Weitere Antragsteller*innen: AG Kinder, Jugend und Familie
Begründung: Dieser Teil soll den Auftakt zum neuen Kapitel Inklusion bilden und deshalb hier gestrichen werden. Weder die UN-Behindertenrechtskonvention noch Inklusion allgemein sollten als überleitende Rechtfertigung für eine bestimmte Schulform dienen. Das wird den Menschen nicht gerecht.
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