Die beiden christlichen Großkirchen und die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen haben regional oder bundesweit unterschiedliche Formate zur Beteiligung von Betroffenen geschaffen, welche aber häufig auf Kritik von Betroffeneninitiativen hinsichtlich Transparenz, Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten der Betroffenen stoßen. Ferner mangelt es an einem Austausch und Vernetzung Betroffener aus unterschiedlichen Institutionen und gesellschaftlichen Sektoren. Nicht zuletzt soll die Rolle der Landesregierungen beleuchtet werden.
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