Als die Verbeamtung von Berliner Lehrkräften unter r2g wieder eingeführt wurde, wurde den angestellten Lehrkräften ein angemessener "Nachteilsausgleich" versprochen. Die damals beschlossene Zulage von 300 Euro monatlich für angestellte Lehrkräfte war eine halbgare Lösung und wurde vom schwarz-roten Senat wieder gestrichen. Es zeigt sich aber inzwischen: Nicht nur kann eine relevante Zahl Berliner Lehrkräfte nicht verbeamtet werden, aufgrund von Alter, Krankheit, Staatsbürgerschaft oder nicht erfüllter Laufbahnvoraussetzungen. Es gibt auch Lehrkräfte, die die Verbeamtung nicht wünschen und lieber als Angestellte arbeiten möchten. Bundesweit sind etwa ein Viertel aller Lehrkräfte an Schulen nicht verbeamtet.
Das Land Berlin sollte angestellten Lehrkräften ein faires Angebot machen und sie nicht dauerhaft zu Lehrkräften zweiter Klasse degradieren. Dazu muss nach Wegen gesucht werden, wie die statusbedingten Unterschiede zwischen Beamt:innen und Angestellten z.B. beim Nettogehalt, bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und in der Altersvorsorge ausgeglichen werden können.
Es ist sowohl möglich, dazu am Tarifvertrag der Länder anzusetzen, etwa durch eine Verbesserung der Regelungen zur Lohnfortzahlung und der Betriebsrente VBL - Berlin könnte in diesem Sinne in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder initiativ werden. Möglich ist auch die Zahlung einer Zulage für angestellte Lehrkräfte in Form einer Vorweggewährung von Erfahrungsstufen im Rahmen bestehender Regelungen im Tarifvertrag der Länder.
In jedem Fall sollten wir Grüne uns dazu bekennen, dass wir die unfairen Unterschiede zwischen Beamt:innen und Angestellten langfristig überwinden wollen, in der Schule und in allen anderen Bereichen. Das ist langjährige grüne Beschlusslage und gehört auch wieder in unser aktuelles Wahlprogramm.