In Berlin ist auf vielen Gehwegen das Parken durch Z315 erlaubt wodurch die Eigenschaft des Gehwegs für den Fußverkehr eingeschränkt wird. Darüber hinaus entstehen Schäden an den Gehwegen die hohe Kosten verursachen. Oftmals wird durch die Anordnung die Nutzbarkeit eingeschränkt. Doppelkinderwägen oder Begegnungsverkehr von Rollstühlen ist nicht mehr möglich.
| Antrag zum Wahlprogramm: | Kapitel 3: Berlin gestaltet Zukunft |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Christian Roux (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 10.01.2026, 17:02 |