Die Vermögensteuer ist keine sinnvolle Steuer. Sie erfordert die Bewertung von Vermögen, was aufwändig und rechtsunsicher ist. Sie hat auch nur eine geringe Auswirkung auf die Vermögensungleichheit, was auch das DIW so sieht. Sie ist kein probates Mittel, um eine gleichmäßigere Verteilung von Vermögen zu erreichen. Wenn sie auf Ebene von Unternehmen erhoben wird, würde dies den Investitionssstandort Deutschland verschlechtern. Würde man hingegen- wie bei der Erbschaftsteuer - Betriebsvermögen begünstigen, gäbe es Anreize, Privatvermögen in Betriebsvermögen umzuklarieren. Außerdem ist die Begünstigung bestimmter Vermögensarten gleichheitsrechtlich problematisch.
Auch unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten ist die Vermögensteuer in Frage zu stellen, da sie keine Rücksicht darauf nimmt, wieviel Ertrag ein Vermögen generiert. Sie kann somit im Zusammenwirken mit der Erbschaftsteuer und der Einkommensteuer - insbesondere in Jahren mit geringem Einkommen - konfiskatorisch wirken und ist damit möglicherweise verfassungswidrig. Wohlhabende mehr zu belasten ist viel einfacher und deshalb sinnvoller durch eine Anhebung der Einkommensteuer möglich, wobei man aber zur Kenntnis nehmen muss, dass bereits jetzt hohe Einkommen das Gros der Einkommensteuer zahlen. Das Maß des Einkommens ist jedoch zumindest eine einfache Größe zur Ermittlung einer Steuerlast. Außerdem könnte man Immobilien stärker besteuern (Abschaffung Spekulationsfrist, Abschaffung erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung). In Anbetracht dessen, stellt sich die Frage, warum man ausgerechnet zur Vermögensteuer greifen sollte.
Sinnvoller ist, zu fordern, dass die Erbschaftsteuer ausgebaut und auf Betriebsvermögen ausgedehnt wird. Statt der derzeitigen Verschonungsregeln sollten großzügige Stundungen über mehrere Jahre vorgesehen werden. Wenn man davon ausgeht, dass ein Betriebsvermögen alle 30 Jahre übergeht, und die Erbschaftsteuer über viele Jahre ratenweise abgezahlt wird, ist das quasi schon eine Vermögensteuer. Außerdem muss das Vermögen nicht so oft bewertet werden, wie bei einer Vermögensteuer.