Scan Cars werden aktuell in einem Regierungsentwurf der Bundesregierung eingeführt. Das geht zurück auf eine grüne Inititiave aus der Vorrergierung.
Es gibt es grundsätzlich natürlich die Frage des Datenschutz. Dem Datenschutz kommt im Gesetzentwurf ein zentraler Stellenwert zu. Der Einsatz von Scan-Fahrzeugen ist daher auf Stichproben beschränkt. Ergibt der Abgleich keinen Treffer, sind die erhobenen Informationen umgehend zu löschen; bei einem Treffer ist lediglich eine kurzfristige Speicherung von bis zu 24 Stunden zulässig, in der eine manuelle Überprüfung erfolgen muss. Bestätigt diese Kontrolle einen Parkverstoß, dürfen die Daten bis zum Abschluss des Ordnungswidrigkeitenverfahrens aufbewahrt werden. Sowohl die eingesetzten Fahrzeuge als auch die überwachten Bereiche sind eindeutig zu kennzeichnen. Der Verwendungszweck der Daten ist strikt begrenzt, eine Nutzung zur Profilbildung ist ausdrücklich untersagt.