Veranstaltung: | LDK 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 8 Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand |
Status: | Zurückgezogen |
Beschlossen am: | 25.01.2018 |
Eingereicht: | 03.04.2018, 10:36 |
S-06: § 18 Der Landesvorstand, Absatz 6
Antragstext
Alt:
(6) ¹Der Landesvorstand setzt die Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung, der
Landesdelegiertenkonferenz und des Landesausschusses um. ²Er macht insbesondere Vor-schläge
für die programmatische Weiterentwicklung und für politische Beschlüsse. ³Er gewährleistet
die Zusammenarbeit mit den Gremien der Bundespartei und den anderen Landesverbänden. 4Er
koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den Gliederungen des Landesverbandes und die
Zusammenarbeit von Landesverband und Fraktion im Abgeordnetenhaus. 5Er bereitet die
Landesmitgliederversammlungen, Landesdelegiertenkonferenzen und die Sitzungen des
Landesausschusses vor und beruft sie ein.
Neu:
(6) ¹Der Landesvorstand setzt die Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung, der
Landesdelegiertenkonferenz, der Frauen*Vollversammlung, der Frauen*Konferenzund des
Landesausschusses um. ²Er macht insbesondere Vor-schläge für die programmatische
Weiterentwicklung und für politische Beschlüsse. ³Er gewährleistet die Zusammenarbeit mit
den Gremien der Bundespartei und den anderen Landesverbänden. 4Er koordiniert die
Zusammenarbeit zwischen den Gliederungen des Landesverbandes und die Zusammenarbeit von
Landesverband und Fraktion im Abgeordnetenhaus. 5Er bereitet die
Landesmitgliederversammlungen, Landesdelegiertenkonferenzen, Frauen*Vollversammlungen,
Frauen*Konferenzen und die Sitzungen des Landesausschusses vor und beruft sie ein.