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            <title>Frauen*Vollversammlung 2020: Anträge</title>
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                <title>Frauen*Vollversammlung 2020: Anträge</title>
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                        <title>GO-01: GO-Antrag mit Bezug auf V-01</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/fvv20/GO-Antrag_mit_Bezug_auf_V-01-48367</link>
                        <author>Corinna Steinwärder (KV Charlottenburg-Wilmersdorf)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ich beantrage:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Den Antrag V0-1 zu diskutieren, aber nicht abzustimmen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die Wahlkämpfe in 2021 dürfen mit der Unversöhnlichkeit, mit der sich die Mitglieder bei dem Thema Neutraliätsgesetz gegenüberstehen, nicht belastet werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Wir fordern vom Landesvorstand, innerhalb der nächsten 6 Monate geeignete Foren für die Auseinandersetzung mit dem Thema innerhalb der Frauen und allen bündnisgrünen Mitgliedern zum Beispiel in Form von Worldcafés, Zukunftskonferenzen und Versammlungen zu organisieren. Ziel ist es, die grundsätzlich unterschiedlichen Ansichten in der Partei zur Geltung kommen zu lassen und einen Kompromiss zu finden.</p></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es entspricht unserem politischen Selbstverständnis und unserer Vorstellung von feministischer Solidarität, dass nicht nur einige wenige Frauen im Namen aller grünen Frauen die Entscheidungsmacht für den so weitreichenden Beschluss „Abschaffung des Neutralitätsgesetzes“ an sich ziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gerade in der Frage der staatlichen Neutralität sind die Grünen gespalten. Dies betrifft auch die gesamte Gesellschaft. Der Riss zieht sich vor allem entlang der Generationen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für sehr viele in Berlin lebende Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte werden Kippa, Kopftuch und Kreuz als Teil des selbstverständlichen Rechts auf Selbstbestimmung angesehen. Das Recht, sich zu kleiden und zu präsentieren wie man möchte, soll daher auch bei der Berufsausübung möglich sein. Dies betrifft auch hoheitliche Aufgaben wie z.B. den Dienst im Gericht oder bei der Polizei. Andere Meinungen hierzu (s.u.) werden als Feindlichkeit gegenüber Muslim*innen, jüdischen Menschen oder Christ*innen gelesen. Sie sehen im Neutralitätsgesetz ein Instrument der Diskriminierung. Diese Sichtweise wird vor allem von Jüngeren getragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für andere in Berlin Lebende mit und ohne Migrationsgeschichte sind Kippa, Kopftuch und Kreuz nicht positiv konnotiert. Viele mussten sich erst aus religiösen Zwängen befreien, um jetzt selbstbestimmt leben zu können. Sie sehen im Neutralitätsgesetz, dass das Tragen von religiösen Symbolen während der Dienstausübung verbietet, ein Schutzinstrument, dass ihnen ihre Freiheit garantiert. Diese Sichtweise wird häufig von etwas älteren Frauen geteilt. Auch ihnen ist klar, dass das Tragen von Uniformen oder Dresscodes nicht bedeutet, dass die Träger*innen selbst neutral ist. Sie gehen aber davon aus, das eine Person, die ihre Religion oder Weltanschauung aus ihrer Sicht ostentativ nach außen trägt, auch beruflich nicht in der Lage ist, eine neutrale Position entgegen den eigenen Überzeugungen einzunehmen. Entgegengesetzte Meinungen (s.o.) werden als Naivität oder als beeinflusst von rechten Religionsverbänden interpretiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der vorliegende Antrag V0-1 vertieft die Spaltung zwischen den beiden Gruppen und innerhalb der Grünen an dieser Stelle. Es sät Misstrauen und wird als überwältigend wahrgenommen. Ein unbegleiteter innerparteilicher Streit infolge des Beschlusses wird zu einer großen Belastung im Wahlkampfjahr 2021 werden. Wir sollten daher erst miteinander statt übereinander reden und dann beschließen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 23 Sep 2020 18:19:31 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-01: Selbstbestimmung und gelebte Vielfalt - Für ein Ende der Diskriminierung kopftuchtragender Frauen im Berliner öffentlichen Dienst und damit für die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/fvv20/Selbstbestimmung_und_gelebte_Vielfalt_-_Fuer_ein_Ende_der_Diskriminieru-35382</link>
                        <author>Miriam Siemon, Anna Hoppenau, Irina Herb, Jutta Brennauer, Vivian Weitzl, Sumona Dhakal, Sarah Schneider  (KV Neukölln)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/fvv20/Selbstbestimmung_und_gelebte_Vielfalt_-_Fuer_ein_Ende_der_Diskriminieru-35382</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unser grüner Feminismus ist inklusiv, intersektional und plural. Mit voller Überzeugung setzen wir uns für ein grünes Berlin ein, in dem Alle selbstbestimmt und gut leben können und jegliche Formen von Diskriminierung und Marginalisierung überwunden werden. Wir erkennen an, dass wir Frauen alle von Sexismus und patriarchalen Strukturen betroffen sind, einige von uns aber gleich mit mehrfachen Diskriminierungsformen zu kämpfen haben. Gerade in Zeiten, in denen rechte, antifeministische und rassistische Kräfte errungene Rechte und Freiheiten einschränken und uns als plurale Gesellschaft auseinander drängen wollen, sind wir solidarisch miteinander.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um Gerechtigkeit für Alle umzusetzen, müssen wir stets einen (selbst-)kritischen Blick darauf werfen, ob unser Feminismus und unsere Politik tatsächlich für alle Menschen da ist – oder eben nur einige mitdenkt und deren Lebensentwürfe und Entscheidungen als die Norm setzt und damit Rassismus und Diskriminierungsformen reproduziert. Unser Anspruch an uns selbst ist es darum, unsere eigene Ausschlussmechanismen und diskriminierenden Sprach- und Handlungsweisen zu erkennen und diese möglichst abzubauen. Wir wollen immer wieder kritisch auf uns blicken und prüfen, ob und wo wir uns weiter entwickeln müssen. Außerdem ist es unser Anspruch, Frauen, die von (antimuslimischen, Anti-Schwarzen) Rassismus, Antiromaismus/ Antisintiismus, Antisemitismus oder anderen Diskriminierungen betroffen sind, aktiv für unsere Politik zu gewinnen, ihren Perspektiven Raum zu bieten und die Hürden für ihre Teilnahme und Repräsentation abzubauen. Denn: Wir wollen nicht Politik stellvertretend für, sondern mit Menschen selbst machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn Frauen, die ein Kopftuch tragen, weder als Lehrer*innen an staatlichen Schulen, noch als Polizist*innen oder hoheitlich tätige Justizbedienstete arbeiten können, dann steht das ganz klar im Widerspruch zu unserem Feminismus. Denn: Wir setzen uns für die Ermächtigung und Selbstbestimmung aller Frauen ein!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb wollen wir das Berliner Neutralitätsgesetz abschaffen. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2015 die Rechtmäßigkeit eines pauschalen Verbots des Kopftuchs an Schulen hinterfragt. Jüngst hat das Bundesarbeitsgericht das pauschale Kopftuchverbot, das aus dem Berliner Neutralitätsgesetz folgt, als nicht verfassungskonform bezeichnet: Das Tragen eines Kopftuchs könne einer Lehrerin nur dann verboten werden, wenn belegt wird, dass sie durch ihr Verhalten konkret den Schulfrieden gefährden würde. Auch wir Grüne Frauen in Berlin haben 2018 in der Frauen*Vollversammlung festgehalten, dass der Streit um das Neutralitätsgesetz nicht weiter auf dem Rücken kopftuchtragender Frauen ausgetragen werden darf. 2019 haben wir uns im Bundesfrauenrat für die Selbstbestimmung von Frauen und gegen ein pauschales Verbot des Kopftuchs ausgesprochen. Dies gilt konsequenterweise für alle Bereiche (Schule, Rechtspflege, Polizei), wenn auch für Veränderungen in unterschiedlichen Bereichen unterschiedliche Prozesse benötigen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor diesem Hintergrund setzen wir Grüne Frauen eine klare Botschaft: Für die Gleichberechtigung aller Frauen und gegen Bevormundung. Ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst löst keine patriarchalen Strukturen, sondern führt zur Diskriminierung und Entmündigung von kopf-tuchtragenden Frauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine plurale Demokratie auf Basis geteilter Werte statt vermeintlicher Neutralität</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Begründet wird das Gesetz damit, dass Menschen in staatlichen Institutionen keiner religiösen oder weltanschaulichen Beeinflussung ausgesetzt sein dürfen (d.h. es geht um den Schutz ihrer ‚negativen Religionsfreiheit‘). Eine solche Beeinflussung sieht das Gesetz im Tragen sichtbarer religiöser Symbole. Wir halten es jedoch für grundlegend falsch, eine mögliche religiöse oder weltanschauliche Beeinflussung allein auf Grund des Äußeren zu unterstellen. Auch gerichtlich wurde bereits festgehalten, dass keine abstrakte Gefahr von kopftuchtragenden Lehrerinnen nachgewiesen werden könne und damit die negative Religionsfreiheit nicht per se eingeschränkt ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Idee des Gesetzes ist, dass Staatsbedienstete in ihrem Auftreten ein bestimmtes Bild von vermeintlicher Neutralität verkörpern sollen. Wenn wir Neutralität und das Recht auf negative Religionsfreiheit fordern, müssen wir genauer hinschauen: Kein*e Lehrer*in, Richter*in oder Polizist*in ist vollkommen neutral und frei von eigenen Wertvorstellungen und Weltanschauungen. Dies ist auch keine Bedingung für den Staatsdienst. Kein Mensch legt ihr Äußeres oder ihre Weltanschauungen gänzlich ab, auch nicht beim Schlüpfen in eine staatliche Robe oder Uniform. Sowohl sexistisch und rassistisch zugeschriebene Merkmale wie Geschlecht und Hautfarbe, als auch Habitus aufgrund von Klasse oder kulturelle Symbole (wie zum Beispiel Eheringe) bleiben immer sichtbar oder fließen implizit in das Denken, Bewerten und das Handeln der Person ein. Neutral muss (und kann) nicht der Mensch sein, neutral muss der Staat gegenüber den verschiedenen Religionen und Weltanschauungen sein. Das bedeutet, dass er niemanden bevorzugen oder benachteiligen darf. Das ist der Kern des <em>staatlichen</em> Neutralitätsgebots. Dies bedeutet: Staatsbedienstete im öffentlichen Dienst können und müssen nicht neutral sein, sondern sich klar zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Das ist für alle Menschen Grundlage, um an staatlichen Schulen zu lehren oder in der Justiz tätig zu sein, um Bürger*innen zu beraten und zu schützen. Dieser Anspruch ist zum Beispiel für Lehrer*innen bereits im Beutelsbacher Konsens verankert und wird durch das Überwältigungs- und Missionierungsverbot gestützt. Und wir halten dies auch für wichtig. Dass allein ein sichtbares religiöses Symbol mit der Unfähigkeit gleichgesetzt wird, eine Berufstätigkeit auf Basis der Grundsätze unserer Verfassung auszuüben, halten wir Grüne hingegen für einen Trugschluss und diskriminierend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gegen Diskriminierung: Das Neutralitätsgesetz trifft nicht alle Religionen gleich</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kopftuchtragenden Frauen wird durch das Neutralitätsgesetz entweder die freie Berufswahl im Sinne der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit verwehrt (Art. 2, Art. 12 GG) oder aber ihr Recht auf Religionsfreiheit (Art. 4 GG) und Diskriminierungsfreiheit aufgrund des Glaubens und der religiösen Anschauung (Art. 3 GG) beschnitten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zwar verbietet das Gesetz allen religiösen Gruppen das Tragen sichtbarer Symbole, aber nicht alle Religionen sind gleichermaßen von dem Verbot betroffen. Das Gesetz diskriminiert bestimmte religiöse Gruppen: Während ein Kreuz unter dem Hemd getragen werden kann und viele Religionsgemeinschaften auch gänzlich ohne Symbole leben, kann eine Kippa, ein Sikh-Turban oder eben ein Kopftuch nicht einfach unsichtbar gemacht werden, ohne die Person als solche aus dem öffentlichen Dienst auszuschließen. Das Gesetz diskriminiert deshalb solche Religionen, für die ein sichtbares Kleidungsstück Teil ihrer religiösen Ausübung ist. Es spricht Menschen, zu deren Religiosität bestimmte sichtbare Kleidungsstücke gehören, qua Äußerem die Fähigkeit ab, im besten Sinne des Staates hoheitliche Tätigkeiten ausüben zu können. In Berlin betrifft dies im Besonderen kopftuchtragende Frauen. Daher kommt das Neutralitätsgesetz einem partiellen Berufsverbot für sie gleich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unser grüner, intersektionaler Feminismus nimmt nicht nur individuelle, sondern auch strukturelle Diskriminierungen, wie sie zum Beispiel von Gesetzen ausgehen können, in den Blick. Deshalb sprechen wir uns entschlossen dagegen aus, wenn eine Gruppe von Frauen strukturell benachteiligt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für Selbstbestimmung und Empowerment und gegen Bevormundung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der öffentlichen und politischen Debatte wird das Kopftuch zum Teil pauschal als anti-feministisch gehandelt. Dies sehen wir als eine diskursive Bevormundung. Es ist eine unangebrachte Verkürzung, das Kopftuch pauschalisierend als Zeichen patriarchaler Unterdrückung zu lesen – eine Lesart, die auch gerne von rechten Kräften gegen Muslim*innen genutzt wird und gegen die wir uns geschlossen stellen. Für unseren Feminismus ist Selbstbestimmung zentral: Wir bevormunden uns untereinander nicht, sondern stehen solidarisch nebeneinander. Dazu gehört: Jede Frau entscheidet selbst für sich, was sie tragen, woran sie glauben möchte. Wir schauen genau hin und diskutieren auf Augenhöhe, statt pauschale Annahmen über die Entscheidungen einer jeden von uns zu treffen. Denn wir setzen uns auf allen Ebenen für Solidarität, Selbstbestimmung und Empowerment ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine gelebte Pluralität, in der Vielfalt nicht unsichtbar gemacht wird</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die vermeintliche Neutralität des Neutralitätsgesetzes bedeutet konkret, dass kopftuchtragende Frauen aus Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen und damit unsichtbar gemacht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wünschen uns stattdessen eine Stadt, in der die reale Vielfalt auch in allen Hierarchieebenen und Bereichen des öffentlichen Dienstes und in der Berliner Verwaltung eine sichtbare Vielfalt ist und entsprechend repräsentiert wird. Dabei geht es um elementare Grundrechte und gerechte Teilhabe von marginalisierten Gruppen. Es geht aber auch darum, dass eine sichtbare Diversität und die Repräsentation marginalisierter Gruppen an staatlichen Stellen unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Gerade Kinder und junge Menschen sollen an Schulen ermutigt werden Vielfalt wertzuschätzen, Gemeinsamkeiten zu entdecken und stereotype Zuschreibungen, und Vorurteile und rassistische Denkmuster zu hinterfragen und aufzubrechen. Menschen auf ihr Aussehen oder ihre Kleidung zu reduzieren – wie zum Beispiel durch das Tragen eines als religiös markierten Symbols – wird der Vielfalt und Komplexität, in der wir leben, nicht gerecht. Religiösen Menschen per se abzusprechen, sie könnten nicht im Sinne des Staates handeln bzw. diesen verkörpern, ist im Kern antipluralistisch und antidemokratisch. Als intersektionale Feminist*innen denken wir insbesondere an die Herausforderungen, die Muslim*innen mit Kopftuch in unserer von Rassismus und Sexismus geprägten Gesellschaft erleben. Dabei wird klar: In öffentlichen Institutionen müssen Mechanismen, Regeln, Normen und Routinen, die kopftuchtragende Frauen systematisch ausschließen bzw. benachteiligen, abgebaut werden statt diese von bestimmten Funktionen auszuschließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Des Weiteren stehen wir dafür ein, mögliche Debatten im Umgang mit Religion insbesondere im Kontext der Schule nicht schlichtweg unsichtbar zu machen und damit zur Seite zu schieben. Statt Fragen rund um Religion und Weltanschauung durch die Verbannung sichtbarer Symbole beiseite zu schieben, muss die Schule zu einem Raum werden, in dem Debatten geführt und junge Menschen in ihrer Selbstbestimmung und ihren diskriminierungskritischen Kompetenzen bestärkt werden. Kindern und jungen Menschen ist wenig geholfen, wenn Kopftücher pauschal aus ihrem Schulalltag verbannt werden. Stattdessen braucht es gute Diversity-Konzepte an Schulen, sodass junge Menschen lernen, sich in wichtigen gesellschaftlichen Fragen selbstbestimmt zu positionieren. Das Recht auf negative Religionsfreiheit bedeutet nämlich nicht, Religion nicht sehen zu müssen. Es bedeutet vielmehr, dass wir in einer religiös- und weltanschaulich pluralen Gesellschaft nicht übermäßig bzw. unausgeglichen beeinflusst und damit in unseren Handlungs- und Entscheidungsoptionen eingeschränkt werden. Ein solcher bewusster und reflektierter Umgang muss gelernt werden – von Schüler*innen und auch von Lehrkräften.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es geht auch um Vorbildfunktion: Für Frauen, die ein Kopftuch tragen, braucht es Ansprechpartner*innen und starke Vorbilder – mit und ohne Kopftuch. Hier können Lehrer*innen und Beamt*innen mit Kopftuch eine Chance sein – als Brückenbauer*innen und als Vorbilder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Daher setzen wir uns für die Abschaffung des Berliner Neutralitätsgesetzes ein</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Was wir für den Bereich der Schule argumentiert haben, gilt auch für die Justiz und die Polizei, auch wenn Staatsbedienstete dort in einem anderen Verhältnis zu Bürger*innen stehen. Wir sind davon überzeugt, dass Menschen nie neutral sein können, sondern sich in ihrer Rolle als Staatsbedienstete an demokratische Grundrechte und das Überwältiguns- und Missionierungsverbot zu halten haben und mögliche religiöse Debatten nicht durch die Verbannung sichtbarer Symbole gelöst werden. Dies gilt konsequenterweise für alle Bereiche, wenn auch für Veränderungen in unterschiedlichen Bereichen unterschiedliche Prozesse benötigen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aus diesen Gründen fordert die Frauen*vollversammlung/Frauen*konferenz von Bündnis 90/Die Grünen Berlin die Abschaffung des Berliner Neutralitätsgesetz. Sollte es 2021 zu Sondierung- oder Koalitionsverhandlungen unter grüner Beteiligung kommen, muss die Abschaffung dieses Gesetzes von besonderer Priorität sein.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Weitere Antragsteller*innen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Filiz Keküllüoğlu-Abdurazak, Deniz Yıldırım-Caliman (jeweils KV Friedrichshain-Kreuzberg), Tuba Bozkurt (KV Mitte), Fatoş Topaç (KV Kreisfrei), Gülşah Bayar (KV Steglitz-Zehlendorf), Ingrid Bertermann, Rounak Omar, Maha Abdulkarim (jeweils KV Mitte), Sandy Krone (KV Steglitz-Zehlendorf), Magdalena Matheis, Seyran Osman, Sana Zahrani, Asma Hweja (jeweils KV Mitte), Johanna Haffner, Miriam Wirsing, Elisa Himbert (jeweils KV Friedrichshain-Kreuzberg), Dinah Schmechel, Mila Rabini, Nina Locher, Cornelia Hagemann, Julia Hübner, Theresa Ruwe, Sarah Flemming (jeweils KV Mitte)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 07 Sep 2020 12:39:53 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-01: Nein zum Backlash! Was auf Corona folgen muss</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/fvv20/Nein_zum_Backlash_Was_auf_Corona_folgen_muss-24056</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 20.08.2020)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Coronakrise hat unsere Gesellschaft als Ganzes getroffen und in so manchen Grundfesten erschüttert. Nahezu von heute auf morgen fuhren die Menschen ihre sozialen Kontakte zurück. Urlaubsreisen und Familientreffen fielen aus, Fußballstadien wurden für die Öffentlichkeit geschlossen. Clubs, Konzertsäle und Theaterbühnen, Schulen und Kitas – alles geschlossen. Für viele Arbeitgeber*innen war Home Office plötzlich das Gebot der Stunde. Der Bundesfinanzminister kippte das Mantra der schwarzen Null und die Europäische Union nahm erstmals gemeinsam Schulden auf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In einem aber hat sich unsere Gesellschaft als stabil erwiesen. Den Frauen in diesem Land wurde die klassische, fast schon überholt geglaubte Rolle der Mutter und Kümmerin zugewiesen. Gleichzeitig wurde das, was gemeinhin als Privatleben gilt, praktisch unsichtbar gemacht: Das bisschen Kinderbetreuung? Das werden die Frauen schon richten. Arbeiten können sie ja nebenbei oder wenn die Kinder im Bett sind! Ja, die Jobs der Frauen sind systemrelevant. Aber sie deshalb besser bezahlen? Wir müssen doch ganze Branchen retten! Häusliche Gewalt? Wieso sollte das jetzt Thema sein?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir stellen fest: Frauen waren und sind von der Coronakrise in besonderer Weise, aber durchaus unterschiedlich betroffen. Zwar sind viele ihrer Berufe nun offiziell systemrelevant, sie bleiben aber schlecht bezahlt. Ihr größerer Anteil in menschennahen Berufen – zum Beispiel als Verkäuferin, Sprechstundenhilfe oder als Krankenpflegerin – führt dazu, dass sie deutlich häufiger an Covid-19 erkranken als Männer. Das Ausmaß der häuslichen Gewalt gegenüber Frauen (und ihren Kindern) ist in der Krise und insbesondere während des Lockdowns deutlich gestiegen. Und hatten Frauen schon vor der Coronakrise einen größeren Teil der Care-Arbeit zu leisten, so hat sich dieses Ungleichgewicht während der Krise noch verstärkt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Entwicklungen sind nicht unvorhersehbar aufgetreten. Sie lassen vielmehr einen klareren Blick auf die schon lange bekannten strukturellen Probleme zu. Wenn wir Antworten auf diese Ungerechtigkeiten finden wollen, dürfen wir nicht nur die akute Krise kritisch betrachten. Natürlich müssen wir daraus Schlüsse für die Möglichkeit einer zweiten Welle ziehen und dafür Sorge tragen, dass Frauen nicht erneut die Verliererinnen der Krise werden. Aber wir müssen die Strukturen grundlegend ändern – über die Krise hinaus. Die Coronakrise zeigt uns nicht nur überdeutlich, wo die Sollbruchstellen unserer Gesellschaft liegen – sie mahnt uns auch zur Dringlichkeit, strukturelle Diskriminierungen zielgerichtet zu bekämpfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Politik in Zeiten der Pandemie oder: Die Pflicht zur Gender-Brille</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Was viele von uns im Jahr 2020 nicht für möglich gehalten hätten, ist im Zuge der Corona-Pandemie überraschend reibungslos geschehen. Kaum war die Krise da, erklärten uns überwiegend Männer die Welt. Überall traten sie öffentlichkeitswirksam als Experten und Krisenmanager in Erscheinung. Und im engsten Krisenstab der Kanzlerin saß zwar die Verteidigungsministerin, nicht aber die Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Blick auf Frauen und ihre unterschiedlichen Lebenslagen: In der Hochphase der Coronakrise fehlte er nahezu komplett. Die Folge: Bei akuten Entscheidungen wurden Frauen und die Auswirkungen dieser Entscheidungen auf Frauen nicht berücksichtigt. Das Risiko der häuslichen Gewalt wurde ebenso ausgeblendet wie die Frage des Zugangs zur Schwangerschaftskonfliktberatung. Schulen und Kitas wurden monatelang fast komplett geschlossen, Care- und Bildungsarbeit weitgehend privatisiert und damit stillschweigend überwiegend Frauen aufgebürdet. Frauen, die öffentlich einen finanziellen Ausgleich für ihre teils existenzbedrohenden Einkommensverluste forderten, erlebten einen wahren Shitstorm.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Erfahrung muss uns eine Lehre sein. Denn auch wenn wir die Leistung einzelner männlicher Entscheidungsträger und Experten schätzen und dankbar für ihren Einsatz sind: Ein derart männerdominiertes und geschlechterblindes Krisenmanagement, das uns gleichstellungspolitisch um Jahrzehnte zurückwirft, darf sich nicht wiederholen. Für eine mögliche zweite oder gar dritte Welle müssen wir sicherstellen, dass Frauen an den relevanten Entscheidungen angemessen beteiligt werden – als Politikerinnen, als Wissenschaftlerinnen, als Vertreterinnen klassisch weiblicher Berufsbranchen sowie der einschlägigen Hilfe- und Beratungsstrukturen. Denn zukünftiges Krisenmanagement muss zwingend die – durchaus unterschiedlichen – Perspektiven und Lebenslagen von Frauen berücksichtigen. Damit Frauen nicht erneut Verliererinnen der Krise werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hier ist zunächst die Bundesregierung gefragt. Denn auch wenn zentrale Bereiche wie Gesundheit und Bildung am Ende Ländersache sind: Der Bund kann Leitlinien vorgeben und Empfehlungen aussprechen. Er kann Prioritäten neu setzen. Und er kann mit gutem Beispiel vorangehen. Für den weiteren Pandemieverlauf fordern wir paritätisch besetzte Krisenstäbe, den Einbezug vielfältiger Expertisen und Stimmen und einen knallharten Geschlechtergerechtigkeitscheck: Nur wenn Frauen von Hilfemaßnahmen gleichermaßen profitieren wie alle anderen, werden diese Hilfemaßnahmen auch finanziert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Kein Pandemieplan ohne Gewaltschutzkonzept und verlässliche Beratungsangebote</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Häusliche Gewalt ist in Berlin während der ersten Coronawelle um circa 30 Prozent angestiegen. Ärztinnen berichten nicht nur von höheren Fallzahlen, sondern auch von zunehmender Schwere der Verletzungen. Betroffen sind in erste Linie Frauen und Kinder. Damit bestätigt sich, was Expert*innen von Beginn an befürchtet hatten: Wenn Menschen in zu kleinen Wohnungen zu lange zu Hause sind, wenn Existenzängste auftreten oder zunehmen: Dann steigt das Aggressionspotenzial. Hinzu kommt, dass eine mögliche soziale Kontrolle durch außerhäusliche Kontakte weitgehend wegfiel und professionelle Hilfestrukturen nur eingeschränkt zugänglich waren. Unter diesen Bedingungen blieben betroffene Frauen, insbesondere Frauen mit Behinderung und ältere Frauen, weitgehend sich selbst überlassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um Frauen und Kinder während einer zweiten Welle mit Kontaktbeschränkungen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, müssen wir Gewaltschutz als essentiellen Teil in den Pandemieplänen verankern. Konkret heißt das: Die Hilfestrukturen müssen kurzfristig mit zusätzlichen finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Nur so können sie professionell auf steigende Fallzahlen reagieren; nur so können sie wegbrechende physische Anlaufstellen durch telefonische und digitale Informations- und Beratungsangebote auffangen. Gleichzeitig müssen die Menschen, die in den Schutz- und Beratungsstrukturen arbeiten, als systemrelevant eingestuft werden. Kampagnen, die einer Sensibilisierung der Öffentlichkeit dienen sollen, müssen weitgehend vorbereitet sein, so dass sie in Zeiten der Pandemie kurzfristig angepasst und umgesetzt werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Generell, aber eben auch in Zeiten einer Pandemie müssen Gewaltschutzkonzepte die vielfältigen Lebenslagen von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Frauen und Mädchen mit Behinderung gehören schon in normalen Zeiten zu einer besonders vulnerablen Gruppe. Das Gleiche gilt für Frauen und Mädchen in eng bewohnten Geflüchtetenunterkünften. Und auch für lesbische, bi-, trans- und intersexuelle Frauen steigt in Krisenzeiten das Risiko für Diskriminierung und Gewalt. Junge Frauen im Coming-Out sind zum Beispiel auf familiäre Kontexte zurückgeworfen, die sie an ihren Lebensentscheidungen hindern wollen. Hier braucht es jeweils konkrete, direkte und verstärkte Hilfs- und Beratungsangebote wie zum Beispiel flächendeckende Besuchsdienste für ältere Frauen und Frauen mit Behinderung, dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Frauen oder zusätzliche Zufluchtswohnungen für lesbische, bi-, trans- und intersexuelle Frauen. Telefonische Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote sind ebenso notwendig wie digitale.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Letzteres gilt für alle Beratungsangebote wie beispielsweise psychiatrische Vor- und Nachsorge und im Besonderen auch für die Schwangerschaftskonfliktberatung. Gerade hier, wo Frauen nicht wochenlang auf einen Termin warten können, muss gewährleistet sein, dass Beratung schnell stattfinden kann. Und wenn Frauen sich für den Abbruch einer Schwangerschaft entscheiden, muss sichergestellt sein, dass dieser schnellstmöglich vorgenommen werden kann. Auch deshalb fordern wir, dass der medikamentöse Abbruch zu Hause erleichtert wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einkommensverluste abfedern: Corona-Elterngeld und -Pflegegeld</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sollte es sich nicht vermeiden lassen, dass Schulen und/oder Kitas erneut zumindest teilweise geschlossen werden müssen, braucht es ein besseres Konzept als während der ersten Coronawelle. Denn wenn Schulen und Kitas schließen, übernehmen in der Regel die Frauen die Betreuung der Kinder. Das hat vor allem finanzielle Gründe, die strukturell geändert werden müssen (siehe unten). Da diese Änderungen aber nicht von heute auf morgen wirken werden, müssen wir insbesondere die konkrete Situation von Frauen in der Krise in den Blick nehmen. Wir müssen also den akuten Wegfall ihrer Lohnarbeit ausgleichen. Dazu braucht es zum einen ein echtes Corona-Elterngeld, das Eltern beantragen können, deren Kinder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für Familien mit Kindern mit Behinderung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Das Coronaelterngeld soll im Umfang grundsätzlich dem üblichen Elterngeld entsprechen (67 Prozent des wegfallenden Netto-Einkommens bis maximal 1800 Euro), allerdings durch eine Härtefallregelung ergänzt, so dass Familien, bei denen diese 67 Prozent bedeuten würden, dass sie unter das Existenzminimum fallen, auch über die Leistung Coronaelterngeld mehr gezahlt werden kann, ohne dass ALG II beantragt werden muss. Diese Elterngeld soll für die gesamte Dauer des notwendigen Wegfalls der Erwerbsarbeit gezahlt werden. Wir wollen auch in der Krise die partnerschaftliche Aufteilung von Carearbeit fördern, deshalb soll das Coronaelterngeld auch einen Partnerschaftsbonus enthalten: Wenn beide Eltern einen Teil der Carearbeit übernehmen, erhöht sich die Leistung auf 75 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens. Da Alleinerziehende die zusätzlichen Kosten, die durch zu Hause bleibende Kinder entstehen (wie beispielsweise Mittagessen, das es sonst in Kita oder Schule gegeben hätte), in der Regel allein tragen müssen, weil die Unterhaltszahlungen nicht angepasst werden, bekommen auch sie 75 Prozent ihres Nettoeinkommens.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Analog zum Coronaelterngeld wollen wir auch ein Coronapflegegeld für pflegende Angehörige, wenn die professionelle Pflegeunterstützung nicht aufrechterhalten werden kann und somit Lohn wegfällt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Coronaelterngeld kann auch von Eltern beantragt werden, die theoretisch im Homeoffice arbeiten könnten. Damit füllen wir die Lücke, die das Infektionsschutzgesetz lässt und das Lohnfortzahlungen nur für Menschen vorsieht, die nicht von zu Hause arbeiten können. Denn die Erfahrungen der ersten Welle haben gezeigt: Homeoffice und Kinderbetreuung geht nicht zusammen. Kinder haben ein Recht auf eine gute Betreuung und Förderung, sie haben das Recht, dass sich jemand ihnen zuwendet und ihre Bedürfnisse ernst nimmt – gerade mit kleinen Kindern ist das nicht mit dem Homeoffice zu vereinbaren. Aber auch wenn ältere Kinder im Haushalt leben, denen Eltern bei den Schulaufgaben helfen sollen, ist dies nicht zu leisten. Wir erwarten für eine zweite Welle jedoch auch, dass Kinder, die schulpflichtig sind, zu Hause nicht mehr von ihren Eltern beschult werden müssen, sondern dass ein echter Fernunterricht stattfindet, also dass Lehrer*innen die Schüler*innen zu Hause anleiten und begleiten. Dazu braucht es sowohl die notwendigen Kompetenzen bei den Lehrkräften und den Schüler*innen als auch die notwendigen Voraussetzungen wie z.B. technische Ausstattung, Internetverbindung und einen ruhigen Platz zum Lernen. Die Tablets, die an Berliner Schüler*innen ausgegeben wurden, waren dabei nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Es fehlt nach wie vor ein Konzept, das Fern- und Präsenzunterricht vernünftig verbindet. Hier sind die Sommerferien verstrichen, ohne wirklich genutzt zu werden. Lehrkräfte hätten fortgebildet und Infrastruktur geschaffen werden müssen. Dies den Schulen und Familien allein zu überlassen, kann nicht funktionieren. Hier muss die zuständige Senatsverwaltung dringend nachbessern. Darüber hinaus fordern wir effiziente und langfristig ausgelegte Hygienekonzepte, die Lehrer*innen, Erzieher*innen sowie Kinder und Schüler*innen effizient schützen. Das bedeutet zum Beispiel Einbauten von Belüftungsanlagen, Verkleinerung der Gruppen oder Klassen und den Ausbau von sanitären Anlagen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit wissenschaftliche Erkenntnisse gebündelt in politische Entscheidungen einfließen können, fordern wir einen Bund-Länder-Gipfel, der sich mit dem Thema Bildung und Kita befasst. Natürlich müssen die regionalen Bedingungen vor Ort immer dafür mit entscheidend sein, welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden. Aber ob bzw. unter welchen Bedingungen z.B. Masken in Schulen oder gar im Unterricht Sinn machen, sollte einmal grundlegend geklärt werden und dann müssen diese Grundlagenentscheidungen entsprechend der örtlichen Gegebenheiten und des allgemeinen Infektionsgeschehens vor Ort angewendet werden. Genauso könnte hier ein grundsätzliches Konzept erarbeitet werden, wie analoger und digitaler Unterricht verknüpft werden kann und das beschreibt, unter welchen Umständen wie viel Präsenzunterricht stattfinden kann. Dies wäre dann den Bedingungen vor Ort anzupassen. Es kann nicht sein, dass Schulen und Lehrkräfte damit komplett allein gelassen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Notbetreuungsanspruch für Alleinerziehende und Ausweitung der Kind-Krank-Tage</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Notbetreuung von Kindern, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, hat während der ersten Coronawelle in Berlin in den meisten Einrichtungen gut funktioniert. Unser Dank gilt insbesondere den Erzieher*innen, Lehrkräften und Sozialarbeiter*innen, die hier weiterhin für die Kinder vor Ort waren und sie auch in dieser schwierigen Situation unterstützt haben. Dennoch können wir Lehren für eine mögliche zweite Welle ziehen: Gerade Alleinerziehende waren durch die strikten Kontaktbeschränkungen erneut vor besondere Herausforderungen gestellt. Mit dem plötzlichen Wegfall außerhäuslicher Betreuungsangebote wurde es für sie noch schwerer als sonst erwerbstätig zu sein. Bei einer möglichen zweiten Welle müssen Alleinerziehende deshalb von Beginn an Anspruch auf Notbetreuung haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist davon auszugehen, dass Kinder im bevorstehenden Herbst häufiger zu Hause bleiben werden müssen, als normalerweise üblich. Weil Schulen und Kitas Kinder mit Erkältungssymptomen nicht beschulen oder betreuen, müssen Eltern in die Lage versetzt werden, sich um ihre Kinder zu kümmern. Deshalb erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie die so genannten Kind-Krank-Tage ausweitet. Derzeit haben Eltern pro Kind und Elternteil einen Anspruch auf zehn Kind-Krank-Tage im Jahr, Alleinerziehende haben Anspruch auf 20 Tage. Dies wird in vielen Familien und gerade in solchen mit kleinen Kindern, die sehr schnell eine Schniefnase oder einen leichten Husten haben, bei weitem nicht ausreichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Erwerbsarbeit aller Frauen mitdenken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine weitere Gruppe von Frauen, die insbesondere finanziell unter den Kontaktbeschränkungen gelitten haben, waren Sexarbeiter*innen und Prostituierte. Es darf nicht sein, dass eine ohnehin marginalisierte Gruppe hier überhaupt nicht mitgedacht wird. Gerade Frauen, die keine große Lobby haben, müssen sich darauf verlassen können, dass die Politik sie nicht vergisst. Für eine zweite Welle muss deshalb rechtzeitig sichergestellt werden, dass auch für diese Berufsgruppe ein Zugang zu finanziellen Hilfen gewährleistet ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Über die Krise hinaus: Für die Hälfte der Macht braucht es strukturelle Veränderungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ursachen dafür, dass viele Frauen so stark unter der Coronakrise gelitten haben, liegen tief in unserer gesellschaftlichen Struktur verankert. „Typisch weibliche“ Berufe wie zum Beispiel Kranken- und Altenpflegerin, Verkäuferin oder Erzieherin sind immer noch schlechter bezahlt als „typisch männliche“ Berufe. Dass ausgerechnet in diesen Berufsgruppen das Risiko, an Covid-19 zu erkranken, höher ist, scheint wie eine Ironie des Schicksals. Darüber hinaus fördert unser Steuersystem nach wie vor die Alleinverdienerehe, in der das zweite Gehalt lediglich ein Zuverdienst ist. Aufgrund des besser bezahlten Jobs ist in den meisten Familien der Mann Hauptverdiener, während die Frau Teilzeit arbeitet und den Großteil der Carearbeit übernimmt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um hier strukturell anzusetzen, müssen wir die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen ebenso fördern wie eine gleichmäßigere Verteilung von Carearbeit. Die systemrelevanten, meist von Frauen ausgeübten Berufe, müssen endlich aufgewertet werden – und zwar vor allem finanziell. Darüber hinaus brauchen wir ein echtes, konsequentes Entgeltgleichheitsgesetz, damit Frauen nicht weniger verdienen als ihre Kollegen mit den gleichen Qualifikationen, Erfahrungen und Aufgaben. Ebenso überfällig ist die Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten einer Kindergrundsicherung. Nur so können wir den Gender Pay Gap verringern. Zudem muss die steuerliche Schlechterstellung von Frauen bei Lohnersatzleistung ein Ende haben, indem diese Leistungen grundsätzlich nach Steuerklasse IV berechnet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir müssen beim Elterngeld und den Teilzeitregelungen nachsteuern. Denn leider wird Carearbeit zwischen den Elternteilen oft nur dann gleichmäßiger aufgeteilt, wenn die Familien dadurch keine finanziellen Verluste haben. Eine partnerschaftliche Aufteilung von Carearbeit darf aber kein Luxus sein. Deshalb müssen wir gerade in Familien, die auf das Einkommen des Mannes in voller Höhe angewiesen sind, höhere Elterngeldsätze prüfen. Auch könnte Paaren, die sich die Elternzeit gleichmäßig aufteilen, ein höherer Elterngeldsatz gezahlt werden. Über die erste Zeit mit kleinen Kindern hinaus muss es möglich sein, dass Eltern paritätisch in Teilzeit arbeiten, ohne dadurch finanzielle Nachteile zu erfahren. Ein Ausgleich für die Rentenkassen könnte hier helfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Und dann bleibt immer noch einiges zu tun. In Politik, Wissenschaft und Wirtschaft sind Frauen nach wie vor zu wenig vertreten – und zu selten in vorderster Reihe. Deshalb brauchen wir Parité-Gesetze und Frauenquoten in Führungspositionen. Gender Mainstreaming muss endlich konsequent umgesetzt werden, Gender Budgeting in jedem Haushalt verankert sein. Wir brauchen eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie in Bund und Ländern und nicht zuletzt ein Bundesinstitut für Gleichstellung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Viele dieser Forderungen können wir nicht allein in Berlin durchsetzen – unsere Grüne Bundestagsfraktion fordert hier zurecht das Handeln der Bundesregierung ein. Doch Berlin ist eins der progressivsten Bundesländer, deshalb braucht es auch unsere laute Stimme, um diese Ziele auf Bundesebene durchzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Zukunft ist weiblich</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Coronakrise hat viele Probleme wie durch ein Brennglas sichtbar werden lassen. Vieles, was vorher unter der Decke gebrodelt hat, ließ sich nun nicht mehr verstecken und spätestens jetzt wissen wir, was wir schon lange geahnt hatten: Wirkliche Gleichberechtigung ist noch lange nicht erreicht. Doch genau deshalb hat Corona auch den Widerstand der Frauen wachsen lassen. Krankenpflegerinnen, Ärztinnen, Erzieherinnen, Sozialarbeiterinnen, Lehrerinnen und Verkäuferinnen – genauso wie Mütter, die in allen möglichen Berufen arbeiten: Sie alle wurden laut, haben auf ihre unterschiedlichen Lebensrealitäten aufmerksam gemacht und wollen diese Ungerechtigkeit nicht länger auf sich sitzen lassen. Wir Bündnisgrüne stehen an ihrer Seite und kämpfen für eine geschlechtergerechte Zukunft!</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 01 Sep 2020 16:25:47 +0200</pubDate>
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