Antrag: | Für eine bessere psychosoziale Versorgung Geflüchteter – zentrale Strukturen sichern, Regelsystem öffnen! |
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Antragsteller*in: | Kai Oehring (KV Berlin-Mitte) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 20.11.2018, 11:07 |
V-05-060: Für eine bessere psychosoziale Versorgung Geflüchteter – zentrale Strukturen sichern, Regelsystem öffnen!
Antragstext
Von Zeile 59 bis 61 löschen:
- Den Betreiber*innen von Flüchtlingsunterkünften soll ermöglicht werden, auch
Psychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen für Kinder und Jugendliche einzustellen. Das kann auch eine Beschäftigungschance für Psychotherapeut*innen mit
Für eine bessere psychosoziale Versorgung Geflüchteter – zentrale Strukturen sichern,
Regelsystem öffnen!
Viele der Menschen, die in Berlin Zuflucht und eine neue Heimat suchen, haben vor und
während der Flucht Gewalt- und andere traumatische Erfahrungen gemacht. Diese Traumata
bringen sie mit nach Berlin. Dabei kommen seelische Belastungen häufig erst dann an die
Oberfläche, wenn die Flucht vorbei ist und die Geflüchteten nicht mehr ums tägliche
Überleben fürchten müssen. Wenn sich das Ankommen als schwieriger als erhofft herausstellt,
führt das häufig ebenfalls zu psychischen Belastungen. Bis zu 40% der Menschen, die hierher
geflohen sind, müssen psychotherapeutisch behandelt werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen
sich deshalb für eine bessere psychosoziale Versorgung geflüchteter Menschen ein.
Rot-Rot-Grün hat dafür schon einiges getan, aber es braucht mehr: Das Regelsystem ist noch
längst nicht so aufgestellt, dass es die besonderen Bedarfe auffangen kann. Das
Asylbewerberleistungsgesetz schließt zudem Geflüchtete von psychosozialer Versorgung
weitgehend aus. Aber auch als Krankenversicherte haben Geflüchtete keinen gesicherten Zugang
zu einer bedarfsgerechten Versorgung, da die Krankenkassen Sprachmittlung nicht finanzieren
und es kaum niedergelassene Psychotherapeutinnen und -therpeuten mit Kenntnissen in den
einschlägigen Sprachen gibt.
Unser Ziel ist ein gestuftes System, das sowohl ein frühzeitiges Erkennen von Traumata und
psychischen Erkrankungen ermöglicht und niedrigschwellige Angebote der Begleitung schafft,
die bewährten landesweiten Strukturen zur Behandlung der Opfer von Folter und schwerer
Gewalt weiter stärkt und ergänzt als auch das bezirkliche Regelsystem für den
diversitätssensiblen Umgang mit Patientinnen und Patienten mit Fluchterfahrung öffnet und
dabei Versorgungslücken schließt. Eine solche Stärkung des Regelsystems würde die
Gesundheitsversorgung in einer Einwanderungsstadt wie Berlin endlich auch für die Bedarfe
aller Berlinerinnen und Berliner weiter öffnen.
Deshalb fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insbesondere:
- Die zentrale psychiatrische Clearingstelle an der Charité muss aus Landesmitteln
weiter gefördert werden, bis sie ins Regelsystem überführt werden kann –
beispielsweise als Psychiatrische Institutsambulanz. Die Zahl der Anfragen, Diagnose-
und Interventionsbedarfe an der Clearingstelle ist trotz der gesunkenen Zahl von neu
ankommenden Asylbewerber*innen gleichmäßig hoch.
- Die Fachstellen des Berliner Netzwerks für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge für
Opfer von Gewalt und Folter – Xenion und das Zentrum Überleben – müssen als landesweit
tätige, spezialisierte Kompetenzzentren weiter gestärkt und in die Lage versetzt
werden, bei Krisensituationen auch in Flüchtlings- und ASOG-Unterkünften aufsuchende
Betreuung zu leisten.
- Beim LaGeSo soll ein zentraler Dolmetscherpool für psychosoziale Sprachmittlung
etabliert werden. Dort sollen niedergelassene Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen
ebenso wie die Kompetenzzentren oder auch die Psychiatrischen Institutsambulanzen der
Bezirke sowohl Kontakt zu spezialisierten Sprachmittler*innen bekommen als auch
Honorarrechnungen für entsprechende Sprachmittlung bei Therapien einreichen können.
Die Öffnung des Regelsystems für die psychosoziale Versorgung der Geflüchteten hängt
wesentlich davon ab, dass eine diversitätssensible und fachlich spezialisierte
Sprachmittlung bereitgestellt wird.
- Die interkulturelle Öffnung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und insbesondere
seiner sozialpsychiatrischen Dienste soll durch die Einstellung von Fachkräften aus
dem Sprach- und Kulturkreis der Geflüchteten und anderer Gruppen von Einwanderer*innen
vorangetrieben werden. Dadurch würde das Land endlich die Kompetenzen von
eingewanderten Psychotherapeut*innen und anderen verwandten Berufsgruppen nutzen, die
hier keine Kassenzulassung oder keine Approbation bekommen. Gleichzeitig kann der ÖGD
insbesondere denjenigen Patient*innen sozialpsychologische Behandlung gewährleisten,
die durch bundesrechtliche Finanzierungslücken bislang davon nahezu ausgeschlossen
sind.
- Das Sozialteam des Landesamt für Flüchtlinge (LAF) soll um psychologische
Psychotherapeut*innen mit einschlägigen Sprachkenntnissen ergänzt werden, um ein
frühzeitiges Erkennen von Behandlungsbedarf zu gewährleisten. Das Sozialteam ist für
die meisten der neu angekommenen Geflüchteten die erste Anlaufstelle für
gesundheitliche und soziale Fragen und muss daher entsprechende Kompetenzen aufbauen.
- Den Betreiber*innen von Flüchtlingsunterkünften soll ermöglicht werden, auch
Psychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen für Kinder und Jugendliche
einzustellen. Das kann auch eine Beschäftigungschance für Psychotherapeut*innen mit
Fluchthintergrund und ohne Kassenzulassung sein. Dafür müssen die Qualitätsstandards
der Unterkünfte angepasst und die Personalschlüssel flexibilisiert werden. In den
neuen Verträgen sehen die Personalschlüssel für Gemeinschaftsunterkünfte einen
Psychologen für je 500 Geflüchtete vor. Das wird dem tatsächlichen Bedarf nicht
gerecht.
- Peer-to-Peer Ansätze sollen evaluiert und bei positivem Ergebnis verstetigt und
ausgebaut werden. Dabei ist auch eine Erweiterung auf andere Bevölkerungsgruppen mit
erschwertem Zugang zum Regelsystem zu prüfen. Peer-to-Peer-Ansätze bieten
niedrigschwellige Begleitung und Beratung von Geflüchteten mit dem Ziel der
Stabilisierung und der Hilfe zur Selbsthilfe durch dafür geschulte
Gesundheitslots*innen aus demselben Kultur- und Sprachkreis. Sie können die
Regelversorgung bzw. die Arbeit der psychosozialen Zentren nicht ersetzen, aber
sinnvoll ergänzen.
Von Zeile 59 bis 61 löschen:
- Den Betreiber*innen von Flüchtlingsunterkünften soll ermöglicht werden, auch
Psychotherapeut*innen undPsychotherapeut*innen für Kinder und Jugendliche einzustellen. Das kann auch eine Beschäftigungschance für Psychotherapeut*innen mit
Für eine bessere psychosoziale Versorgung Geflüchteter – zentrale Strukturen sichern,
Regelsystem öffnen!
Viele der Menschen, die in Berlin Zuflucht und eine neue Heimat suchen, haben vor und
während der Flucht Gewalt- und andere traumatische Erfahrungen gemacht. Diese Traumata
bringen sie mit nach Berlin. Dabei kommen seelische Belastungen häufig erst dann an die
Oberfläche, wenn die Flucht vorbei ist und die Geflüchteten nicht mehr ums tägliche
Überleben fürchten müssen. Wenn sich das Ankommen als schwieriger als erhofft herausstellt,
führt das häufig ebenfalls zu psychischen Belastungen. Bis zu 40% der Menschen, die hierher
geflohen sind, müssen psychotherapeutisch behandelt werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen
sich deshalb für eine bessere psychosoziale Versorgung geflüchteter Menschen ein.
Rot-Rot-Grün hat dafür schon einiges getan, aber es braucht mehr: Das Regelsystem ist noch
längst nicht so aufgestellt, dass es die besonderen Bedarfe auffangen kann. Das
Asylbewerberleistungsgesetz schließt zudem Geflüchtete von psychosozialer Versorgung
weitgehend aus. Aber auch als Krankenversicherte haben Geflüchtete keinen gesicherten Zugang
zu einer bedarfsgerechten Versorgung, da die Krankenkassen Sprachmittlung nicht finanzieren
und es kaum niedergelassene Psychotherapeutinnen und -therpeuten mit Kenntnissen in den
einschlägigen Sprachen gibt.
Unser Ziel ist ein gestuftes System, das sowohl ein frühzeitiges Erkennen von Traumata und
psychischen Erkrankungen ermöglicht und niedrigschwellige Angebote der Begleitung schafft,
die bewährten landesweiten Strukturen zur Behandlung der Opfer von Folter und schwerer
Gewalt weiter stärkt und ergänzt als auch das bezirkliche Regelsystem für den
diversitätssensiblen Umgang mit Patientinnen und Patienten mit Fluchterfahrung öffnet und
dabei Versorgungslücken schließt. Eine solche Stärkung des Regelsystems würde die
Gesundheitsversorgung in einer Einwanderungsstadt wie Berlin endlich auch für die Bedarfe
aller Berlinerinnen und Berliner weiter öffnen.
Deshalb fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insbesondere:
- Die zentrale psychiatrische Clearingstelle an der Charité muss aus Landesmitteln
weiter gefördert werden, bis sie ins Regelsystem überführt werden kann –
beispielsweise als Psychiatrische Institutsambulanz. Die Zahl der Anfragen, Diagnose-
und Interventionsbedarfe an der Clearingstelle ist trotz der gesunkenen Zahl von neu
ankommenden Asylbewerber*innen gleichmäßig hoch.
- Die Fachstellen des Berliner Netzwerks für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge für
Opfer von Gewalt und Folter – Xenion und das Zentrum Überleben – müssen als landesweit
tätige, spezialisierte Kompetenzzentren weiter gestärkt und in die Lage versetzt
werden, bei Krisensituationen auch in Flüchtlings- und ASOG-Unterkünften aufsuchende
Betreuung zu leisten.
- Beim LaGeSo soll ein zentraler Dolmetscherpool für psychosoziale Sprachmittlung
etabliert werden. Dort sollen niedergelassene Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen
ebenso wie die Kompetenzzentren oder auch die Psychiatrischen Institutsambulanzen der
Bezirke sowohl Kontakt zu spezialisierten Sprachmittler*innen bekommen als auch
Honorarrechnungen für entsprechende Sprachmittlung bei Therapien einreichen können.
Die Öffnung des Regelsystems für die psychosoziale Versorgung der Geflüchteten hängt
wesentlich davon ab, dass eine diversitätssensible und fachlich spezialisierte
Sprachmittlung bereitgestellt wird.
- Die interkulturelle Öffnung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und insbesondere
seiner sozialpsychiatrischen Dienste soll durch die Einstellung von Fachkräften aus
dem Sprach- und Kulturkreis der Geflüchteten und anderer Gruppen von Einwanderer*innen
vorangetrieben werden. Dadurch würde das Land endlich die Kompetenzen von
eingewanderten Psychotherapeut*innen und anderen verwandten Berufsgruppen nutzen, die
hier keine Kassenzulassung oder keine Approbation bekommen. Gleichzeitig kann der ÖGD
insbesondere denjenigen Patient*innen sozialpsychologische Behandlung gewährleisten,
die durch bundesrechtliche Finanzierungslücken bislang davon nahezu ausgeschlossen
sind.
- Das Sozialteam des Landesamt für Flüchtlinge (LAF) soll um psychologische
Psychotherapeut*innen mit einschlägigen Sprachkenntnissen ergänzt werden, um ein
frühzeitiges Erkennen von Behandlungsbedarf zu gewährleisten. Das Sozialteam ist für
die meisten der neu angekommenen Geflüchteten die erste Anlaufstelle für
gesundheitliche und soziale Fragen und muss daher entsprechende Kompetenzen aufbauen.
- Den Betreiber*innen von Flüchtlingsunterkünften soll ermöglicht werden, auch
Psychotherapeut*innen für Kinder und Jugendliche
Psychotherapeut*innen und
einzustellen. Das kann auch eine Beschäftigungschance für Psychotherapeut*innen mit
Fluchthintergrund und ohne Kassenzulassung sein. Dafür müssen die Qualitätsstandards
der Unterkünfte angepasst und die Personalschlüssel flexibilisiert werden. In den
neuen Verträgen sehen die Personalschlüssel für Gemeinschaftsunterkünfte einen
Psychologen für je 500 Geflüchtete vor. Das wird dem tatsächlichen Bedarf nicht
gerecht.
- Peer-to-Peer Ansätze sollen evaluiert und bei positivem Ergebnis verstetigt und
ausgebaut werden. Dabei ist auch eine Erweiterung auf andere Bevölkerungsgruppen mit
erschwertem Zugang zum Regelsystem zu prüfen. Peer-to-Peer-Ansätze bieten
niedrigschwellige Begleitung und Beratung von Geflüchteten mit dem Ziel der
Stabilisierung und der Hilfe zur Selbsthilfe durch dafür geschulte
Gesundheitslots*innen aus demselben Kultur- und Sprachkreis. Sie können die
Regelversorgung bzw. die Arbeit der psychosozialen Zentren nicht ersetzen, aber
sinnvoll ergänzen.