Veranstaltung: | LDK am 28. Oktober 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 8 Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Laura Sophie Dornheim (KV Berlin-Kreisfrei) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 21.02.2020, 22:05 |
V28: Wirksamer Kinder- und Jugenschutz bei Online-Werbung
Antragstext
Die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche sowie die verstärkte Verschmelzung der
Medien bereichern das Leben, erhöhen die Kommunikation und können Bildung erleichtern.
Insbesondere für Kinder und Jugendliche ergeben sich durch digitale Medien aber auch
Gefährdungsrisiken.
Risikofaktor Online-Werbung
Ein omnipräsentes Beispiel ist Online-Werbung. Sowohl auf spezifischen Kinder-Webseiten, auf
Plattformen wie YouTube und Facebook und in Apps für Kinder wird Werbung angezeigt. Im
Vergleich mit Fernsehen, Zeitschriften oder analogen Spielen ist das Verhältnis von Werbung
zu Inhalt nirgends so schlecht wie im digitalen Bereich.
Nicht ohne Grund sind Art und Umfang von Werbung im Kontext von Kindersendungen stark
reglementiert. Kinder und Jugendliche sind meist noch nicht in der Lage Werbung als solche
einzuordnen und damit besonders “verführbar” für die Interessen der werbenden Unternehmen.
Im Digitalen Bereich finden diese Regulierungen bisher keine Anwendung.
In einem neuen Report vom Februar 2020 fordern Unicef und die WHO daher “schädliche
Werbemaßnahmen auf nationaler Ebene strenger zu regulieren und die UN-Kinderrechtskonvention
um ein neues Zusatzprotokoll zu ergänzen”, denn “[...]schädliche Werbe- und
Marketingpraktiken führen dazu, dass Kinder Gefahren ausgesetzt sind, die vor einigen
Jahrzehnten noch undenkbar schienen.“
Werbung stellt zudem ein Sicherheitsrisiko dar, da immer wieder Schadsoftware über
Werbeanzeigen ausgespielt wird. Selbst Erwachsene klicken zu oft leichtfertig auf
vermeintlich harmlose Banner und laden dadurch Viren z.B. in das System des Bundestags. Es
ist fahrlässig, Kindern online solchen Risiken auszusetzen.
Online wird Werbung nicht nur dazu genutzt, Produkte und Dienstleistungen anzupreisen. Jedes
Werbebanner zeigt nicht nur etwas an, es sammelt auch Daten über diejenige, die diese
Werbung sieht. Auf Basis von Cookies werden Alter, Geschlecht, Interessen und zuvor besuchte
Seiten erfasst und mit unzähligen anderen Datensammlern geteilt um möglichst genaue Profile
der potentiellen Käufer*innen zu bilden. Kinder können weder verstehen und erst recht nicht
einwilligen, dass ihre privaten Daten genutzt werden, damit Unternehmen höhere Profite
erwirtschaften.
Anbieter*innen in die Pflicht nehmen
Initiativen wie SCHAU HIN, Klicksafe, jugendschutz.net oder auch der Safer-Internet-Day
leisten hervorragende medienpädagogische Unterstützung für die Kinder, Jugendliche, Eltern
und pädagogische Fachkräfte mit dem Ziel eines sicheren und reflektierten Umgangs mit
Medien. Sie klären auch über Jugend-, Daten- und Verbraucherschutzrisiken auf.
Werbeblocker ermöglichen es Kindern und Eltern per Browser ohne Werbung das Internet und all
seine Inhalte zu nutzen, müssen allerdings extra installiert werden und sind bei Apps
wirkungslos.
Aber es kann und darf nicht alleinige Aufgabe der Eltern sein, digitale Angebote
kindergerecht zu gestalten.
Wir fordern daher:
Digitale Angebote, die sich an Kinder richten, müssen sich ausnahmslos an den Kinder-
und Jugendschutz halten, die Verantwortung dafür muss bei den Anbietern liegen und
kann nicht auf Eltern abgewälzt werden. Dabei sind Anbieter auch insbesondere für die
von Ihnen angezeigte Werbung verantwortlich.
Große Plattformen müssen sicherstellen, dass Inhalte, die sich an Kinder richten,
entweder werbefrei angezeigt / abgespielt werden oder nur von Werbeanzeigen begleitet
werden, die alterskonform sind nicht in einer Weise eingebettet sind, die es für
Kinder schwierig macht, sie vom Inhalt zu unterscheiden.
Tracking und Profiling von Minderjährigen durch Online-Werbung muss verboten werden,
da Kinder keine Einwilligung im Sinne der DSGVO geben können und zudem besonders
schutzwürdig sind. Auch hierfür tragen die Anbieter*innen und Betreiber*innen die
Verantwortung. Es können maximal Werbeformen zum Einsatz kommen, die keine
personenbezogenen Daten (z.b. Alter, Geschlecht, zuvor besuchte Seiten) erfassen und
weitergeben.
Insbesondere digitale Angebote für Kinder und Jugendliche sollten es Eltern
ermöglichen, eine komplett werbefreie Nutzung einzustellen. Dies kann auch ein
niedrigschwelliges und adäquates Bezahlangebot sein.
Unterstützer*innen
- Lisa Paus (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Vasili Franco (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Bernd Schwarz (KV Berlin-Reinickendorf)
- Willi Junga (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
- Joana Zühlke (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Enad Altaweel (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Nicolas Scharioth (KV Berlin-Pankow)
- Petra Vandrey (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Aida Baghernejad (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte)
- Oliver Edgar Münchhoff (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
- Ingrid Bertermann (KV Berlin-Mitte)