überproportional hohe Anteile ihres Einkommens für Miete aufwenden müssen. Die Kombination aus Angebotsknappheit, niedrigem Leerstand und steigenden Angebotsmieten macht deutlich, dass Marktmechanismen allein nicht ausreichen, um eine zureichende Versorgung von bezahlbarem Wohnraum sicherzustellen. Die internationale Forschung zeigt ein differenziertes Bild zu Mietpreisregulierungen. Kurzfristig können diese zwar Mietsteigerungen begrenzen und vor Verdrängung schützen, langfristig zeigen empirische Studien jedoch, dass pauschale, flächendeckende und starre Eingriffe erhebliche Nebenwirkungen entfalten: Investitionen in Instandhaltung werden reduziert, die Neubautätigkeit wird gedämpft und Bestandswohnungen werden vermehrt zweckentfremdet. Internationale Studien, wie z.B. aus den USA zeigen, dass das Mietwohnungsangebot in von Mietregulierung betroffenen Gebieten, um zweistellige Prozentwerke zurückgehen kann. Dies spiegelt die fehlende wirtschaftliche Tragfähigkeit einzelner Geschäftsmodelle wieder. Gleichzeitig zeigen Städte wie Wien, dass soziale Wohnraumversorgung dann tragfähig wird, wenn die Regulierung nicht unverhältnismäßig durchgeführt wird und an Investitionsanreize, öffentlichen Bestand und langristige Bindungen gekoppelt ist. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel zeigt, dass sozialpolitische Maßnahmen nicht nur Symbolwirkung entfalten sollten, sondern auch von kompetenz- und verhältnismäßigkeitsgerechter Langrfristigkeit gedacht werden müssen. Daher braucht es uns Bündnisgrüne für eine zielgenaue Umsetzung, statt Pauschalisierung von "bösen" Vermieter*innen sowie gestufte verhältnismäßige Eingriffe statt sofortiger Sanktionen & vor allem ein flankierendes Ausgleichs. und Fördersystem. Ein erheblicher Teil (60%) des deutschen Mietwohnungsbestands gehört Schätzungen zufolge nicht zu Konzernen, sondern zu Klein- bis Mittelvermieter*innen, welche ihre Immobilien langfristig bewirtschaften, die Instandhaltungen & Sanierungen & Modernsierung langfristig aus den laufenden Einnahmen mehrerer Immobilien finanzieren und jenen Bestand als Altersversorge nutzen. Eine soziale Wohnungspolitik muss daher vermeiden diese Gruppe mit denselben Instrumenten zu treiben, wie renditegetriebene Großakteur*innen. Eine höhere Schwelle für verpflichtende Maßnahmen trägt diesem faktischen Umstand entsprechende Rechnung und kann Sanierungsstau verhindern, die Wohnqualität besser sichern und eine langfristige Werterhaltung gewährleisten, ohne die Immobilien kaputt zu sparen.
| Antrag zum Wahlprogramm: | Kapitel 2: Berlin hält zusammen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Yannic Leschke (KV Berlin-Spandau) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 15.01.2026, 21:12 |