Veranstaltung: | LDK am 28. Oktober 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 8 Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Turgut Altug (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 21.02.2020, 19:40 |
V24: Transparenz in der Lebensmittelhygiene schaffen -Smiley-System in Berlin einführen!
Antragstext
Die LDK möge beschließen:
Verbraucher*innen haben ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung der Ergebnisse
der amtlichen Lebensmittelkontrollen. Hierfür ist ein verpflichtendes Transparenzmodell
erforderlich. Nur so können sie eine bewusste Entscheidung treffen, in welchem Restaurant
sie essen oder welchen Lebensmittelbetrieb sie besuchen wollen. Ein verpflichtendes
Transparenzmodell wird insgesamt zu besseren Hygienezuständen führen und das Vertrauen der
Verbraucher*innen in die Lebensmittelsicherheit stärken.
Die Berliner Grünen fordern den Berliner Senat auf, zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen,
mit dem eine Rechtsgrundlage für die verpflichtende Veröffentlichung der Ergebnisse der
amtlichen Lebensmittelkontrolle, auch im Internet geschaffen wird.
Begründung
Ob in einer Gaststätte, einer Kantine oder einer Bäckerei bei der Herstellung, Verarbeitung und dem Verkauf von Lebensmitteln die Hygienevorschriften eingehalten werden, können Verbraucher*innen meistens nicht erkennen. Die Ergebnisse der Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden in der Regel nicht bekannt gemacht.
In Berlin wurde bereits in verschiedenen Bezirken Modelle der Veröffentlichung von Ergebnissen der Lebensmittelkontrolle getestet; so hat bspw. im Bezirk Pankow mit dem sog. „Smiley-System“. Weil es keine Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung der amtlichen Kontrollergebnisse gab, musste dieses Projekt wieder eingestellt werden.
Die Richtlinien der Regierungspolitik 2016-2021 des Landes Berlin legen fest, dass der Senat sich für eine bundesgesetzliche Regelung für ein Mehr an Transparenz im Bereich der Lebensmittelhygiene einsetzen und erforderlichenfalls auch eigene landesrechtliche Regelungen schaffen wird.
Seit 2010 hat sich die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) wiederholt mit der Veröffentlichung der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle beschäftigt und den Bund mehrfach – zuletzt auf Antrag des Landes Berlin durch die 14. VSMK im Juni 2018 – aufgefordert, ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Dem ist die Bundesregierung bisher nicht nachgekommen und hat auch deutlich gemacht, dass von dort nicht mit einer bundesrechtlichen Regelung zu rechnen ist.
Mit der Aktion „Topf Secret“ haben foodwatch und FragDenStaat 2019 Verbraucher*innen eine Plattform zur Verfügung gestellt, mit der sie die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben per Einzelabfrage in Erfahrung bringen können. Eine gesetzliche Regelung zur verpflichtenden Veröffentlichung der Kontrollergebnisse greift das wichtige Anliegen der Verbraucherschützer*innen auf und schafft eine generelle Regelung in ihrem Sinne.
In Dänemark ist das Smiley-System seit 2001 erfolgreich in der Praxis. Dort können sich Verbraucher*innen in allen Lebensmittelgeschäften, Restaurants, Kantinen etc. über die Ergebnisse der letzten Lebensmittelkontrollen durch einen Aushang informieren. Darüber hinaus veröffentlichen die zuständigen Behörden die Ergebnisse der Kontrollen im Internet.
Bereits im September 2010 hatten die Berliner Bezirksstadträt*innen beschlossen, zum 1. Juli 2011 ein einheitliches Smiley-System einzuführen. Den Smiley sollte es danach in fünf Kategorien geben (Elite, Sehr gut, Gut, Befriedigend oder Nicht ausreichend). Die Ergebnisse der Betriebskontrollen sollten im Internet veröffentlicht werden und in Form von Smileys in den Gaststätten ausgehängt werden.
Die Einführung des Smileys in ganz Berlin wäre ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz in der Lebensmittelüberwachung zum Nutzen der Verbraucher*innen, die besser informiert und damit kompetenter entscheiden könnten, welche gastronomische Einrichtung sie besuchen. Der Smiley würde auch den vielen Betrieben helfen, bei deren Hygiene es nichts zu beanstanden gibt. Dagegen zeigen die Erfahrungen in anderen Bundesländern, dass ein Modell auf freiwilliger Basis nicht in gleicher Weise geeignet ist, für die erforderliche Transparenz zu sorgen. Das ebenfalls diskutierte Kontrollbarometer ist weniger leicht verständlich als der Smiley, da es sich letztlich nur im Vergleich mit anderen Kontrollergebnissen interpretieren lässt.
Mit Rücksicht auf die angespannte Personalsituation fordern wir den Senat auf, gemeinsam mit den Bezirken zu prüfen, ob und ggf. wie ein Transparenzsystem mit den vorhandenen personellen und sachlichen Ressourcen umgesetzt werden und wie die Bezirke bei diesem Vorhaben unterstützt werden können.
Unterstützer*innen
- Daniela Billig (KV Berlin-Pankow)
- Sebastian Walter (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Nicole Ludwig (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Silke Gebel (KV Berlin-Mitte)
- Aida Baghernejad (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Antje Kapek (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Stefanie Remlinger (KV Berlin-Pankow)
- Georg P. Kössler (KV Berlin-Neukölln)
- Petra Vandrey (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)