| Antrag: | Für eine bessere psychosoziale Versorgung Geflüchteter – zentrale Strukturen sichern, Regelsystem öffnen! | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Kai Oehring (KV Berlin-Mitte) | 
| Status: | Geprüft | 
| Eingereicht: | 20.11.2018, 11:07 | 
V-05-060: Für eine bessere psychosoziale Versorgung Geflüchteter – zentrale Strukturen sichern, Regelsystem öffnen!
Antragstext
          
          Von Zeile 59 bis 61 löschen:
- Den Betreiber*innen von Flüchtlingsunterkünften soll ermöglicht werden, auch Psychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen für Kinder und Jugendliche einzustellen. Das kann auch eine Beschäftigungschance für Psychotherapeut*innen mit
Für eine bessere psychosoziale Versorgung Geflüchteter – zentrale Strukturen sichern, 
Regelsystem öffnen!
Viele der Menschen, die in Berlin Zuflucht und eine neue Heimat suchen, haben vor und 
während der Flucht Gewalt- und andere traumatische Erfahrungen gemacht. Diese Traumata 
bringen sie mit nach Berlin. Dabei kommen seelische Belastungen häufig erst dann an die 
Oberfläche, wenn die Flucht vorbei ist und die Geflüchteten nicht mehr ums tägliche 
Überleben fürchten müssen. Wenn sich das Ankommen als schwieriger als erhofft herausstellt, 
führt das häufig ebenfalls zu psychischen Belastungen. Bis zu 40% der Menschen, die hierher 
geflohen sind, müssen psychotherapeutisch behandelt werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen 
sich deshalb für eine bessere psychosoziale Versorgung geflüchteter Menschen ein.
Rot-Rot-Grün hat dafür schon einiges getan, aber es braucht mehr: Das Regelsystem ist noch 
längst nicht so aufgestellt, dass es die besonderen Bedarfe auffangen kann. Das 
Asylbewerberleistungsgesetz schließt zudem Geflüchtete von psychosozialer Versorgung 
weitgehend aus. Aber auch als Krankenversicherte haben Geflüchtete keinen gesicherten Zugang 
zu einer bedarfsgerechten Versorgung, da die Krankenkassen Sprachmittlung nicht finanzieren 
und es kaum niedergelassene Psychotherapeutinnen und -therpeuten mit Kenntnissen in den 
einschlägigen Sprachen gibt.
Unser Ziel ist ein gestuftes System, das sowohl ein frühzeitiges Erkennen von Traumata und 
psychischen Erkrankungen ermöglicht und niedrigschwellige Angebote der Begleitung schafft, 
die bewährten landesweiten Strukturen zur Behandlung der Opfer von Folter und schwerer 
Gewalt weiter stärkt und ergänzt als auch das bezirkliche Regelsystem für den 
diversitätssensiblen Umgang mit Patientinnen und Patienten mit Fluchterfahrung öffnet und 
dabei Versorgungslücken schließt. Eine solche Stärkung des Regelsystems würde die 
Gesundheitsversorgung in einer Einwanderungsstadt wie Berlin endlich auch für die Bedarfe 
aller Berlinerinnen und Berliner weiter öffnen.
Deshalb fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insbesondere:
- Die zentrale psychiatrische Clearingstelle an der Charité muss aus Landesmitteln 
 weiter gefördert werden, bis sie ins Regelsystem überführt werden kann –
 beispielsweise als Psychiatrische Institutsambulanz. Die Zahl der Anfragen, Diagnose-
 und Interventionsbedarfe an der Clearingstelle ist trotz der gesunkenen Zahl von neu
 ankommenden Asylbewerber*innen gleichmäßig hoch.
- Die Fachstellen des Berliner Netzwerks für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge für 
 Opfer von Gewalt und Folter – Xenion und das Zentrum Überleben – müssen als landesweit
 tätige, spezialisierte Kompetenzzentren weiter gestärkt und in die Lage versetzt
 werden, bei Krisensituationen auch in Flüchtlings- und ASOG-Unterkünften aufsuchende
 Betreuung zu leisten.
- Beim LaGeSo soll ein zentraler Dolmetscherpool für psychosoziale Sprachmittlung 
 etabliert werden. Dort sollen niedergelassene Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen
 ebenso wie die Kompetenzzentren oder auch die Psychiatrischen Institutsambulanzen der
 Bezirke sowohl Kontakt zu spezialisierten Sprachmittler*innen bekommen als auch
 Honorarrechnungen für entsprechende Sprachmittlung bei Therapien einreichen können.
 Die Öffnung des Regelsystems für die psychosoziale Versorgung der Geflüchteten hängt
 wesentlich davon ab, dass eine diversitätssensible und fachlich spezialisierte
 Sprachmittlung bereitgestellt wird.
- Die interkulturelle Öffnung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und insbesondere 
 seiner sozialpsychiatrischen Dienste soll durch die Einstellung von Fachkräften aus
 dem Sprach- und Kulturkreis der Geflüchteten und anderer Gruppen von Einwanderer*innen
 vorangetrieben werden. Dadurch würde das Land endlich die Kompetenzen von
 eingewanderten Psychotherapeut*innen und anderen verwandten Berufsgruppen nutzen, die
 hier keine Kassenzulassung oder keine Approbation bekommen. Gleichzeitig kann der ÖGD
 insbesondere denjenigen Patient*innen sozialpsychologische Behandlung gewährleisten,
 die durch bundesrechtliche Finanzierungslücken bislang davon nahezu ausgeschlossen
 sind.
- Das Sozialteam des Landesamt für Flüchtlinge (LAF) soll um psychologische 
 Psychotherapeut*innen mit einschlägigen Sprachkenntnissen ergänzt werden, um ein
 frühzeitiges Erkennen von Behandlungsbedarf zu gewährleisten. Das Sozialteam ist für
 die meisten der neu angekommenen Geflüchteten die erste Anlaufstelle für
 gesundheitliche und soziale Fragen und muss daher entsprechende Kompetenzen aufbauen.
- Den Betreiber*innen von Flüchtlingsunterkünften soll ermöglicht werden, auch 
 Psychotherapeut*innen und
 einzustellen. Das kann auch eine Beschäftigungschance für Psychotherapeut*innen mit
 Fluchthintergrund und ohne Kassenzulassung sein. Dafür müssen die Qualitätsstandards
 der Unterkünfte angepasst und die Personalschlüssel flexibilisiert werden. In den
 neuen Verträgen sehen die Personalschlüssel für Gemeinschaftsunterkünfte einen
 Psychologen für je 500 Geflüchtete vor. Das wird dem tatsächlichen Bedarf nicht
 gerecht.
- Peer-to-Peer Ansätze sollen evaluiert und bei positivem Ergebnis verstetigt und 
 ausgebaut werden. Dabei ist auch eine Erweiterung auf andere Bevölkerungsgruppen mit
 erschwertem Zugang zum Regelsystem zu prüfen. Peer-to-Peer-Ansätze bieten
 niedrigschwellige Begleitung und Beratung von Geflüchteten mit dem Ziel der
 Stabilisierung und der Hilfe zur Selbsthilfe durch dafür geschulte
 Gesundheitslots*innen aus demselben Kultur- und Sprachkreis. Sie können die
 Regelversorgung bzw. die Arbeit der psychosozialen Zentren nicht ersetzen, aber
 sinnvoll ergänzen.
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- Den Betreiber*innen von Flüchtlingsunterkünften soll ermöglicht werden, auch Psychotherapeut*innen undPsychotherapeut*innen für Kinder und Jugendliche einzustellen. Das kann auch eine Beschäftigungschance für Psychotherapeut*innen mit
Für eine bessere psychosoziale Versorgung Geflüchteter – zentrale Strukturen sichern, 
Regelsystem öffnen!
Viele der Menschen, die in Berlin Zuflucht und eine neue Heimat suchen, haben vor und 
während der Flucht Gewalt- und andere traumatische Erfahrungen gemacht. Diese Traumata 
bringen sie mit nach Berlin. Dabei kommen seelische Belastungen häufig erst dann an die 
Oberfläche, wenn die Flucht vorbei ist und die Geflüchteten nicht mehr ums tägliche 
Überleben fürchten müssen. Wenn sich das Ankommen als schwieriger als erhofft herausstellt, 
führt das häufig ebenfalls zu psychischen Belastungen. Bis zu 40% der Menschen, die hierher 
geflohen sind, müssen psychotherapeutisch behandelt werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen 
sich deshalb für eine bessere psychosoziale Versorgung geflüchteter Menschen ein.
Rot-Rot-Grün hat dafür schon einiges getan, aber es braucht mehr: Das Regelsystem ist noch 
längst nicht so aufgestellt, dass es die besonderen Bedarfe auffangen kann. Das 
Asylbewerberleistungsgesetz schließt zudem Geflüchtete von psychosozialer Versorgung 
weitgehend aus. Aber auch als Krankenversicherte haben Geflüchtete keinen gesicherten Zugang 
zu einer bedarfsgerechten Versorgung, da die Krankenkassen Sprachmittlung nicht finanzieren 
und es kaum niedergelassene Psychotherapeutinnen und -therpeuten mit Kenntnissen in den 
einschlägigen Sprachen gibt.
Unser Ziel ist ein gestuftes System, das sowohl ein frühzeitiges Erkennen von Traumata und 
psychischen Erkrankungen ermöglicht und niedrigschwellige Angebote der Begleitung schafft, 
die bewährten landesweiten Strukturen zur Behandlung der Opfer von Folter und schwerer 
Gewalt weiter stärkt und ergänzt als auch das bezirkliche Regelsystem für den 
diversitätssensiblen Umgang mit Patientinnen und Patienten mit Fluchterfahrung öffnet und 
dabei Versorgungslücken schließt. Eine solche Stärkung des Regelsystems würde die 
Gesundheitsversorgung in einer Einwanderungsstadt wie Berlin endlich auch für die Bedarfe 
aller Berlinerinnen und Berliner weiter öffnen.
Deshalb fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insbesondere:
- Die zentrale psychiatrische Clearingstelle an der Charité muss aus Landesmitteln 
 weiter gefördert werden, bis sie ins Regelsystem überführt werden kann –
 beispielsweise als Psychiatrische Institutsambulanz. Die Zahl der Anfragen, Diagnose-
 und Interventionsbedarfe an der Clearingstelle ist trotz der gesunkenen Zahl von neu
 ankommenden Asylbewerber*innen gleichmäßig hoch.
- Die Fachstellen des Berliner Netzwerks für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge für 
 Opfer von Gewalt und Folter – Xenion und das Zentrum Überleben – müssen als landesweit
 tätige, spezialisierte Kompetenzzentren weiter gestärkt und in die Lage versetzt
 werden, bei Krisensituationen auch in Flüchtlings- und ASOG-Unterkünften aufsuchende
 Betreuung zu leisten.
- Beim LaGeSo soll ein zentraler Dolmetscherpool für psychosoziale Sprachmittlung 
 etabliert werden. Dort sollen niedergelassene Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen
 ebenso wie die Kompetenzzentren oder auch die Psychiatrischen Institutsambulanzen der
 Bezirke sowohl Kontakt zu spezialisierten Sprachmittler*innen bekommen als auch
 Honorarrechnungen für entsprechende Sprachmittlung bei Therapien einreichen können.
 Die Öffnung des Regelsystems für die psychosoziale Versorgung der Geflüchteten hängt
 wesentlich davon ab, dass eine diversitätssensible und fachlich spezialisierte
 Sprachmittlung bereitgestellt wird.
- Die interkulturelle Öffnung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und insbesondere 
 seiner sozialpsychiatrischen Dienste soll durch die Einstellung von Fachkräften aus
 dem Sprach- und Kulturkreis der Geflüchteten und anderer Gruppen von Einwanderer*innen
 vorangetrieben werden. Dadurch würde das Land endlich die Kompetenzen von
 eingewanderten Psychotherapeut*innen und anderen verwandten Berufsgruppen nutzen, die
 hier keine Kassenzulassung oder keine Approbation bekommen. Gleichzeitig kann der ÖGD
 insbesondere denjenigen Patient*innen sozialpsychologische Behandlung gewährleisten,
 die durch bundesrechtliche Finanzierungslücken bislang davon nahezu ausgeschlossen
 sind.
- Das Sozialteam des Landesamt für Flüchtlinge (LAF) soll um psychologische 
 Psychotherapeut*innen mit einschlägigen Sprachkenntnissen ergänzt werden, um ein
 frühzeitiges Erkennen von Behandlungsbedarf zu gewährleisten. Das Sozialteam ist für
 die meisten der neu angekommenen Geflüchteten die erste Anlaufstelle für
 gesundheitliche und soziale Fragen und muss daher entsprechende Kompetenzen aufbauen.
- Den Betreiber*innen von Flüchtlingsunterkünften soll ermöglicht werden, auch 
 Psychotherapeut*innen und
 einzustellen. Das kann auch eine Beschäftigungschance für Psychotherapeut*innen mit
 Fluchthintergrund und ohne Kassenzulassung sein. Dafür müssen die Qualitätsstandards
 der Unterkünfte angepasst und die Personalschlüssel flexibilisiert werden. In den
 neuen Verträgen sehen die Personalschlüssel für Gemeinschaftsunterkünfte einen
 Psychologen für je 500 Geflüchtete vor. Das wird dem tatsächlichen Bedarf nicht
 gerecht.
- Peer-to-Peer Ansätze sollen evaluiert und bei positivem Ergebnis verstetigt und 
 ausgebaut werden. Dabei ist auch eine Erweiterung auf andere Bevölkerungsgruppen mit
 erschwertem Zugang zum Regelsystem zu prüfen. Peer-to-Peer-Ansätze bieten
 niedrigschwellige Begleitung und Beratung von Geflüchteten mit dem Ziel der
 Stabilisierung und der Hilfe zur Selbsthilfe durch dafür geschulte
 Gesundheitslots*innen aus demselben Kultur- und Sprachkreis. Sie können die
 Regelversorgung bzw. die Arbeit der psychosozialen Zentren nicht ersetzen, aber
 sinnvoll ergänzen.