Eine gute Ausstattung mit Lehrkräften ist aber essenziell notwendig, wenn wir das Ziel Chancengerechtigkeit in irgendeiner Weise ernst nehmen wollen. An den von der CDU-geleiteten Bildungsverwaltung eingeführten (und später wieder abgeschafften) Einstellungskontingenten, gab es berechtigte Kritik, da sie nur den quantitativen Bedarf sahen, am eigentlichen Problem vorbeigingen und zu unerwünschten Nebeneffekten führten. Sie wieder einzuführen, wird daher nicht zielführend sein. Stattdessen müssen jedoch andere Maßnahmen ergriffen werden, um die Arbeit an Schulen in schwierigen Lagen für Lehrkräfte interessant zu machen und so die Personalausstattung an "unbeliebten" Schulstandorten so weit zu verbessern, dass die dortigen Schüler*innen nicht substanziell benachteiligt werden. Die aufgeführten Maßnahmen sind Beispiele, die alle auf Freiwilligkeit basieren:
- Finanzielle und zeitliche Anreize, z.B. finanzielle Erleichterungen und Anrechnungsstunden als Ausgleich für zusätzliche Belastungen.
- Weiterbildungen zur Erlangung fehlender Qualifikationen.
- Zeitweise Abordnungen für begrenzte Zeiträume und/oder einen Teil der Arbeitszeit vermeiden den Eindruck, "in die Verbannung" geschickt zu werden.
- Spannende Schulentwicklungsprojekte sind für anspruchsvolle, intrinsisch motivierte Lehrkräfte interessant, die für betreffende Schulen besonders wichtig sein könnten.
Wie die Mindestausstattung genau aussehen kann, muss flexibel durch Abgleich des zwingend notwendigen Bedarfs mit dem verfügbaren Personal festgestellt werden.