Teil eines dreiteiligen Änderungsantrags zum Unterkapitel "Rad- und Fußverkehr fördern".
Der Fuß- und Radverkehr hat in der Änderung einen eigenen Abschnitt und der Fußverkehr ist vorangestellt worden, weil er alle Verkehrsteilnehmer*innen betrifft.
Bis auf den Satz zum grünen Pfeil für Radfahrer*innen ist der Originaltext in den jeweiligen Abschnitten übernommen und im Fußteil noch ergänzt worden.
Der grüne Abbiegepfeil widerspricht den davor stehenden Aussagen zur Trennung der Ampelschaltung um Rechtsabbiegeunfälle zu verhindern.