1. Eine "deutlich bessere Bezahlung" ist eine ungenaue Formulierung. Die Formulierung ist auch sehr subjektiv. Berlin kann bereits tariflich Erzieher*innen besser bezahlen.
2. Die Zuwendungen der Länder und die Beteiligung der Kommunen werden über Vereinbarungen mit den Einrichtungsträgern entweder in Form von pauschalisierten Entgelten oder auf der Grundlage der Abrechnung tatsächlicher Kosten abgewickelt. Dabei werden Personalkosten in der Regel bis zur Höhe der im TVöD/TVL vorgesehenen Beträge angesetzt, sofern nicht andere Tarifverträge für die Ermittlung der Personalkosten maßgeblich sind.Während die öffentlichen Träger per se Personalkosten in Höhe der Tarife des öffentlichen Dienstes aufzuwenden haben, sind freie Träger ohne Tarifbindung zunächst nicht daran gebunden. Es sei denn, sie werden veranlasst, gegenüber dem öffentlichen Zuwendungsgeber darüber oder über die Anwendung eigener Tarifverträge einen Nachweis zu erbringen.
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