Eine 10-Tage-Frist wäre Mittwochmorgen, 10.00 Uhr bzw. Dienstagabend 24.00 Uhr. Mit Rücksichtnahme auf die Beschäftigungsbedingungen der Kreisgeschäftsführer*innen und die Arbeit der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder der Kreisverbände, insbesondere aber die Anstrengungen der Landesarbeitsgemeinschaften, deren häufiger Tagungstag der Mittwoch ist, würde eine 8-Tage-Frist den Antragsschluss auf Freitagmorgen, 10.00 Uhr bzw. Donnerstagabend 24.00 Uhr verschieben und somit die Interessen der erarbeitenden Gremien, der veröffentlichenden Landesgeschäftsstelle und der beurteilenden Mitglieder vernünftig ausgleichen.
| Satzungsänderungsänträge: | KV Mitte §§ 13/16 Satzung | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bernd Schwarz (Berlin-Reinickendorf KV) | 
| Status: | Geprüft | 
| Eingereicht: | 10.11.2018, 18:04 | 
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