Dieser Änderungsantrag versteht sich als Gegenantrag zum Änderungsantrag der LAG Bildung, der sich auf denselben Textabschnitt bezieht und die Zeilen 255-261 durch eine wesentlich abgeschwächtere Passage ersetzen möchte. Damit würde ein klares Bekenntnis zur Inklusion statt Separierung, zur Ablehnung einer Beschulung in den Unterkünften und zu einer diskriminierungskritischen Schulentwicklung entfallen. Der hier als Gegenantrag eingebrachte Änderungsantrag nimmt das im Antrag der LAG formulierte Anliegen einer frühzeitigen pädagogischen Betreuung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen auf, belässt aber den klaren und überzeugenden Text des Wahlprogrammentwurfs und könnte somit einen Kompromiss darstellen.
Folgende Gründe sprechen gegen eine Streichung der Zeilen 255-261 des Wahlprogrammentwurfs::
- Integration - Sprachenlernen - Fortsetzung der Bildungsbiographie:
Die klare Ablehnung einer Beschulung in den Unterkünften und das Bekenntnis zur Inklusion statt zur Separierung - beides fehlt im Änderungsantrag der LAG Bildung - ist von zentraler Bedeutung. Die große Gefahr besteht darin, dass eine pädagogische Betreuung in den Unterkünften sich nicht auf den ersten Monat beschränkt, sondern so lange bestehen beleibt, bis die Familien eine Wohnung gefunden haben, was derzeit in Berlin schwierig ist. Das bedeutet: Bis dahin hätten die geflüchteten Kinder und Jugendlichen keinerlei Anspruch auf einen regulären Schulplatz, ihre Schulausbildung wäre also erstmal auf unbestimmte Zeit unterbrochen, sie hätten auf Monate keinen Kontakt zu gleichaltrigen deutschen Kindern und Jugendlichen und würden ihre engen Unterkünfte kaum verlassen. Eine solche Segregation läuft einer Integration zuwider, behindert die Bildungsbiographie und erschwert das Deutschlernen. Aus diesen Gründen sprechen sich auch die 2025 erschienenen Empfehlungen der wissenschaftlichen Kommission der KMK gegen eine räumlich separierende Beschulung und für eine "möglichst weitgehende Integration" aus (2025, S.31) .Stellungnahme sprachliche Bildung für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche gestalten - Die Position der Grünen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirken: Eine Beschulung in den Unterkünften wird derzeit von der CDU favorisiert und sie beabsichtigt, in allen neuen Unterkünften für Geflüchtete Schulen zu bauen, Die Grüne Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat sich bereits 2024 klar gegen eine solche Politik ausgesprochen: "Die Beschulung geflüchteter Kinder in Unterkünften lehnen wir ab." Grüne Fraktion Fachgespräch 2024 Im Positionspapier der Grünen Fraktion vom August 2025 heißt es:"Schulcontainer im Containerdorf kann es nur zeitlich befristet und für das Deutschlernen in der allerersten Phase geben. Kinder gehören in die Schulen" Positionspapier Grüne Fraktion 2025 Ähnlich äußern sich die Grünen in Friedrichshain-Kreuzberg in ihrem Antrag vom November 2025 an die Bezirksverordnetenversammlung, sich für eine dezentrale Beschulung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen einzusetzen und gegen eine zentrale Beschulung in der Unterkunft Hasenheide; "Um Teilhabe, Integration und Chancengleichheit von Beginn an zu ermöglichen, ist es notwendig, geflüchtete Kinder und Jugendliche so früh wie möglich in das reguläre Bildungssystem einzubinden. Eine zentrale Beschulung innerhalb der Unterkunft – etwa durch temporäre oder dauerhaft ausgelagerte Lerngruppen – birgt die Gefahr der sozialen Segregation und verhindert wichtige Schritte der gesellschaftlichen Partizipation.Die Unterbringung in umliegenden Regelschulen – auch über Bezirksgrenzen hinweg – bietet dagegen die Chance auf frühzeitige Integration, Spracherwerb in realen Kontexten und den Aufbau sozialer Kontakte über die eigene Unterkunft hinaus." Antrag dezentrale Beschulung 2025 Bündnis90/Die Grünen Friedrichshain-Kreuzberg Fraktion
- Die Rechtslage: Mit dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS), das Mitte 2026 in Kraft tritt, werden die Rechte der geflüchteten Kinder und Jugendlichen in Bezug auf den Zugang zum Bildungssystem klar definiert und gestärkt "Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass den in Absatz 1 genannten Minderjährigen der Zugang zum Bildungssystem so bald wie möglich gewährt wird und dass die Gewährung dieses Zugangs nicht um mehr als zwei Monate, nachdem der Antrag auf internationalen Schutz eingereicht wurde, verzögert wird, wobei die Schulferien zu berücksichtigen sind. Die Mitgliedstaaten gewähren Bildung im Rahmen des regulären Bildungssystems. Als vorübergehende Maßnahme und für einen Zeitraum von höchstens einem Monat können die Mitgliedstaaten diesen Unterricht jedoch außerhalb des regulären Bildungssystems anbieten" (GEAS, Artikel 16, Absatz 2) GEAS . Eine Beschulung in den Unterkünften widerspricht also der ab Sommer 2026 geltenden Rechtslage.