Viele Innovationen scheitern nicht an mangelnder Technologie, sondern an starren Verfahren, langen Genehmigungswegen und fehlenden Erprobungsräumen. Gerade für die sozial-ökologische Transformation braucht es Orte und Rechtsrahmen, in denen neue Lösungen unter realen Bedingungen getestet werden können.
Ein Berliner Innovationsfreiheitsgesetz schafft genau diesen Rahmen: durch Reallabore, zeitlich befristete Abweichungsmöglichkeiten und beschleunigte Verfahren. Dabei geht es nicht um den Abbau von Umwelt-, Arbeits- oder Verbraucherschutz, sondern um deren praxisnahe Weiterentwicklung.
Das Bundesmodell zeigt, dass Innovationsfreiheit kein Selbstzweck ist, sondern ein Instrument für zielgerichtete Transformation. Auf Landesebene kann Berlin dieses Instrument nutzen, um Verwaltung zu modernisieren, Unternehmen Planungssicherheit zu geben und gesellschaftliche Innovation schneller wirksam werden zu lassen.
Ein Innovationsfreiheitsgesetz stärkt damit nicht nur Wirtschaft und Industrie, sondern auch staatliche Handlungsfähigkeit und demokratische Steuerung in Zeiten tiefgreifender Transformation.