| Veranstaltung: | LDK 24. November 2018 | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 9 Weitere Anträge | 
| Antragsteller*in: | Konrad Wolf (KV Friedrichshain-Kreuzberg) | 
| Status: | Eingereicht | 
| Eingereicht: | 02.11.2018, 09:45 | 
V-02: Berlin wird Solidarity City – Die Rechte aller hier Lebenden sichern!
Antragstext
Berlin wird Solidarity City – Die Rechte aller hier Lebenden sichern!
Berlin soll „Solidarity City“ für Menschen ohne Papiere und / oder mit prekärem 
Aufenthaltsstatus werden. Mit konkreten Maßnahmen soll die Stadt die Wahrung der Menschen- 
und Grundrechte sowie die Teilhabe aller ihrer Bewohner*innen sicherstellen.
Das bestehende Aufenthalts- und Asylrecht verweigert tausenden in Berlin lebenden Menschen 
einen langfristig gesicherten Aufenthaltsstatus sowie eine soziale, wirtschaftliche und 
kulturelle Teilhabe an der Stadtgesellschaft.
Seit Jahren, zum Teil seit Jahrzehnten, ist ihr Aufenthalt in Berlin jedoch faktische 
Realität und wird es in den meisten Fällen auch bleiben. Sie sind Bewohner*innen Berlins, 
seiner Bezirke, seiner Kieze, egal ob sie schon lange oder erst kurz dazugehören.
Zugleich werden ihnen aufgrund der Bestimmungen des Aufenthalts- und Asylrechts des Bundes 
faktisch grundlegende Rechte vorenthalten, die ihnen aber gemäß internationalen und 
europäischen Menschenrechen, sowie den Grundrechten nach dem deutschen Grundgesetz zustehen.
Dabei geht es etwa um die Rechte aus der UN-Menschenrechtskonvention (AEMR), wie auf 
ärztliche Versorgung und soziale Absicherung (Artikel 25), das Recht auf Arbeit und gleichen 
Lohn (Artikel 23), das Recht auf Freizügigkeit (Artikel 13) – um nur einige Beispiele zu 
nennen. Darüber hinaus schreibt das Internationale Übereinkommen für die Beseitigung 
jeglicher Form von rassistischer Diskriminierung vor, staatlichen Schutz für betroffene 
Gruppen zu gewährleisten, damit diese ihre menschenrechtlich verbrieften Rechte wahrnehmen 
können (Artikel 5). Auch das deutsche Grundgesetz benennt zahlreiche Rechte, die allen 
Menschen in Deutschland unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus zustehen.
SOLIDARITY CITY BERLIN
Wir fordern daher den Berliner Senat auf, durch aktive Maßnahmen der Gesetzgebung und 
Verwaltung die Menschenrechte der hier lebenden Menschen- auch derer ohne Papiere und / oder 
mit prekärem Aufenthaltsstatus - zu schützen.
Dem Gedanken der internationalen Sanctuary und Solidarity City- Bewegungen folgend, fordern 
wir auf Ebene der kommunalen und Landesverwaltung konkrete Solidarität gegenüber allen hier 
lebenden Menschen, die sich in verbindlichen Maßnahmen niederschlägt.
Der Berliner Senat hat in diesem Sommer angekündigt dem europäischen Städteverbund 
„Solidarity Cities“ beizutreten. In dessen Fokus steht vor allem eine effizientere und 
koordinierte Steuerung dessen, was die beteiligten Stadtregierungen als „Flüchtlingskrise“ 
verstehen. Ihre Initiativen und Erklärungen haben allerdings hauptsächlich symbolischen 
Charakter; die Menschen haben aber einen Anspruch auf konkrete und spürbare Verbesserungen 
ihrer Lebenssituation.
Dieser Antrag bezieht sich daher auf ein weitergehendes und effektives Verständnis einer 
Solidarity City, so wie etwa des aktivistischen Netzwerks mit dem ähnlichen Namen 
„Solidarity City“, das in Deutschland gegründet wurde. Es umfasst zahlreiche 
Willkommensinitiativen, Migrant*innenselbstorganisationen, neue deutsche organisationen, 
Flüchtlingsräte, stadtpolitische Bewegungen, kirchliche Gruppen und Wissenschaftler*innen.
Ihr Ansatz ist es, sich mit konkreten Forderungen für gleiche Rechte aller Menschen in der 
Stadt, unabhängig vom Aufenthaltsstatus und Herkunft, einzusetzen. Entscheidend für Teilhabe 
muss der Wohnort sein. Hierfür gibt es je nach lokaler Gesetzeslage unterschiedliche 
Spielräume, die sie vorschlagen auszuschöpfen und zu gestalten.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin steht an der Seite der Menschen, die in Berlin Solidarität 
leben und tagtäglich den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserer Stadt stärken. Jede 
Woche, sei es bei Seebrücken-Demonstrationen, Anti-Rechts-Aktionen oder #Unteilbar gehen 
tausende Menschen auf die Straße. Hunderttausende Menschen setzen sich seit Jahren 
ehrenamtlich oder beruflich für ein solidarisches Miteinander ein. Für diese Menschen machen 
wir als GRÜNE Politik.
WER HIER IST, IST BERLINER*IN
Wir wollen, dass Berlin sich als Solidarity City demonstrativ vor alle hier lebenden 
Menschen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, stellt und auf kreative Weise den 
bestehenden Rechtsrahmen nutzt und ausschöpft, um sie vor Abschiebung zu schützen und 
Teilhabe zu ermöglichen.
Menschen mit prekärem Aufenthaltsstatus leben aus Furcht vor der eigenen Abschiebung oder 
der Abschiebung von Angehörigen in existenzieller Angst vor Polizei, Verwaltung und Behörden 
im Allgemeinen. Dies erschwert das Leben in allen Bereichen. Der dringend notwendige 
Arztbesuch, eine Berufsausbildung, die Anmeldung eines Arbeitsverhältnisses, oder Hilfe als 
Opfer von Straftaten bleiben ihnen daher oft verwehrt.
Der Zugang zu grundlegenden Rechten und Hilfen, welche für viele selbstverständlich sind, 
muss daher so niedrigschwellig und mehrsprachig wie möglich gestaltet werden.
Wir fordern:
1. Haltung zeigen – Berlin ist Solidarity City
Berlin soll sich solidarisch erklären mit allen Menschen, denen grundlegende Rechte verwehrt 
werden - sei es mit deutscher, anderer oder keiner Staatsangehörigkeit. Auch mit jenen, die 
sich noch auf der Flucht vor Menschenrechtsverletzungen befinden, möchten wir uns 
solidarisch zeigen und humanitäre Verantwortung übernehmen.
Wir begrüßen daher, dass das Land Berlin ein Kontingent für die Geflüchteten der #Lifeline 
angeboten hat. Doch gerade im Asyl- und Aufenthaltsrecht liegen die Kompetenzen beim Bund, 
und so verweigerte hier das Bundesinnenministerium die Zusammenarbeit. Berlin soll auch 
weiterhin solche Angebote machen und beim Bundesinnenminister hartnäckig auf Einvernehmen 
drängen.
Das Land Berlin soll prüfen, welche weiteren Möglichkeiten bestehen, die gesetzlichen 
Vorgaben des Asyl- und Aufenthaltsrechts, des Sozialrechts, etc. im Sinne einer 
menschenrechtsorientierten Politik zugunsten der Betroffenen zu nutzen und auszulegen sowie 
eigene neue Regelungen und Projekte im Sinne einer Solidarischen Stadt anzustoßen. Im Rahmen 
der sogenannte „Ermessensduldung“ etwa wollen wir als Berlin Vorreiter*in sein. Die 
sogenannten AnkER-Zentren hingegen lehnen wir als integrationsfeindlich ab.
Ziel ist ein solidarisches Miteinander aller hier Lebenden und hier Schutzsuchenden, 
anstelle von Ausgrenzung und Abschottung.
2. Rechtsberatung sicherstellen
Zur Wahrnehmung ihrer Rechte in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren, aber auch in Bezug 
auf Sozialleistungen sind Menschen mit prekärem Aufenthaltsstatus abhängig von einer 
niedrigschwelligen Rechtsberatung. Menschen, die von Abschiebung oder Abschiebehaft bedroht 
sind, suchen hierfür verständlicherweise keine staatlichen Stellen oder Behörden auf. Daher 
wird diese Arbeit zum großen Teil von gemeinnützigen Vereinen und Initiativen geleistet, 
deren Finanzierung jedoch mehr als unzureichend ist.
Daher fordern wir einen deutlichen und langfristig gesicherten Aufwuchs der Förderung 
zivilgesellschaftlicher Organisationen, die Rechtsberatung für Geflüchtete und Migrant*innen 
anbieten.
3. Gesundheit ist Menschenrecht
Wir fordern die Einführung eines niedrigschwellig zugänglichen, anonymen Krankenscheins für 
eine medizinische Versorgung aller, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, wie im 
Koalitionsvertrag vereinbart. Wir begrüßen es, dass die Clearingstelle für die 
Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Krankenversicherung jetzt an den Start geht. Wir 
betonen jedoch, dass in der Umsetzung eine freie Arztwahl und die Anonymität der 
Patient*innen gewahrt bleiben und eine Krankenversorgung zweiter Klasse verhindert werden 
muss. Es wird auch weiterhin nötig sein, diesbezügliche zivilgesellschaftliche Initiativen 
öffentlich finanziell zu fördern. Wir fordern außerdem die Einrichtung und Förderung von 
Angeboten psychosozialer Beratung und psychiatrischer/ psychotherapeutischer Behandlung 
unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
4. Integration auf dem Arbeitsmarkt unterstützen
Das Grundrecht auf Arbeit verstehen wir konkret als Recht auf legale Arbeit. Als Recht auf 
faire Löhne, auf eine sichere Arbeitsplatzumgebung, auf Arbeitnehmer*innenrechte. Wir 
fordern die Ausweitung und Sicherung regulärer Erwerbsmöglichkeiten für Menschen mit 
prekärem Aufenthaltsstatus.
Geflüchtete, die in Berlin Arbeit gefunden haben, aber ursprünglich anderen Bundesländern 
zugewiesen wurden, benötigen die Zustimmung des Landes zur Aufhebung der Wohnsitzauflage. 
Die hierbei bestehenden Hürden und Bearbeitungsfristen machen den Betroffenen und 
potentiellen Arbeitgeber*innen ein reguläres Arbeitsverhältnis praktisch unmöglich. Wir 
fordern daher eine Erleichterung der zu erbringenden Nachweise von Einkommen und Wohnraum 
und eine deutlich beschleunigte Bearbeitung dieser Anträge.
5. Bildung und Ausbildung als Grundstein
Das Recht auf Bildung steht für den diskriminierungsfreien Zugang aller Menschen zu 
schulischer Aus- und Weiterbildung (Artikel 26 AEMR). Wir begrüßen, dass die Schulbildung in 
Berlin für alle Kinder und Jugendliche unabhängig vom Status gesetzlich verankert ist. Trotz 
des formalen Rechts auf Zugang zu Schulen (§2 Berliner Schulgesetz) bestehen in der Praxis 
jedoch erhebliche Hürden, die Kinder und Jugendliche de facto vom Schulbesuch ausschließen. 
Das mit der Aufnahme von Kindern befasste Schulpersonal soll zur Rechtslage geschult und für 
die Lage betroffener Eltern und Schüler*innen sensibilisiert werden.
Um den Zugang auch zu beruflicher Bildung zu verbessern, soll die Clearingstelle der 
Senatsbildungsverwaltung besser ausgestattet werden und Kammern und Unternehmensverbände auf 
bestehende Integrationshindernisse aufmerksam gemacht werden. Außerdem ist sicherzustellen, 
dass Jugendliche mit prekärem Aufenthalt eine Bildungslaufbahn an Schulen und OSZ beginnen 
und auch beenden können. Analog zu Ausbildungsduldung fordern wir eine Schul-Duldung.
Wir fordern die Öffnung landesfinanzierter Sprachkurse und Orientierungskurse für Menschen 
ohne Aufenthaltsstatus und den Ausbau eines geförderten Kursangebots auf das Sprachniveau B1 
und B2.
Um Menschen mit prekärem Status eine Berufsperspektive zu ermöglichen, schlagen wir vor, die 
Schwelle für die Erteilung von Ausbildungsduldungen zu senken und dafür sämtliche 
Ermessensspielräume des Landes auszuschöpfen.
Auch für Praktika braucht es eine Regelung, die es Betrieben ermöglicht, solche für Menschen 
ohne regulären Aufenthalt anzubieten.
Weiter fordern wir die Öffnung von Kindertagesstätten für Kinder ohne legalen Aufenthalt. 
Nach dem Vorbild Hamburg können anonymisierte Kita-Gutscheine durch eine nichtstaatliche 
Beratungsstelle vergeben werden, um die Finanzierung zu sichern. Dabei muss sichergestellt 
werden, dass die Daten dieser Kinder nicht an das Jugendamt weitergeleitet werden, da dieses 
im Gegensatz zu Kitas nicht von der Meldepflicht gegenüber der Ausländerbehörde befreit ist.
6. Altfallregelung umsetzen
Es wurden in der Bundesrepublik und im Land Berlin immer wieder Anläufe für eine 
Altfallregelung genommen. Zuletzt hat das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der 
Aufenthaltsbeendigung vom 01.08.2015 aufenthaltsrechtliche Liberalisierungen eingeführt mit 
dem ausdrücklichen Ziel, „die Rechtsstellung derjenigen zu stärken, die auch ohne einen 
rechtmäßigen Aufenthalt anerkennenswerte Integrationsleistungen erbracht haben.“ Diese 
Integrationsleistungen sind danach „durch Erteilung eines gesicherten Aufenthaltsstatus zu 
honorieren.“
Tatsächlich sind die Hürden bei der Umsetzung dieses Gesetzes aber nach wie vor so hoch, 
dass nur wenige Menschen, die hier leben und arbeiten, dadurch einen gesicherten Status 
erlangen konnten. Wir erwarten, dass die vom Senat eingesetzte Expertenkommission zur 
Überarbeitung der Verfahrensvorschriften der Ausländerbehörde (sogenannte VAB-Kommission) 
hier Hürden beseitigt. Dazu gehören insbesondere die Interpretation der 
„Integrationsleistungen“ sowie die sogenannten Mitwirkungspflichten.
7. Angebot an Unterkünften ausbauen
Derzeit wird die Unterbringung von Wohnungslosen auf eine Weise finanziert, die Menschen 
ohne legalen Aufenthaltsstatus davon grundsätzlich ausschließt.
Ebenso ist ihnen der Zugang zum regulären Wohnungsmarkt aufgrund struktureller 
Diskriminierungen erheblich erschwert.
Daher fordern wir den Aufbau ganzjährig betriebener und durchs Land finanzierter 
Unterkünfte, die Menschen ausschließlich nach Bedarf und nicht nach Status aufnehmen. Wir 
fordern eine kleinteilige, inklusive Unterbringung aller hier Lebenden in Verbindung mit 
Beratung und Unterstützung auf dem Weg in eine gesicherte Wohnsituation.
8. Empowerment und Selbstorganisation fördern
Das Leben von Menschen ohne Papiere und /oder prekärem Aufenthaltsstatus ist hochgradig von 
Handlungen und Angeboten von hilfsbereiten Menschen, Initiativen, Projekten und Vereinen 
abhängig. Über Jahre, teilweise Jahrzehnte, wurde das selbstbestimmte Leben so erschwert.
Wir fordern daher die gezielte Förderung selbstorganisierter Gruppen und Räume für Menschen 
ohne Papiere und /oder prekärem Aufenthaltsstatus, um in geschützten Räumen eigene 
Forderungen zu formulieren und/oder soziale und kulturelle Begegnungsräume zu schaffen. Der 
Senat wird aufgefordert dafür geeignete Projektförderungen, selbstbestimmte Bildungsangebote 
und Räume zur Verfügung zu stellen und den Prozess ideell und finanziell zu begleiten.
9. Städtischen Ausweis schaffen
In den meisten der o. g. Bereiche hängt der Zugang zu Leistungen und Institutionen von 
Papieren ab. Entweder wird Menschen ohne Papieren der Zugang aufgrund mangelnder Dokumente 
verwehrt oder dieser wird durch informelle Praktiken (lediglich temporär) geduldet.
Ebenso haben Menschen, die illegalisiert in Berlin leben, i.d.R. keine behördliche 
Anmeldung, da sie oft aus Gefälligkeit bei Verwandten oder Bekannten unterkommen, wo keine 
Anmeldung möglich ist, oder von einer Anmeldung durch die Meldepflicht der Bürgerämter 
gegenüber der Ausländerbehörde davon abgehalten werden.
Wir fordern daher einen städtischen Ausweis, etwa nach New Yorker Vorbild, der für die 
Betroffenen als Ersatzdokument fungiert und von den Institutionen des Landes anerkannt wird, 
zu erarbeiten. Denkbar ist – analog zum anonymen Krankenschein - eine Ausstellung des 
Ausweises über einen sozialen Träger um die Anonymität und damit das Vertrauen der 
Zielgruppe zu ermöglichen.
Ziel ist es, hier lebenden Menschen einen gesicherten Zugang zur sozialen und 
gesellschaftlichen Teilhabe zu ermöglichen, der ihnen allein aufgrund ihres 
Aufenthaltsstatus verwehrt wird. Berlin soll sich daher aktiv für die Anerkennung des 
Dokuments auch durch nichtstaatliche Institutionen, Vereine und Unternehmen einsetzen.
10. Schutz vor Abschiebungen
Berlin soll sich auf Bundes- und europäischer Ebene für eine solidarische, 
menschenrechtsorientierte Migrationspolitik einsetzen. Wir fordern den im Koalitionsvertrag 
vereinbarten Paradigmenwechsel weg von Abschiebungen - insbesondere in von Krisen betroffene 
Länder und Regionen, wie Afghanistan – konsequent umzusetzen!
Zu humanitär nicht tragbaren Situationen gehören auch Abschiebungen in lebensbedrohliche 
Umstände wie extreme Kälte und Obdachlosigkeit.
Opfern von Menschenhandel und/ oder sexualisierter Gewalt muss durch den Schutz vor 
Abschiebung die Möglichkeit zur Strafanzeige und Opferberatung gegeben werden.
Nur wer keine Angst haben muss, jederzeit abgeschoben zu werden, kann das eigene Leben 
gestalten, sich für die eigenen Rechte einsetzen und selbst gesellschaftliche Verantwortung 
übernehmen.
11. Verbot des Racial Profiling umsetzen
Wir wollen das sogenannte Racial Profiling konsequent verhindern, bei dem insbesondere 
Migrant*innen, Geflüchtete und People of Color in den Fokus polizeilicher Maßnahmen geraten. 
Diese Praxis ist zwar offiziell verboten, das Verbot muss aber in der täglichen 
Polizeiarbeit endlich auch durchgesetzt werden. Verdachtsunabhängige Kontrollen an 
„gefährlichen Orten“ in der Annahme, dass sich dort Menschen ohne Aufenthaltsrecht / 
illegalisierte Menschen aufhalten, darf es nicht mehr geben. Wir begrüßen es, dass die rot-
rot-grüne Koalition das jetzt endlich angehen will.
Darüber hinaus fordern wir eine gesetzliche Klarstellung im Berliner Allgemeinen 
Sicherheits- und Ordnungsgesetz, dass Racial Profiling verboten ist. Struktureller Rassismus 
in der Polizeiarbeit muss auch in der Ausbildung der Polizei deutlicher problematisiert 
werden. Wir fordern, ein „Community Policing“ Konzept, in dem vertrauensbildende Maßnahmen 
zwischen Polizei und betroffenen Communities entwickelt werden. Beratungsstellen für Opfer 
rassistischer Polizeigewalt sind prekär finanziert und müssen gestärkt werden.
Begründung
Weitere Antragssteller*innen:
Bettina Jarasch, KV Pankow
LAG Migration und Flucht
Deniz Yıldırım, KV Friedrichshain-Kreuzberg
Lilian Seffer, KV Mitte
Svenja Borgschulte, KV Pankow
Qosay Amer, KV Neukölln
Vasili Franco, KV Friedrichshain-Kreuzberg
Benedikt Lux, KV Steglitz-Zehlendorf
Catherina Pieroth, KV Tempelhof-Schöneberg
Claudia Schulte, KV Friedrichshain-Kreuzberg
Fatoş Topaç, KV Friedrichshain-Kreuzberg
Georg Kössler, KV Neukölln
Katrin Schmidberger, KV Friedrichshain-Kreuzberg
Taylan Kurt, KV Mitte
Änderungsanträge
- V-02-072 (Christoph Husemann (Berlin-Kreisfrei KV), Eingereicht)
- V-02-072-2 (Christoph Husemann (Berlin-Kreisfrei KV), Eingereicht)
- V-02-194 (Markus Schopp (Berlin-Mitte KV), Eingereicht)