S.6: Die Zeilen 246 – 252 sollten im Interesse der Kürzung des Antrags gestrichen werden.
Begründung: Die Zeilen enthalten vieles richtiges. Wir brauchen aber dazu keine neue Beschlussfassung.
Alternative: Wenn die Zeilen nicht gestrichen werden sollen, dann müssen mindestens aufS.6 die Zeilen 251/252 wie folgt geändert werden:
Wir wollen deshalb prüfen, inwiefern diese finanziellen Nachteile zuerst für alle angestellten Fachkäfte in den Schulen und dann für alle anderen angestellte Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes Berlin ausgeglichen werden können.
Begründung: Solche Verbesserungen nur für die Lehrkräfte zu fordern bzw. zu „prüfen“, geht gar nicht.
Antragssteller*innen:
Claire Daniel (KV Stegl-Zehl), Carola Ehrlich-Cypra(KV Pankow), Mark Haueser(KV Stegl-Zehl), Ronald Haustein(KV Lichtenberg), Maik Hoffmann(LAG Bildung), Dirk Jordan(LAG Bildung), Hans-Jürgen Kuhn(KV Tempel-Schön), Heiner von Marschall (KV Reinickendorf), Stefanie Remlinger(KV Pankow), Pit Rulff(LAG Bildung), Sonja Schreiner (KV Stegl-Zehl), Sybille Volkholz(LAG Bildung)
Kommentare
Irmgard Franke-Dressler:
Manuel Honisch:
Übrigens würde mit einer Streichung des Absatzes ganz nebenbei die Bezahlung der Schul-Erzieher*innen rausgekegelt. Ihre Interessen werden im Antrag selten genug erwähnt, und es besteht hier dringender Handlungsbedarf. Aktuell verdient eine Erzieherin circa die Hälfte von einer Grundschullehrkraft.
Jörg Staudemeyer:
Auch wenn die Skepsis gegenüber der Idee mit dem Nachteilsausgleich für Nichtbeamte begründet ist, würde ich hier auch nicht gleich die Kreativitätsbremse ziehen.