Viele Familien mit Migrationshintergrund, geflüchtete Familien sowie Familien aus Osteuropa - auch Sinti und Roma - sind in ehemaligen Hostels/Hotels untergebracht.
Die Wohnungssituation wirkt durch das beengte Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlichen Nationalitäten und kulturellen Hintergründen sowie dem Mangel an Rückzugsmöglichkeiten und an Privatsphäre sehr belastend und birgt zudem ein hohes Konfliktpotential, insbesondere unter den Erwachsenen.
Geflüchtete Kinder und Jugendlichen leben gemeinsam mit ihren Eltern seit mehreren Jahren auf wenigen Quadratmetern in 1 oder 2 Räumen. Küchen, Waschräume und WC’ s müssen mit einer Vielzahl anderer Personen geteilt werden und befinden sich oft weit entfernt von den Zimmern, sodass die Kinder auf ihren täglichen Wegen dorthin oftmals noch zusätzlich (sexualisierten) Übergriffen ausgesetzt sind. Die Eltern können diese Geschehnisse nicht immer überblicken. Hier muss unbedingt der Schutz für Kinder greifen. Kinder dürfen neben ihrer Armut, ihrem Heimatverlust und Traumatisierungen nicht zusätzlicher Gefährdung ausgesetzt sein, z. B. durch Bedrohung von Wohnungslosigkeit und daraus folgender Obdachlosigkeit.
In vielen Sammelunterkünften gehen Polizei und Notärzt*innen täglich ein und aus. Allein durch ihre Anwesenheit sind Kinder in diese Konflikte involviert und leben in einer Atmosphäre von Angst in ihrem Zuhause (i. d. R. ein Zimmer) und leben mit Angst um ihre Eltern! Es kommt sogar vor, dass die Kinder in Konflikten mit den Eltern durch die Agressor*innen bedroht werden, was wiederum Schulversäumnis nach sich zieht. Kinder haben existentielle Angst um ihre Eltern und weigern sich in die Schule zu gehen, täuschen Bauchschmerzen u. ä. vor und berichten Wochen später vertrauten Personen (Klassenlehrerin, Kindern in der Klasse) von den Vorfällen in ihrer Unterkunft. Dies betrifft oft auch Kinder und Jugendliche, die durch Kriegserlebnisse und strukturelle oder sexualisierte Gewalt traumatisiert sind und so immer wieder Re-traumatisierungen erfahren. Diese Belastungen führen gemeinsam mit den deutlich eingeschränkten Lebensmöglichkeiten in einer Sammelunterkunft häufig zu erheblichen Konzentrations- und Lernschwierigkeiten
Trotz gegenteiliger Ankündigungen der r2g-Koalition hält die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen offenbar am diskriminierenden Ausschluss wohnungsloser Geflüchteter und weiterer Ausländer vom WBS fest. Anders als manche anderen Bundesländer schließt Berlin Asylsuchende und Geduldete nach wie vor generell vom WBS aus, auch wenn Sie aus Ländern mit hoher Asylanerkennungsquote kommen, schon seit vielen Jahren in Berlin leben oder z. B. aufgrund einer Ausbildungsduldung oder aus gesundheitlichen Gründen absehbar dauerhaft nicht abgeschoben werden. Sogar Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, darunter auch viele wohnungslose anerkannte Geflüchtete, erhalten in Berlin - anders als in anderen Bundesländern - weiterhin keinen WBS.