Veranstaltung: | LDK 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 8 Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | LAG Queer |
Status: | Eingereicht |
Beschlossen am: | 31.01.2018 |
Eingereicht: | 03.04.2018, 13:25 |
S-10: § 24 Versammlungen, Absatz 6
Antragstext
Die Satzung von Bündnis 90/Die Grünen Berlin soll wie folgt geändert werden:
Ersetze in §24 (6): „Frauen und Männer reden abwechselnd.“ durch „Mindestens jeder
zweite Redebeitrag ist Frauen vorbehalten.“
Alt: §24 (6) Das Recht von Frauen auf die Hälfte der Redezeit ist zu gewährleisten.
Dazu werden getrennte Redelisten geführt. Frauen und Männer reden abwechselnd.
Wenn keine Frau für einen Redebeitrag bereit steht, kann die Versammlung eine
Fortführung der Debatte beschließen. Die Frauen der Wahlversammlung haben
diesbezüglich ein Vetorecht entsprechend § 24 der Landessatzung.
Neu: §24 (6) Das Recht von Frauen auf mindestens die Hälfte der Redezeit ist zu
gewährleisten. Dazu werden getrennte Redelisten geführt. Mindestens jeder zweite
Redebeitrag ist Frauen vorbehalten. Wenn keine Frau für einen Redebeitrag bereit
steht, kann die Versammlung eine Fortführung der Debatte beschließen. Die Frauen
der Wahlversammlung haben diesbezüglich ein Vetorecht entsprechend § 25 der
Landessatzung.
Begründung
Der §24 (6) unserer Satzung befasst sich mit der Quotierung von
Redelisten und engt das Rederecht auf zwei Geschlechter ein. Als Partei sind wir im
Rahmen unserer Grundüberzeugung – mindestens die halbe Macht (und Redezeit)
den Frauen – und des Frauenstatuts auf dem Weg die binäre Geschlechterordnung zu
überwinden. Für uns ist klar, es gibt nicht nur Frauen und Männer. All jenen Personen,
die sich nicht einem der in §24 (6) genannten Geschlechter zuordnen können und
wollen, darf die Rede nicht verwehrt sein. Durch diese neue Formulierung wird die
Quotierung der Redezeit so gestaltet, wie sie gemeint ist: mindestens die Hälfte der
Redezeit bzw. Beiträge den Frauen. Die andere Hälfte allen zusammen.