Veranstaltung: | LDK am 28. Oktober 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 8 Verschiedenes |
Antragsteller*in: | LAG Bildung (dort beschlossen am: 12.02.2020) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 18.02.2020, 20:08 |
V-01: Wir stärken die Berliner Volkshochschulen!
Antragstext
Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:
Die VHS stellen die wichtigste öffentliche Einrichtung der Erwachsenen- und der
Weiterbildung dar und bekommen ständig neue Aufgaben. In klarem Widerspruch zu ihrer
Bedeutung sind die VHS unzureichend finanziert wie strukturell schwach und die Dozent*innen
leiden unter prekären Arbeitsbedingungen. Diese Mängel wollen die Berliner Grünen abstellen
und den Berliner Volkshochschulen Schritt für Schritt zu neuem Glanz verhelfen. Dafür werden
folgende Grundsätze festgelegt:
1 - Die einzelnen VHS und das zentrale Servicezentrum müssen strukturell und personell
verstärkt werden.
Wir fördern die Weiterführung der Digitalisierungsstrategie der Berliner Volkshochschulen.
U.a. müssen die Volkshochschulen über IT-Administrator*innen und Medienpädagog*innen
verfügen.
Dabei begrüßen wir, dass sich die Leitungen der Berliner Volkshochschulen gemeinsam auf den
Weg der Digitalisierung gemacht haben. Auch das gemeinsame Servicezentrum der Berliner
Volkshochschulen ist ein begrüßenswerter Schritt zu mehr Zusammenarbeit und
Kund*innenorientierung.
2 - Gleichzeitig gilt es, die soziale Absicherung der Dozent*innen zu verbessern. Die
Erhöhung der Honorare auf 35€, die Zahlung des Arbeitsgeberanteils der
Sozialversicherungsbeiträge und die Weitervergütung ab dem 4. Krankheitstag durch das Land
Berlin sind wichtige Schritte gewesen. Weitere Maßnahmen bleiben jedoch notwendig:
a- Die Honorare sollen so erhöht werden, dass sie ein existenzsicherndes und der
Qualifikation der Lehrkräfte entsprechendes Niveau errreichen.
b- Bei Krankheit soll das Honorar ab dem 1. Tag und zu 100% bezahlt werden, und nicht - wie
jetzt - ab dem 4. und zu 80%.
c- Nach längeren Abwesenheiten, zum Beispiel wegen Krankheiten, Mutterschutz, Pflege von
Angehörigen, etc. soll das gleiche Stundenvolumen angeboten werden wie vor der Abwesenheit.
d- Diese und weitere Maßnahmen soll das Land in einer Rahmenvereinbarung festschreiben, die
sie mit den Gewerkschaften und den Dozent*innen(vertretungen) abschließt. Darüber hinaus
streben wir einen Tarifvertrag im Rahmen der TdL an.
3 - Die Bezirke sollen für die VHS zuständig bleiben, aber Land und Bezirke müssen für die
Entwicklung der VHS aktiv und Hand in Hand zusammenarbeiten. Die Form der Zusammenarbeit
wird insbesondere im Erwachsenenbildungsgesetz geregelt. Wir werden darauf achten, dass
Erwartungen, die an die Bezirke gestellt werden, vom Land ausfinanziert werden. Außerdem
wollen wir prüfen, inwieweit Fehlanreize, die derzeit über die Kostenleistungsrechnung (KLR)
bestehen, abgestellt werden können oder ob dafür eine andere Rechtsform für die VHS
notwendig wäre.
Begründung
Die VHS tragen entscheidend zum lebenslangen und lebensbegleitenden Lernen breiter Bevölkerungsschichten bei. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Grundbildung, zur politischen sowie kulturellen Bildung, zur Teilhabe, zu Begegnungen, zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Weltoffenheit.
An den VHS steht ein breites Bildungsangebot zur Verfügung, unabhängig davon, ob das Gelernte beruflich verwertbar ist oder nicht.
Gerade für viele Frauen stellen die Volkshochschulen eine Brücke zwischen Familienzeiten und Berufstätigkeit dar. Frauen stellen nicht umsonst gegenwärtig 69% der Teilnehmenden dar. Zum Beispiel ermöglichen VHS-Kurse Frauen nach einer Unterbrechung des beruflichen Lebens eine niederschwellige Wiederkontaktaufnahme mit dem Arbeitsmarkt und die Suche nach neuen Tätigkeitsfeldern. VHS-Kurse werden zu verschiedenen Uhrzeiten angeboten und sind über die ganze Stadt verteilt, was die Vereinbarkeit mit der care-Arbeit in der Familie erleichtert.
Auch älteren Menschen bieten die VHS konkrete Möglichkeiten, aktiv zu bleiben und sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.
Hier findet jeder und jede Anschluss an andere Menschen mit ähnlichen Interessensgebieten und Lebenslagen. Darüber hinaus sind Volkshochschulen bemüht, ihre Bildungsangebote inklusiv zu gestalten, und bieten Räume für intergeneratives Lernen.
Mit ihrem breiten Angebot in praktisch allen Interessensgebieten bleiben die Volkshochschulen gleichzeitig immer am Puls der Zeit und sind offen für neue Entwicklungen und Bedarfe. Diese Flexibilität und Leistungsfähigkeit haben die Volkshochschulen beispielsweise in beeindruckender Weise unter Beweis gestellt, als 2015 schlagartig ein deutlich vergrößerter Bedarf an Deutsch- und BAMF-Integrationskursen bestand. Die VHS bieten heute allen Asylsuchenden auch die von Land Berlin finanzierten Kurse für Geflüchtete.
In offenem Kontrast zur wichtigen Rolle der VHS steht die Tatsache, dass der Unterricht ausschließlich auf Honorarbasis mit einer unzureichenden sozialen Absicherung angeboten wird.
Für einen kleinen Teil des Angebots ist sinnvoll, externe Expertise zu holen. Aber die Dozent*innen, die überwiegend und dauerhaft für die VHS arbeiten, erteilen 70% der Unterrichtseinheiten (UE). Diese circa 800 Lehrkräfte sind arbeitnehmerähnlich beschäftigt, da sie vom Land Berlin wirtschaftlich abhängig sind.
Die Frage, für welche Funktionen Festanstellungen sinnvoll sind, soll auf der Basis der gegenwärtigen und anstehenden Aufgaben neu evaluiert werden. Als Ergebnis dieser Evaluation müssen die Bezirke in der Lage gesetzt werden, neue Funktionsstellen auszuschreiben bzw. die vorhandenen besser zu dotieren.