Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz am 7. Dezember 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Matthias Oomen (KV Charlottenburg-Wilmersdorf) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.11.2019, 10:16 |
V-12: Sonntagsöffnungen: Den Wert der langen Wochenenden für Beschäftigte des Einzelhandels sichern
Antragstext
Sonntagsöffnungen: Den Wert der langen Wochenenden für Beschäftigte des Einzelhandels
sichern
Feiertage haben nicht nur den Wert der Auseinandersetzung mit besonderen religiösen und
weltlichen Ereignissen, sondern stellen für Arbeitnehmer*innen auch die Möglichkeit dar,
wertvolle zusammenhängende Freizeit mit Familie und Freunden zu verbringen und Erholung zu
finden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich aus Feiertagen so genannte lange Wochenenden
ergeben. Die Möglichkeit, an langen Wochenenden Zeit mit Familie und Freunden zu verbringen
und sich zu erholen, ist für uns ein eigenständiger Wert, der mindestens genauso wichtig
ist, wie die Auseinandersetzung mit dem Gegenstand des Feiertages selbst.
Einzelne Berufsgruppen sind jedoch vom Genuss der zusammenhängenden Feiertage regelmäßig
ausgeschlossen. In manchen Fällen ist dies leider notwendig, bspw. bei den Beschäftigten der
Feuerwehr, in den Krankenhäusern oder im öffentlichen Nahverkehr.
Danke für eure großartigen Dienste an unserer Gesellschaft!
Andererseits haben sich in der Vergangenheit auch Fälle gezeigt, in denen der Wert der
langen Wochenenden ohne Not aufgeben wurde: Mitarbeiter*innen des Einzelhandels sahen sich
in vergangenen Jahren immer wieder gezielt mit Sonntagsöffnungen vor bzw. nach Feiertagen
konfrontiert, wenn Feiertage auf die Wochentage Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag oder
Samstag gefallen sind.
Natürlich ist die Arbeit an verkaufsoffenen Sonntagen oftmals formal freiwillig. Aber wir
wissen, dass teilweise auch erheblich Druck auf Mitarbeiter*innen ausgeübt wird, dieser
“Freiwilligkeit” nachzugehen. Dies betrifft sowohl große Ketten als auch kleine Geschäfte.
Gleichzeitig sehen wir, dass der Organisationsgrad in Gewerkschaften in den letzten
Jahrzehnten abgenommen hat und korrektive Eingriffe hier zunehmend staatliche Aufgabe
werden.
Wir werden dies zukünftig ändern und die Würde der Feiertage sowie ihrer Erholungseffekte
für möglichst viele Menschen sicherstellen.
Wir GRÜNE werden zukünftig in Berlin eine Sonntagsöffnung vor einem Feiertag an einem Montag
oder einem Dienstag und eine Sonntagsöffnung nach einem Feiertag an einem Donnerstag,
Freitag oder Samstag unterbinden.
Wir wissen, dass ein solcher Eingriff eine Gratwanderung zwischen einer hohen Zentralität
des Berliner Einzelhandels gegenüber dem brandenburgischen Umland und der Konkurrenz im
Internet auf der einen und den Rechten für Arbeitnehmer*innen auf der anderen Seite
darstellt. Deshalb werden wir den umsatzstärksten Einzelhandelsmonat Dezember von dieser
Regelung ausnehmen und so einen guten Ausgleich der Interessen im Jahresverlauf vornehmen.
Wir GRÜNE stehen auch in Zukunft für einen vernünftigen sozialen Ausgleich der Interessen
zwischen Wirtschaft und Arbeitnehmer*innen und werden dieser Verantwortung gerecht.