Dringlichtkeitsantrag: | Klimaschutz statt mehr Flugverkehr |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.04.2018) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 19.04.2018, 14:55 |
D-01-002: Klimaschutz statt mehr Flugverkehr
Antragstext
Von Zeile 2 bis 10:
Die ab 9.5.2018 gültige Entgeltordnung der Berliner Flughafengesellschaft mbH für den Flughafen Berlin-Tegel ist gegenüber der bisher gültigen mit geänderten verkehrsfördernden Konditionen versehen, die Langstreckenflüge zu neuen Zielen noch wesentlich stärker subventionieren als bisher.
Dieser Anreiz geht aus grüner Sicht in die falsche Richtung. Deshalb sollte die Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Interesse des Klimaschutzes und des Emissionsschutzes darauf hinwirken, dass sich das Land Berlin in der Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaft dafür stark macht, dass solche Rabatte künftig und baldmöglichst nicht mehr gewährt werden.
Flugverkehr ist die klimaschädlichste Art des Reisens. Dazu kommt die Lärmbelastung der Anwohner*innen am An- und Abflugort.
Viele Faktoren beeinflussen die Attraktivität von Flugreisen. Ein wichtiger Faktor ist der Ticket-Preis, ein anderer die Kosten der Fluggesellschaften. Beides lässt sich beeinflussen:
Auf Bundesebene setzen sich Bündnis 90/Die Grünen weiter dafür ein, Kerosin und Flugtickets fair zu besteuern und die Benachteiligung von Bahn und Fernbussen zu beenden.
Auch auf Landesebene können wir den Flugverkehr ökologischer machen. Dazu gehört die Entgeltordnung der Berliner Flughäfen. Sie ist der Preiskatalog für die Fluggesellschaften, die Berlin ansteuern.
Die kürzlich beschlossene Entgeltordnung entspricht nicht unseren Ansprüchen. Um eine ökologische Steuerungswirkung zu bewirken, muss die Entgeltordnung ein ökologisches Bonus-Malus-System umfassen, das sich neben der Co2-Belastung auch an der Lärmbelastung orientiert. Darüber hinaus wollen wir ein Entgelt zur Finanzierung von Schallschutzmaßnahmen nach Frankfurter Vorbild einführen. Ob CO2-abhängige Start- und Landegebühren möglich sind, muss geprüft werden.
Einen Wettlauf nach unten mit den anderen deutschen Flughäfen durch immer höhere Subventionen für die Fluggesellschaften lehnen wir ab. Eine ökologische und anwohnerfreundliche Entgeltordnung setzt zudem Anreize für die Fluggesellschaften, leisere und saubere Flugzeuge anzuschaffen.
Die Zuständigkeit für mehr Klimaschutz im Luftverkehr und weniger Lärm an den Flughäfen liegt vor allem bei der Flughafengesellschaft FBB und den Vertreter*innen im Aufsichtsrat und im speziellen bei der Senatsverwaltung für Finanzen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Klimaschutz und Verkehr prüft lediglich formal. Doch auch der gesamte Senat und das Abgeordnetenhaus können Einfluss nehmen. Diesen Einfluss werden wir nutzen, um die Entgeltordnung entsprechend der genannten Kriterien zu reformieren.
Von Zeile 2 bis 10:
Die ab 9.5.2018 gültige Entgeltordnung der Berliner Flughafengesellschaft mbH für den Flughafen Berlin-Tegel ist gegenüber der bisher gültigen mit geänderten verkehrsfördernden Konditionen versehen, die Langstreckenflüge zu neuen Zielen noch wesentlich stärker subventionieren als bisher.
Dieser Anreiz geht aus grüner Sicht in die falsche Richtung. Deshalb sollte die Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Interesse des Klimaschutzes und des Emissionsschutzes darauf hinwirken, dass sich das Land Berlin in der Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaft dafür stark macht, dass solche Rabatte künftig und baldmöglichst nicht mehr gewährt werden.
Flugverkehr ist die klimaschädlichste Art des Reisens. Dazu kommt die Lärmbelastung der Anwohner*innen am An- und Abflugort.
Viele Faktoren beeinflussen die Attraktivität von Flugreisen. Ein wichtiger Faktor ist der Ticket-Preis, ein anderer die Kosten der Fluggesellschaften. Beides lässt sich beeinflussen:
Auf Bundesebene setzen sich Bündnis 90/Die Grünen weiter dafür ein, Kerosin und Flugtickets fair zu besteuern und die Benachteiligung von Bahn und Fernbussen zu beenden.
Auch auf Landesebene können wir den Flugverkehr ökologischer machen. Dazu gehört die Entgeltordnung der Berliner Flughäfen. Sie ist der Preiskatalog für die Fluggesellschaften, die Berlin ansteuern.
Die kürzlich beschlossene Entgeltordnung entspricht nicht unseren Ansprüchen. Um eine ökologische Steuerungswirkung zu bewirken, muss die Entgeltordnung ein ökologisches Bonus-Malus-System umfassen, das sich neben der Co2-Belastung auch an der Lärmbelastung orientiert. Darüber hinaus wollen wir ein Entgelt zur Finanzierung von Schallschutzmaßnahmen nach Frankfurter Vorbild einführen. Ob CO2-abhängige Start- und Landegebühren möglich sind, muss geprüft werden.
Einen Wettlauf nach unten mit den anderen deutschen Flughäfen durch immer höhere Subventionen für die Fluggesellschaften lehnen wir ab. Eine ökologische und anwohnerfreundliche Entgeltordnung setzt zudem Anreize für die Fluggesellschaften, leisere und saubere Flugzeuge anzuschaffen.
Die Zuständigkeit für mehr Klimaschutz im Luftverkehr und weniger Lärm an den Flughäfen liegt vor allem bei der Flughafengesellschaft FBB und den Vertreter*innen im Aufsichtsrat und im speziellen bei der Senatsverwaltung für Finanzen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Klimaschutz und Verkehr prüft lediglich formal. Doch auch der gesamte Senat und das Abgeordnetenhaus können Einfluss nehmen. Diesen Einfluss werden wir nutzen, um die Entgeltordnung entsprechend der genannten Kriterien zu reformieren.
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