Die vollstationäre Versorgung psychisch kranker an Krankenhausstandorten, die ausschließlich psychiatrisch versorgen ist schon alleine deshalb stigmatisierend, da mit der Nennung des Krankenhauses auch die psychiatrische Art der Erkrankung offengelegt wird.
Psychiatrische „stand Alone“ Krankenhäuser verfügen zudem über keine somatische Basisversorgung für eine adäquate Mitbehandlung somatischer Nebenerkrankungen. Zudem führt die Trennung der psychiatrischen Notfallversorgung dazu, dass es im Stadtgebiet größere Notaufnahmen gibt, die zwar Anlaufstelle für akut psychiatrisch Erkrankte sind, aber hier keine Fachkompetenz haben.
| Antrag zum Wahlprogramm: | Kapitel 5: Berlin begleitet ein Leben lang |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Gesundheit und Soziales (dort beschlossen am: 12.01.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
| Eingereicht: | 13.01.2026, 00:47 |