Es gibt aktuell ca. 800 befristete Arbeitsverträge sowie hunderte Kettenverträge lt. Mitteilung der GEW vom August 2018. Die Senatsverwaltung für Bildung hat bereits am 30.5.2017 an den GEW-Landesverband geschrieben, dass die Willkommenslehrkräfte, Zitat „in Kürze auf Grund der durch die Schulleitung festgestellten positiven Prognose einen unbefristeten Arbeitsvertrag als LovL unterschreiben.“ Diese nach wie vor bestehenden prekären Arbeitsverhältnisse der Willkommenslehrkräfte, z. T. nach Jahren der Beschäftigung sind ein bildungspolitischer Missstand sondergleichen!
Viele Willkommenslehrer*innen haben bereits an diversen Fortbildungen z. B. Jahresfortbildungen vom LISUM teilgenommen und sich weiterqualifiziert.
- Jahreskurs für Lehrkräfte, die in Willkommensklassen unterrichten
- Alphabetisierungskurs für Lehrkräfte, die nicht alphabetisierte Schüler unterrichten
- Kompaktkurse zum individuellen Lernen für Willkommensklassen
- Fachtagung für das pädagogische Personal in Willkommensklassen
- E-Learning-Kurs für Lehrkräfte zur Arbeit in Willkommensklassen sowie zur Begleitung des Übergangs in das Regelsystem
- Willkommen in der Regelklasse – Fortbildung für Lehrerteams aus Willkommens- und Regelklassen
- Gestaltung von Brückenkursen – sprachliche Förderung nach dem Übergang in die Regelklassen
- Fortbildung, mit dem Schwerpunkt Verknüpfung von sprachlichen und fachlichem Lernen in Willkommensklassen
Anhand dieser Aufzählung sollte ersichtlich werden, dass die Kolleginnen umfassend qualifiziert sind und es keinen Grund gibt, sie weiterhin prekär zu beschäftigen.
Willkommenslehrkräfte leisten seit Jahren nachweislich einen hohen qualifizierten, sprachsensiblen, pädagogischen Beitrag zur Integration von geflüchteten, traumatisierten Migrationskindern, der gekennzeichnet ist von Empathie. Elternarbeit und niedrigschwelliger Sozialarbeit, Krisenmanagement bezogen auf unsichere, existentiell bedrohte Wohn- und Arbeitsverhältnisse der Eltern müssen bewältigt werden, weil sie unmittelbare Auswirkungen auf den Schulalltag und die psychische Verfassung der Kinder haben.
DaZ-Qualifikation und didaktische Sprachvermittlung, vorschul- und schulpädagogisches sowie entwicklungspsychologisches KnowHow , Kompetenz von eigenem Sprachhandeln zur systematischen, individualiserten Sprachunterstützung im Unterricht, Anwendung sprachsensibler Unterrichtspraktiken an ausgewählten Lerninhalten und sprachsensibles Unterrichten im Deutsch- Mathematik- und Sachunterricht sind wesentliche Bestandteile der Qualifikation von Willkommenslehrkräften. Insbesondere sind diese Kompetenzen bei traumatisierten Willkommenskindern unabdingbare Voraussetzung für den Lern- und Entwicklungsfortschritt dieser Willkommenskinder.
Mit multiprofessionellen Klassenteams gibt es bereits positive pädagogische Erfahrungen (z.B. Heinz-Brandt-Schule Berlin. https://library.fes.de/pdf „DaZ-Zentren Flensburg in Schleswig-Holstein“). Diese schulische Organisationform kommt nicht nur den geflüchteten Kindern zugute, sondern allen Schüler*innen in einer Schule.
Es kann nicht sein, dass die Senatsverwaltung, der Personalrat und die GEW eine berufsständische Interessenvertretung wahrnehmen, indem sie andere in der Lebensbiografie erworbene Qualifikationen nicht anerkennen.
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