Die isolierte Beschulung benachteiligt geflüchtete Kinder und Jugendliche massiv. Sie verhindert den Kontakt zu Gleichaltrigen außerhalb der Unterkunft und schränkt so gesellschaftliche Teilhabe ein. Gerade für Heranwachsende mit Flucht- und Gewalterfahrungen wirkt sich das Fehlen eines normalen Schulalltags nachweislich belastend auf die psychische Gesundheit aus.
Studien zeigen auch, dass der Erwerb der deutschen Sprache am besten in einem vielfältigen sozialen Umfeld gelingt.
Darüber hinaus widerspricht eine segregierte Beschulung geltendem Recht. Internationale und europäische Regelungen sowie das Berliner Schulgesetz garantieren allen Kindern unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus den gleichberechtigten Zugang zum öffentlichen Bildungssystem und verpflichten Schulen ausdrücklich zum Schutz vor Diskriminierung.
| Antrag zum Wahlprogramm: | Kapitel 5: Berlin begleitet ein Leben lang |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Marie-Lena Nelle (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: WP-5-254-3 |
| Eingereicht: | 12.01.2026, 23:55 |