Arbeitgeber können beim Finanzamt bei der Gewinn- und Verlustrechnung diese Anschaffungen als Betriebskosten über die Nutzungsdauer linear abschreiben und damit den Reingewinn mindern. In Krisenzeiten sogar degressiv, wenn der Gesetzgeber dies in diesen Zeiten ermöglicht und die Abschreibung von linear auf degressiv umstellt. Wird die Gewerbesteuer - eine Haupteinnahmequelle der Kommunen - noch ermäßigt, führt dies zu einer doppelten Steuerentlastung für Unternehmen, die v. a. die klammen Kassen der Kommunen belasten würde.
Antrag: | Demokratisierung der E-Mobilität – eMobi Pass als gleichberechtigte Förderung für Berliner Bürger*innen |
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Antragsteller*in: | Klemens Griesehop (KV Berlin-Pankow) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 28.11.2019, 13:17 |