Veranstaltung: | Frauen*Vollversammlung 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Verschiedenes |
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschluss durch: | Frauen*Konferenz |
Beschlossen am: | 24.09.2022 |
Eingereicht: | 24.09.2022, 17:51 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Für reproduktive Gerechtigkeit – Für die diskriminierungssensible Förderung von Kindern und des Kinderkriegens
Beschlusstext
Wir setzen uns für reproduktive Gerechtigkeit ein. Dabei geht es nicht nur um
Rechte, sondern auch darum, dass Menschen so frei wie möglich und ohne
Diskriminierung ihre Sexualität ausleben und auch entscheiden können ob (und
wie) sie Kind(er) bekommen.
Vor diesem Hintergrund sehen wir die aktuelle staatliche Förderung von Kindern
entlang eines 3-Klassen-Systems kritisch: Durch finanzielle Anreize für
Hochverdienende und bürokratische Hürden für Mittel- und insbesondere
Geringverdienende, wird das Kinderkriegen aktuell entlang klassistischer
Diskriminierungsstrukturen gefördert.
Für uns ist klar: Im Sinne der reproduktiven Gerechtigkeit sollen Menschen so
frei wie möglich und ohne Diskriminierung entscheiden können ob (und wie) sie
Kinder bekommen. Dazu gehört auch die Frage, wer es sich leisten kann, Kinder zu
bekommen und diese aufzuziehen. Staatliche Unterstützung für Kinder darf hier
keine finanziellen oder bürokratischen Diskriminierungen reproduzieren.
Wir begrüßen in diesem Zusammenhang die bundesdeutsche Festlegung zur Einführung
einer Kindergrundsicherung, die die Familienförderung vom Kopf auf die Füße
stellt und diese so einfach wie möglich auszahlen wird, die bürokratische Hürden
abbaut und Kinder entlang ihrer Bedürfnisse unterstützt. Wir fordern den
Berliner Senat auf, diese Bemühungen
zur Kindergrundsicherung zu unterstützen und eine klare Haltung für die
Abschaffung jeglicher Diskriminierung bei der Förderung des Kinderkriegens zu
zeigen.
Allgemeiner fordern wir, dass reproduktive Rechte immer auch in ihrem
ökonomischen und sozialen Kontext, sowie diskriminierungssensibel betrachtet
werden. Wir setzen uns dementsprechend dafür ein, dass eine selektive Förderung
von Kindern durch finanzielle und bürokratische Hürden auch als eine Frage der
reproduktiven Selbstbestimmung verstanden wird.