Erzieher*innen und Lehrer*innen sind grundsätzlich gleichberechtigte Pädagog*innen in einer Schule. Ihre Arbeit bedingt einander. Es ist nicht Aufgabe der Erzieher*innen die Lehrer*innen zu entlasten. Diese Hierarchisierung ist unangemessen.
Die Forderung nach mindestens einem VZÄ pro Schule deckt ausdrücklich nicht den Bedarf, den wir bei wenigstens einem VZÄ pro 120 Schüler*innen sehen; im Angesicht des erheblichen und mittelfristig anhaltenden Fachkräftemangels hat eine Grundausstattung die höhere Priorität.
Leitantrag: | Schule fürs Leben - Bessere Schulen, mehr Qualität und gerechtere Bildungschancen für die Kinder dieser Stadt |
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Antragsteller*in: | AG Kinder, Jugend und Familie (dort beschlossen am: 07.11.2018) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 11.11.2018, 14:03 |
Kommentare
Karsten Dirk Gloger:
Manuel Honisch: