Zwar sind in Berlin die rechtlichen Voraussetzungen für die psychosoziale Betreuung von Geflüchteten (also bspw. der Zugang von Geflüchteten zu psychotherapeutischen Leistungen im Sinne der Krankenhilfe und Leistungen der Eingliederungshilfe für körperlich oder seelisch Behinderte) weitgehend gegeben, aber das Regelsystem hat Schwierigkeiten, auf die besonderen Bedarfe von Traumatisierten mit Gewalt- und Fluchterfahrung einzugehen. Es gibt zu wenige Therapeut*innen, die eine Spezialisierung haben, die in diesen Fällen helfen kann, und zu wenige Dolmetscher*innen in den benötigten Sprachen, die dann auch noch die nötigen fortgeschrittenen Dolmetscherfähigkeiten haben. Es gibt also weniger einen Mangel an den rechtlichen Voraussetzungen als vielmehr einen Mangel an der Umsetzung dieser Möglichkeiten.
Antrag: | Für eine bessere psychosoziale Versorgung Geflüchteter – zentrale Strukturen sichern, Regelsystem öffnen! |
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Antragsteller*in: | Wolfgang Höckh (KV Tempelhof-Schöneberg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 17.11.2018, 21:47 |