Abgehandelt in/identisch mit Z. 20-25. Stattdessen neuer wichtige Forderung, die bislang im Antrag fehlt. Möglich ist die Strafverfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (und Völkermord) durch das deutsche Völkerstrafgesetzbuch, das auf dem sog. Weltrechtsprinzip basiert: Es spielt keine Rolle, welche Nationalität Täter oder Opfer haben und wo der Tatort liegt – der Generalbundesanwalt kann immer ermitteln.
Antrag: | Solidarität mit Rojava - Keine ethnischen Säuberungen - Erhaltung der Selbstverwaltungsstrukturen |
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Antragsteller*in: | Jian Omar (KV Mitte) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 29.11.2019, 00:11 |