Die Landesverfassung von Berlin verpflichtet das Land, die Gleichstellung und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens herzustellen und zu sichern. Der Equal-Pay-Bericht soll die Gender-Analyse der Beschäftigtenstruktur zusammenfassend darstellen. So liefert die Gender-Analyse ein umfassendes Bild zu den Verdienstunterschieden der Beschäftigten des Landes und gibt einen Überblick, in welchen Bereichen gesonderter Handlungsbedarf besteht. Zum Ausgleich bestehender Ungleichheiten sind Maßnahmen zur Förderung zulässig. Das Land Berlin hat daher darauf hinzuwirken, Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern zu beseitigen. Im öffentlichen Dienst gibt es neben den Arbeitnehmer*innen auch Beamt*innen, die nach unterschiedlichen Entgeltsystemen vergütet werden. Daher können die Bruttostundenlöhne nicht verglichen werden. Die Verdienstunterschiede lassen sich aus den verfügbaren Daten für Berlin nicht ableiten.
| Antrag zum Wahlprogramm: | Kapitel 3: Berlin gestaltet Zukunft |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Feminismus (dort beschlossen am: 08.01.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 09.01.2026, 17:28 |