Begründung: Die Hoffnungen, die auf „Durchmischungen“ und Änderungen der Einzugsbereiche gesetzt werden, sind weitgehend unrealistisch. Wir sollten keine falschen Erwartungen wecken. Da der Satz zu der Ausnahmereglung bei den Gemeinschaftsschulen strittig ist, sollte er ganz entfallen, ansonsten müsste er umformuliert werden.
(Nur zur Info:
Die Alternative zur Streichung des Satzes zu den Grundstufen an Gemeinschaftsschulen wäre folgende Änderung:
Die für die Grundstufen der Gemeinschaftsschulen jetzt vereinbarte Ausnahmeregelung, nach der sich die Schulen ein Drittel der Schüler*innen selbst aussuchen können, sehen wir als Übergangsregelung an, weil sonst bei dem auch von uns unterstützten weiteren Ausbau der Gemeinschaftsschulen die negativen Auswirkungen für die umliegenden Grundschulen nicht mehr verkraftbar wären.)
Antragssteller*innen:
Carola Ehrlich-Cypra(KV Pankow), Karsten-Dirk Gloger(KV Pankow), Maik Hoffmann(LAG Bildung), Ronald Haustein(KV Lichtenberg), Maik Hoffmann(LAG Bildung), Dirk Jordan(LAG Bildung), Mathias Kraatz(KV Pankow), Hans-Jürgen Kuhn(KV Tempel-Schön), Christa Markel-Vieto(KV Stegl-Zehl), Heiner von Marschall (KV Reinickendorf), Ulrich Meuel(LAG Bildung), Detlef Meyer zu Heringsdorf(KV Stegl-Zehl), Özcan Mutlu(KV Mitte), Stefanie Remlinger(KV Pankow), Pit Rulff(LAG Bildung), Ramona Rumsch(KV Pankow), Sonja Schreiner (KV Stegl-Zehl), Regina Stolzenberg (KV Charl-Wilm), Sybille Volkholz(LAG Bildung), Susanne Zissel(KV Spandau)
Kommentare
Irmgard Franke-Dressler:
Jörg Staudemeyer: