Die Verwendung des Begriffs "Zugehörige" bei pflegenden Angehörigen ist wichtig, weil sie nicht nur Verwandte, sondern auch Freund*innen, Nachbar*innen und Bekannte umfasst. Dieser Begriff hebt hervor, dass die emotionale Nähe und die Verantwortung für die Pflege nicht nur durch die familiäre Beziehungen, sondern auch durch die sotiale und persönliche Bindungen bestehen.
| Antrag zum Wahlprogramm: | Kapitel 5: Berlin begleitet ein Leben lang |
|---|---|
| Antragsteller*in: | KV Marzahn-Hellersdorf (dort beschlossen am: 12.01.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 16.01.2026, 18:35 |