<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><atom:link href="https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/feedall" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <title>LDK am 28. Oktober 2020: Alles</title>
            <link>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/feedall</link>
            <description></description>
            <image>
                <url>https://berlin.antragsgruen.de/img/logo.png</url>
                <title>LDK am 28. Oktober 2020: Alles</title>
                <link>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/feedall</link>
            </image><item>
                        <title>GO-01: GO-Antrag Landesvorstand</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/GO-Antrag_Landesvorstand-34620</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 01.10.2020)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/GO-Antrag_Landesvorstand-34620</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle V-Anträge sollen aus Zeitgründen nicht befasst werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Corona Pandemie stellt die Gesellschaft, Berlin und auch uns als Partei vor großen Herausforderungen. Wir mussten die Landesdelegiertenkonferenz am 28.03.2020 absagen, alle Prozesse digitalisieren, den Schutz unserer Angestellten und Mitglieder gewährleisten und das Parteileben dennoch am Laufen halten. Dies hat die Landesgeschäftsstelle mit großer Leidenschaft und Engagement getan. Dafür bedanken wir uns von Herzen. Sei es der Programmprozess, die Einführung von digitalen Abstimmungsmöglichkeiten, die Fortführung der Gremien oder die Umplanung der Parteitage. All das war mit viel Arbeit und Einsatz verbunden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Absage der LDK und auch durch die fehlenden formalen Möglichkeiten Beschlüsse zu fassen, ist jedoch eine große Lücke entstanden, die politische Willensbildung als Partei voranzubringen. Das ist misslich und äußerst ärgerlich. Es sind aber auch rechtlich oder formal notwendige Entscheidung durchzuführen, die wir vertagen mussten. Um diese nachzuholen, hat sich der Landesvorstand entschieden, den für dem 28.10.2020 geplanten LA in eine LDK umzuwandeln. Diese LDK ist notwendig, damit das Prozedere für die Wahl der Spitzendandidatin sowie die Landesliste beschlossen werden kann, ein rechtlich legitimierter Landesvorstand gewählt und die Partei in den Wahlkampf führen kann, Gremien wie der Parteirat und die Antragskommission gewählt werden können, ein Haushalt für 2020 und 2021 beschlossen werden kann und Satzungsänderungen, die für eine basisdemokratische Beteiligung der Mitglieder am Programmprozess nötig sind, verabschiedet werden können. Dies alles nimmt Zeit ein, ist aber für die Aufstellung zum Wahlkampf dringend nötig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um dies alles abzuarbeiten, gibt es nun die Sonder-LDK im Oktober. So ärgerlich das ist, wird jedoch für mehr an diesem Tag keine Zeit sein, wenn wir nicht bis weit über Mitternacht tagen wollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Damit aber die Partei wieder inhaltliche Beschlüsse fassen kann, wurde schon beim letzten LA am 26.08. erstmals ein Tool aufgesetzt, das sowohl Mitglieder und/oder Delegierte akkreditieren und Beschlüsse herbeiführen kann. Dieses Tool werden wir weiter ausbauen, die Fehler und Bugs beheben und dafür arbeiten, es dann auch den Kreisverbänden und Landesarbeitsgemeinschaften zu Verfügung stellen zu können. Ein Gewinn an Digitalisierung, der uns weit über die Corona-Pandemie hinweg von Nutzen sein wird. Und um auch Raum für inhaltliche Abstimmungen zu schaffen, hat der Landesvorstand den LA im Dezember komplett frei geräumt, um dort ausschließlich Anträge, die aus der Partei heraus gestellt werden, beschließen. Denn es ist uns wichtig, dass wir es auch in komplizierteren Zeiten schaffen, ein politisches Parteileben zu ermöglichen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 01 Oct 2020 20:38:10 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A-21: Aufbruch 2021</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Aufbruch_2021-35499</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 21.09.2020)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Aufbruch_2021-35499</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/Die Grünen sind eine Programmpartei – Inhalte stehen bei uns vor Personen. Wir haben in einem breiten Programmprozess mit der Stadtgesellschaft und unseren Mitgliedern Lösungen erarbeitet, wie wir gemeinsam ein lebenswertes, ökologisches und soziales Fundament bauen können. Mit allen fachpolitisch Aktiven in unserer Partei haben wir den Sommer genutzt, um Lösungen für die Zukunftsfragen Berlins zu erarbeiten. Wir haben in einem Kongress mit Multiplikator*innen aus der Stadtgesellschaft gesprochen, um von ihnen ganz zu Beginn unseres Prozesses Input für das Berlin der Zukunft zu erhalten. Und wir haben bei einem großen Mitgliederkonvent im September 2020 die bis dahin erarbeiteten Ideen diskutiert. Auf Grundlage dieser Diskussionen und Gespräche wird der Landesvorstand bis Anfang Januar 2021 einen Programmentwurf vorlegen, den wir bei unserer Landesdelegiertenkonferenz im März 2021 verabschieden wollen. Auch diesen Entwurf wollen wir breit in der Partei diskutieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Erst danach entscheiden wir über unser Personal für das Abgeordnetenhaus. Der Landesverband Bündnis 90/Die Grünen Berlin wird zur Abgeordnetenhauswahl 2021 mit einer Landesliste antreten. Diese Liste wird von einer Landesmitgliederversammlung im April 2021 aufgestellt. Als basisdemokratische Partei ist uns ein dringendes Anliegen, diese Landesmitgliederversammlung durchführen zu können – wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um dies möglich zu machen. Sollte jedoch aufgrund des Infektionsgeschehens absehbar sein, dass eine Versammlung mit über 2000 Personen nicht möglich ist, müssen wir die Landesliste von einer Landesdelegiertenkonferenz wählen lassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wissen aber auch, dass ein Wahlkampf von Personen getragen wird. Die Berliner*innen haben ein Recht, zu erfahren, wer unseren Wahlkampf 2021 anführen wird und wem sie ihr Vertrauen schenken sollen. Wir Grüne wollen weiterhin Verantwortung für Berlin übernehmen. Jede Stimme für Grün stärkt unsere Überzeugungen, Ideen und Visionen und erhöht die Chance auf ihre Umsetzung innerhalb einer Regierungskoalition. Diese Chance wollen wir für Berlin nutzen. Bei der LDK im November werden wir deshalb unsere Kandidatin für das Amt der Regierenden Bürgermeisterin wählen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 22 Sep 2020 10:11:29 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D01: Verantwortung übernehmen: Humanismus darf kein Lippenbekenntnis sein</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Verantwortung_uebernehmen_Humanismus_darf_kein_Lippenbekenntnis_sein-19446</link>
                        <author>Gollaleh Ahmadi (KV Berlin-Spandau)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Verantwortung_uebernehmen_Humanismus_darf_kein_Lippenbekenntnis_sein-19446</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Im letzten Jahrhundert ist von Berlin aus unfassbares Leid über die Menschheit ergangen. Zwei Weltkriege mit Millionen Toten, die Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen aus rassistischen Gründen, die Teilung Europas und unserer eigenen Stadt samt Unterdrückung, Verfolgung und Flucht. Am 8. März 1989 starb die letzte Person an der Grenze innerhalb unserer Stadt. Als Flüchtling. Politisch ist das erst gestern.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir tragen Verantwortung. Weil wir gelernt haben, dass niemand vor Krieg, Flucht und Vertreibung geschützt ist. Weil für uns mühsam gelernter Humanismus mehr ist als ein reines Lippenbekenntnis.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Deshalb lassen wir nicht zu, dass Menschen zum hilflosen Spielball der Weltpolitik werden und zwischen Putin, Erdogan und Assad blutig aufgerieben werden. Wir lassen sie zwischen Diktatoren, Kriegstreibern und geopolitischen Ränkespielen nicht allein.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir ertragen es nicht, wie Menschen in ihrer verzweifelten Lebenslage durch scharfe Waffen und Tränengas in Europa empfangen werden. Wir ertragen es nicht, wie Neonazis als Quasi-Hilfspolizei Jagd auf Frauen und Kinder machen. Das ist nicht das Europa, für das wir stehen. Das ist nicht das Europa, welches sich aus unserer Geschichte mühsam geformt hat.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Die Stadt Berlin soll geflüchtete Menschen, die an der EU-Außengrenze stehen, geordnet aufnehmen und die bestehenden Hilfskapazitäten ausschöpfen.</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Dabei werden wir Familien mit Kindern vorrangig behandeln.</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Berlin wird die Kapazitäten für die Behandlung von Kriegstraumata ausbauen und entwickeln.</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Wir wollen zukünftig klare Mechanismen, um ähnliche Entwicklungen zu vermeiden. Wir wollen dabei keine weiteren schmutzigen Deals mit skrupellosen Tyrannen eingehen.</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Wir werden eine Bundesratsinitiative starten, um hier eine wirksame bundesweite und in Folge europaweite Regelung zu finden.</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Wir verlassen uns aber nicht auf den guten Willen unserer Partner*innen, sondern gehen in Vorleistung.</strong></p></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 05 Mar 2020 09:20:04 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>SÄA1-002: Einladungspraxis</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Einladungspraxis-40328/26731</link>
                        <author>Tilo Fuchs (KV Berlin-Mitte)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Einladungspraxis-40328/26731</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_6497_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 3 einfügen:</h4><div><p>§5 (6) Jedes Mitglied hat das Recht, sich über alle Papiere und Einladungen der Organe, Gliederungen und Arbeitsgruppen in Kenntnis zu setzen.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Es hat das Recht auf Zusendung der Einladung der jeweiligen Gruppe, in der es mitarbeitet.</ins> Jedes Mitglied hat das Recht auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Partei.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die im SÄA1 vorgeschlagene Streichung des bisherigen §5, Abs. 6, S. 2 (Zeilen 1-3 des Antrages) wird aufgehoben, der Satz bleibt in seiner bisherigen Form erhalten.</p>
<p>Bisher lautet die Satzung im §5, Abs. 6 zu den Rechten und Pflichten der Mitglieder:</p>
<p>„<sup>1</sup>Jedes Mitglied hat das Recht, sich über alle Papiere und Einladungen der Organe, Gliederungen und Arbeitsgruppen in Kenntnis zu setzen. <sup>2</sup>Es hat das Recht auf Zusendung der Einladung der jeweiligen Gruppe, in der es mitarbeitet. <sup>3</sup>Jedes Mitglied hat das Recht auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Partei“</p>
<p>Der Antrag des Landesvorstandes sieht vor, Satz 2 zu streichen es soll also der Satz „Es hat das Recht auf Zusendung der Einladung der jeweiligen Gruppe, in der es mitarbeitet.“ entfallen.</p>
<p>Die neu eingeführten Passagen in §10, Abs. 5 und §13, Abs. 5 zur Form der Einladung sind so formuliert, dass sie sich zunächst ausschließlich auf Einladungen zu solchen Versammlungen der Bezirksgruppen und Abteilungen beziehen, bei denen Wahlen stattfinden. Damit steht die Pflicht, zu einer sonstigen Versammlung der Gliederungen überhaupt per E-Mail oder schriftlich (jedenfalls persönlich) einzuladen, in Frage, es wäre nun wohl möglich mündlich oder per Bekanntmachung auf einer Webseite o.ä. einzuladen. Denn es gibt außer im für die Streichung vorgesehenen §5, Abs. 6, S. 1 kein Recht auf persönliche Zusendung einer Einladung.</p>
<p>Problematisch ist die in SÄA1 vorgesehene Streichung aber insbesondere mit Blick auf LAGen, AGen, Ortsgruppen, Kommissionen etc. Durch Streichung des bisherigen Rechts auf Zusendung der Einladungen wird eine selektive Einladungspraxis möglich, es könnten Mitglieder von der Teilnahme an Sitzungen faktisch ausgeschlossen werden, indem ihnen (absichtlich oder auch unabsichtlich) keine Einladung zugesandt wird. Das ist in einer basisdemokratischen Partei wie der unseren nicht akzeptabel. Ein Mitglied, dass seinen Wunsch nach Mitarbeit in einer Arbeitsgemeinschaft o.ä. bekundet hat, muss dann auch zu deren Sitzungen eingeladen werden.</p>
<p>Der durch die Beibehaltung der bisherigen Praxis entstehende Aufwand ist vertretbar. Das Recht auf Zusendung der Einladung bedeutet insbesondere kein Recht auf postalische Einladung – und um deren Verringerung und die Umstellung auf elektronische Einladung als Standard geht es im SÄA1 im Kern. Die Streichung des Rechts auf Einladung hat darauf keinen Einfluss.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 25 Feb 2020 02:28:33 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V41: Gleichstellung ohne Wenn und Aber: Schluss mit der rechtlichen Diskriminierung von Lesben* und ihren Familien</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Gleichstellung_ohne_Wenn_und_Aber_Schluss_mit_der_rechtlichen_Diskrim-17433</link>
                        <author>Sebastian Walter (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Gleichstellung_ohne_Wenn_und_Aber_Schluss_mit_der_rechtlichen_Diskrim-17433</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Teil der LSBTIQ*-Community haben wir Bündnisgrüne den jahrzehntelangen Kampf um die „Ehe für alle“ mit initiiert und getragen. Der daraus resultierende Beschluss über die Öffnung der Ehe durch den Deutschen Bundestag am 30. Juni 2017 war eine parlamentarische Sternstunde und ein historischer Erfolg der queeren Emanzipationsbewegung für die Gleichstellung von Lesben, Bisexuellen und Schwulen in Deutschland.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Doch der Jubel über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare kann bis heute nicht darüber hinwegtäuschen, dass an diesem Tag die zentrale Forderung – „Gleiche Rechte für gleiche Liebe!“ –nur teilweise erfüllt wurde. Mit dem Beschluss der großkoalitionären Gesetzesvorlage wurden ungleiche Rechte weiter fortgeschrieben: die volle rechtliche Gleichstellung von lesbischen und bisexuellen Frauen* steht noch immer aus!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aber auch jenseits der unvollständigen Umsetzung der „Ehe für alle“ werden Lesben und lesbische Anliegen noch immer marginalisiert, abgewertet und unsichtbar gemacht. Lesbische Frauen* sind im besonderen Maße von Mehrfachdiskriminierung betroffen. Und dies nicht nur in der Mehrheitsgesellschaft, sondern auch in der LSBTIQ*-Community selbst, wo sie ebenfalls noch immer über einen geringeren Zugang zu politischen und finanziellen Ressourcen verfügen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit dem rot-rot-grünen Koalitionsvertrag haben wir als Gegenmaßnahme beschlossen, lesbische Sichtbarkeit in Berlin gezielt zu fördern. Diesen Auftrag nehmen wir sehr ernst: Dafür wird zum Beispiel der „Preis für lesbische Sichtbarkeit&quot; durch die Senatsverwaltung für Antidiskriminierung in diesem Jahr zum zweiten Mal an verdiente Aktivistinnen* verliehen. Zudem konnten wir die Mittel zur Stärkung und zum Ausbau lesbischer Strukturen im Doppelhaushalt 2020/21 deutlich erhöhen. Außerdem ist es uns gelungen, die Errichtung des inklusiven Lesbenwohnprojekts und Kulturzentrumsvon „RuT – Rad und Tat&quot; nicht nur mit einem Ort, sondern auch finanziell mit Projektmitteln abzusichern, und die Gründung eines zweiten Regenbogenfamilienzentrums in den östlichen Bezirken zu unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Doch damit werden wir uns nicht zufriedengeben: Wir werden unser Engagement gegen Lesbenfeindlichkeit und für die Unterstützung lesbischer Strukturen nicht nur fortführen, sondern ausbauen. Dafür wollen wir im nächsten Schritt die volle rechtliche Gleichstellung von frauenliebenden Frauen* in Partner*innenschaft und Familie durchsetzen!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">1. Rechtliche Gleichstellung von Co-Müttern</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der Geburt eines gemeinsamen Kindes muss für homo- und bisexuelle Frauen*paare gelten, was auch für heterosexuelle Paare gilt: beide Eheleute sind von Anfang an rechtlich vollwertige Elternteile. Derzeit ist für die nicht-leibliche Co-Mutter eine aufwendige, bevormundende und entwürdigende Stiefkindadoption erforderlich, die eine elterliche Eignungsprüfung durch die Ämter vorsieht. Das ist nicht nur absurd, sondern im höchsten Maße diskriminierend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesregierung plant derzeit sogar eine weitere Verschärfung der Regularien für die Stiefkindadoption, womit die Ungleichbehandlung für Mütter-Paare weiter zementiert und die Diskriminierung verstärkt werden würde.<br><br>
Diese Diskriminierungspraxis der „Ehe für alle“ muss schnellstmöglich beendet werden. Das Kindeswohl steht für uns dabei im Mittelpunkt: Beide Mütter müssen von Geburt an gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können. Wir fordern den Berliner Senat auf, hier mit einer Bundesratsinitiative zur Novellierung des Abstammungsrechts auf Bundesebene initiativ zu werden. Dabei soll auch die rechtliche Absicherung von Regenbogenfamilien in ihrer gesamten Vielfalt Eingang finden – etwa durch die Berücksichtigung von sozialer Elternschaft und Mehrelternkonstellationen, von präkonzeptionellen Elternschaftsvereinbarungen oder der rechtlichen Anerkennung von transgeschlechtlichen Eltern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">2. Reproduktive Rechte stärken</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auf Grundlage der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ bietet das Land Berlin heterosexuellen Paaren die Möglichkeit, einen Teil der Kosten für die Behandlung mit reproduktiven Maßnahmen durch Bundes- und Landesmittel zu finanzieren. Das Bundesprogramm richtet sich dabei ausschließlich an verheiratete heterosexuelle Paare. Wir begrüßen es, dass sich der Senat hier bereits ein Stück von einem antiquierten Familienbild gelöst hat und in Berlin zwischenzeitlich auch nichtverheiratete heterosexuelle Paare unterstützt werden. Dies reicht aber nicht aus!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen eine finanzielle Unterstützung bei der Kinderwunschbehandlung aus den bestehenden Landesmitteln für alle in Berlin lebende Familien – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und ihrem Familienstand. Für Frauen*paare sowie alleinstehende Frauen* bzw. gebärfähige Menschen soll dies in einem ersten Schritt unkompliziert für die assistierte Reproduktion durch eine heterologe, anonyme Samenspende gemäß Samenspenderregistergesetz ermöglicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In einem in einem zweiten Schritt und nach Klärung bzw. Novellierung der bundesrechtlichen Voraussetzungen, müssen diese Unterstützungsmöglichkeiten für alle Formen von Regenbogenfamilien in Kinderwunschbehandlung gelten und auch von den Krankenkassen erstattet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">3. Unterstützung statt Ausgrenzung bei Pflegekindern</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berlin sucht seit vielen Jahren händeringend Familien für Pflegekinder, die temporär oder dauerhaft ein neues Zuhause benötigen. Die rechtlichen Vorrausetzungen sind dabei klar: als Pflegeeltern kommen nicht nur verheiratete heterosexuelle Paare in Frage, sondern gleichermaßen gesucht werden Singles, alleinerziehende Personen oder Patchwork- und Regenbogenfamilien. Schon seit vielen Jahren wirbt der Berliner Senat in Kooperation mit Community-Verbänden daher gezielt und mit öffentlichen Werbekampagnen um LSBTIQ* und Regenbogenfamilien als Pflegeeltern. Das begrüßen wir ausdrücklich!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Praxis kommt es aber für queere Pflegeeltern – und hierbei insbesondere für lesbische bzw. Frauen*paare – noch viel zu oft zu ganz spezifischen Hürden und zu Ungleichbehandlungen. Freie Träger, Ämter, Gutachter*innen, Sachverständige, Rechtsanwält*innen und Richter*innen sind vielfach nur bedingt auf die Realität von Regenbogenfamilien eingestellt und dafür sensibilisiert. Regenbogen-Pflegeeltern werden dabei LSBTIQ*-feindlichen Vorurteilen, heteronormativen Erziehungsvorstellungen und Misogynie ausgesetzt. Fester Bestandteil dieser diskriminierenden Einstellungen ist die Vorstellung, das „Wohle des Kindes“ bemesse sich ausschließlich an einem vermeintlichen Ideal der heterosexuellen Ehe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher fordern wir, dass alle mit den Belangen von Pflegekindern befassten Träger, Stellen und Gerichte für den gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Umgang mit Regenbogen-Pflegeeltern und insbesondere lesbischen Paare durch geeignete Informationen sowie durch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen gezielt geschult bzw. sensibilisiert werden. Darüber hinaus fordern wir die Einrichtung eines spezifischen Beratungs- und Unterstützungsangebots für Regenbogen-Pflegefamilien als Anlaufstelle für u.a. rechtliche Fragen im Umgang mit Behörden und Gerichten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Pflegefamilien sind die beste Unterbringungsmöglichkeit für Kinder in familiären Notlagen. Ein diskriminierungsfreier Umgang mit Regenbogen-Pflegeeltern würde die Bereitschaft von LSBTIQ* deutlich erhöhen, Kinder in Pflege zu nehmen. Angesichts des großen Bedarfs kann Berlin nicht auf dieses Angebot verzichten!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">4. Aufarbeitung des Kindesentzugs lesbischer und bisexueller Mütter</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bis in die 1990er Jahre hinein wurde Frauen*, die in Beziehungen mit Frauen* lebten, immer wieder das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen. Begründet wurde das mit der Gefährdung des Kindeswohls. Derzeit wird dieses historische Unrecht ausschließlich in Rheinland-Pfalz mit einem wegweisenden, regionalen Gutachten aufgearbeitet. Für konkrete politische Schlussfolgerungen ist es noch zu früh. Umso wichtiger ist es, den historischen Erkenntnisstand zu verbreitern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dafür wollen wir eine bundesweite Studie zum Kindesentzug bei lesbischen und bisexuellen Müttern anstoßen und die Praxen in BRD und DDR aufarbeiten. Mit dem Neustart der „Initiative Geschlechtliche und Sexuelle Vielfalt“ (IGSV) wird sich der Berliner Senat für einen Bund-Länder-Forschungsfonds zu Fragen der Gleichbehandlung von LSBTIQ* einsetzen. Wir fordern, dass im Rahmen dieses Fonds eine bundesweite Studie initiiert und durchgeführt wird. Das aus dieser Studie generierte Wissen wird das Bewusstsein für historische lesbische Lebensrealitäten erhöhen und stellt eine notwendige Grundlage für weitere konkrete politische Schritte dar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Grüne stehen wie keine andere Partei für die volle rechtliche Gleichstellung von LSBTIQ* und ihre vielfältigen Familienformen. Die Attacken auf queere Menschen und ihre selbstgewählten Lebensweisen, die aggressive Propagierung eines antiquierten heterosexistischen Frauen*- und Familienbildes sind uns Ansporn, weiter progressiv und emanzipatorisch voranzugehen. Wir werden die Ungleichbehandlung und Diskriminierung von lesbischen und bisexuellen Müttern und ihren Kindern nicht länger hinnehmen – wir kämpfen für gleiche Rechte für alle Familien! Denn bei der Sicherung der Gleichbehandlung von LSBTIQ* geht es um nichts anderes als die Verwirklichung ihrer verfassungsgemäßen Bürger*innenrechte. Nicht mehr und nicht weniger!</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Feb 2020 09:35:24 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V40: Genug ist genug. Verbot von E-Scootern in Berlin jetzt!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Genug_ist_genug__Verbot_von_E-Scootern_in_Berlin_jetzt-3527</link>
                        <author>Lennard Gottmann (KV Berlin-Mitte)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Genug_ist_genug__Verbot_von_E-Scootern_in_Berlin_jetzt-3527</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Grüne setzen wir uns für eine Verkehrswende in Berlin ein, die Emissionen reduzieren und<br>
allen Menschen helfen soll. Deshalb wollen wir den motorisierten Individualverkehr<br>
reduzieren und gleichzeitig ÖPNV und Radverkehr stärken. Verkehr muss mit möglichst wenig<br>
Emissionen funktionieren, die Umwelt schonen und nicht zu Lasten der Allgemeinheit<br>
stattfinden. Doch genau darum können wir die vermeintlich &quot;ökologische&quot; Alternative der E-<br>
Scooter/E-Tretroller nicht akzeptieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>E-Scooter machen ärger - weltweit, auch in Berlin. Die schlechte Umweltbilanz und die<br>
Tatsache, dass sie zu einem gefährlichen Fahrstil verleiten, sind die Gründe, wieso weitere<br>
Metropolen wie Mailand, Montreal und Singapur sie bereits verboten haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>E-Scooter: Eine Scheinlösung, die Umwelt und Verkehrssicherheit gefährdet</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Gründe für ein Verbot von E-Scootern in ihrer aktuellen Form sind hierbei vielfältig und<br>
gerechtfertigt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der erwartete positive Effekt auf die Umwelt von E-Scootern ist nicht eingetretten. Zwar<br>
stoßen diese weniger Emissionen als Autos aus, jedoch werden sie nicht von Autofahrer*innen,<br>
sondern von Fußgänger*innen genutzt. Da man mit den E-Scootern vor allem Kurzstrecken gut<br>
zurücklegen kann, stellen sie keine Alternative für Autofahrer*innen dar und führen somit<br>
nicht zu einem Emissionsabbau, sondern zu einem Emissionsanstieg. Dass Außenbezirkenicht von<br>
dem Angebot profitieren können, weil es sich zumeist auf den S-Bahnring beschränkt, schafft<br>
zudem ein großes innerstädtisches Ungleichgewicht!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aus seltenen Erden und Lithium zusammengesetzten Batterien der Roller stellen eine<br>
enorme Verschwendung von Ressourcen dar. Sie werden (unter)in umweltunfreundlichen<br>
Bedingungen gefördert und könnten an anderen Stellen wesentlich effektiver genutzt werden.<br>
Die durchschnittliche Lebensdauer eines E-Scooters, nämlich nur 2 bis 3 Monate, macht diese<br>
Ressourcenverschwendung deutlich!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Doch auch vom ökologischen Effekt abgesehen bringen E-Scooter weitere Nachteile mit sich.<br>
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der Anbieter*innen sind oft sehr zweifelhaft:<br>
Durch Ortungschips und Apps sammeln die Unternehmen Daten über die Nutzer*innen, welche sie<br>
anschließend an Dritte weiterverkaufen. Dies stellt mitunter auch die<br>
Hauptfinanzierungsquelle der Unternehmen dar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem werden die Roller mehrheitlich von großen, internationalen Unternehmen betrieben,<br>
wodurch deren Betrieb keinen Mehrwert für die regionale Wirtschaft, sondern im besten Fall<br>
Profite für Großinvestor*innen schafft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein weiterer negativer Aspekt der Roller ist ihre Auswirkung auf die Verkehrssicherheit in<br>
der Stadt. Die Roller konkurrieren direkt mit Fahrrad- und Fußverkehr, was sich daran zeigt,<br>
dass diese oft auf Geh- und Radwegen unterwegs sind und dadurch Fußgänger*innen und<br>
Fahrradfahrer*innen gefährden. Wenn Wege durch das wilde Abstellen der Roller blockiert<br>
werden, stellt dies ein enormes Hindernis für den Fluss von Rad- und Fußverkehr dar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die von den Apps vorgegebenen Anweisungen, einen Helm zu tragen und auf der Straße zu<br>
fahren, werdenmeistens ignoriert. Insofern gefährden die Fahrer*innen sich selbst und ihre<br>
Mitmenschen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Da die Fahrer*innen sich nicht an die von der App vorgeschlagenen Maßnahmen halten, wundert<br>
es auch nicht, (dass sie das Parkverbot auf Gehsteigen ignorieren/übersehen) dass sie auch<br>
nicht an das Parkverbot auf Gehsteigen befolgen. Zwar gibt es Zonen (zum Beispiel am<br>
Brandenburger Tor), in denen das Abstellen von Rollern für Fahrer*innen unmöglich ist,<br>
jedoch ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wenn schmale Gehwege von Rollern<br>
blockiert werden hilft das keiner*m Fußgänger*in.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dass die E-Scooter in ihrer aktuellen Version durch die Vielzahl an Anbieter*innen und das<br>
allgemeine Design nicht für alle Menschen einfach und barrierefrei nutzbar sind, stellt<br>
ebenfalls einen großen Nachteil dar. Fremdsprachige, analphabetische und ältere Menschen<br>
sind von der Nutzung der E-Roller ausgeschlossen, müssen aber dennoch mit deren teilweise<br>
starken Auswirkung auf den Verkehr leben. Dies ist nicht im Sinne einer Mobilität, die für<br>
alle Menschen (zugänglich) nutzbar ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem sind auch die sozialen Auswirkungen der E-Scooter fatal. Um die Roller aufzuladen,<br>
werden so genannte &quot;Juicer&quot; eingesetzt. Diese arbeiten freiberuflich für die jeweiligen<br>
Unternehmen, sammeln die Roller ein und laden diese zu Hause oder in anderen eigenen<br>
Gebäuden auf. Wenn E-Scooter mit Dieseltransportern von einem Ort zum anderen gebracht<br>
werden, sind selbst die von den Anbieter*innen prognostizierten Einsparungen durch angeblich<br>
weniger Autoverkehr hinfällig. Dieses Greenwashing können wir nicht länger tolerieren!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Abgesehen davon, dass hierbei mehrheitlich der deutsche Strommix aus Kohle-, Atom- und<br>
erneuerbarem Strom (was ist daran schlecht? Ich würde erneuerbaren Strom streichen)<br>
verwendet wird, ist auch der Transport der Roller umweltschädlich. Wenn Elektroroller mit<br>
Dieseltransportern von A nach B gebracht werden, ist der ökologische Effekt dieser Roller so<br>
gering, dass wir dieses Greenwashing weder unterstützen noch tolerieren wollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aus diesen Gründen- der katastrophalen ökologischen und sozialen Bilanz der Roller, der<br>
Gefährdung des Verkehrs und der weiteren, erwähnten Nachteile - sprechen wir uns als BÜNDNIS<br>
90/DIE GRÜNEN Berlin gegen die Nutzung von E-Scootern in ihrer aktuellen Form im Stadtgebiet<br>
aus und fordern ein zeitnahes Verbot!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bis dahin soll das Abstellen von E-Scootern nur an dafür vorgesehenen Stationen erlaubt<br>
sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Statt weiterhin an derart umweltunfreundlichen Technologien festzuhalten, brauchen wir<br>
Alternativen in der Stadt. Konzepte wie Bikesharing müssen ausgebaut und vereinheitlicht<br>
werden - Städte wie Hamburg zeigen, dass ein öffentlich gefördertes Bikesharing die<br>
Lebensqualität aller Menschen verbessern und vereinfachen kann. Das Berliner<br>
Bikesharingangebot sollte dabei kompatibel mit den Angeboten der BVG sein. Hierbei sollte<br>
auch der Aspekt der Barrierefreiheit berücksichtigt werden!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Fahrradstraßennetz muss erweitert und auch konsequent umgesetzt werden. Durch<br>
Einbahnstraßenlösungen muss gewährleistet werden, dass diese wirklich nur für<br>
Fahrradfahrer*innen ausgelegt sind. Eine kluge Verkehrsplanung ermöglicht außerdem<br>
Kombinationsmöglichkeiten zwischen Fahrradverkehr und ÖPNV. Die Abschaffung von Zusatzkosten<br>
für die Fahrradmitnahme wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch mehrere Kombi-Möglichkeiten zwischen ÖPNV und Fahrradverkehr (u.a. durch eine<br>
Abschaffung von Zusatzkosten für die Fahrradmitnahme) sollte auch gewährleistet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um Außenbezirke besser anzubinden brauchen wir bis wir das Ziel einer autofreien Stadt<br>
erreichen, auch einen Ausbau des Carsharings in den Außenbezirken. Zwar sind die<br>
Mobilitätshubs schon ein guter Ansatz, jedoch müssen wir die Angebote noch weiter ausdehnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ausführungen zeigen: Es gibt viele Konzepte, mit denen wir Berlin und den Berliner<br>
Verkehr grüner und nachhaltiger gestalten können. E-Scooter sind keines davon!</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Feb 2020 09:30:57 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V39: Die wachsende Stadt braucht eine Umweltgerechtigkeitsstrategie </title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Die_wachsende_Stadt_braucht_eine_Umweltgerechtigkeitsstrategie_-28352</link>
                        <author>Hanna Steinmüller (KV Berlin-Mitte)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Die_wachsende_Stadt_braucht_eine_Umweltgerechtigkeitsstrategie_-28352</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wer an lauten, stinkigen Straßen lebt, wird krank. Doch nicht nur Verkehr erzeugt Dauerstress. Wer in hoch verdichteten Quartieren lebt, leidet besonders unter warmen Temperaturen im Sommer. Das gilt besonders, wenn es nicht ausreichend Grünflächen in der Nachbarschaft gibt. Aber Umweltbelastungen wie Verkehrslärm, Luftverschmutzung, unzureichende Grün- und Freiflächenversorgung und schlechte bioklimatische Bedingungen sind ungleich in der Stadt verteilt. Gerade in den Quartieren, die mit mehreren Stressfaktoren belastet sind, gibt es oft auch ausgeprägte soziale Problemlagen. Dieses Zusammenspiel von Umweltqualität, sozialer Lage und Gesundheit wird vom Konzept der Umweltgerechtigkeit erfasst und bewertet. Gute Umweltverhältnisse und damit Umwelt(un)gerechtigkeit sind räumlich unterschiedlich verteilt in Berlin. Hier wollen wir gegensteuern! Berlin 2030 soll überall in der Stadt gesundheitlich unbedenkliche Umweltverhältnisse aufweisen!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/ Die Grünen Berlin stehen für Umweltschutz genauso wie für vorbeugenden Gesundheitsschutz <strong>und</strong> für Sozialpolitik. Wir können das eine nicht ohne das andere denken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gesundheitlich und ökologisch gleichwertige öffentliche Räume prägen in der Stadt die Chancengleichheit, die Lebensqualität und auch die Teilhabemöglichkeiten. Wichtig ist hierbei, die Ist-Situation (Berlin heute) für die Betroffenen in den mehrfach belasteten Quartieren transparent und nachvollziehbar dazustellen und klare Handlungsziele zu formulieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schon im Koalitionsvertrag 2016 haben wir uns zur Anwendung der Umweltgerechtigkeitskriterien bekannt und erste Schritte umgesetzt. Nun gilt es, das Konzept der Umweltgerechtigkeit für die Stadtentwicklungsziele 2030 zu aktualisieren und anzuwenden. Unser Ziel heißt: <strong>Gesunde Lebensbedingungen für alle – unabhängig vom Wohnort und der sozialen Lage</strong>!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Konzept zur Umweltgerechtigkeit bewertet die Umweltbedingungen anhand von vier Kernindikatoren, die alle Einfluss auf die Gesundheit haben: Luft(-verschmutzung), Lärm, thermische Belastungen (städtische Wärmeinseln) und Grünflächenversorgung. Außerdem wird die soziale Problemdichte berücksichtigt. Die gesundheitlichen Belastungen durch schlechte Umweltverhältnisse sind räumlich unterschiedlich verteilt – und können zusammenwirken. Die oben genannte große Straße führt zu Lärm, Emissionen und im Sommer zu „tropischen Nächten“, wenn sich der Beton aufheizt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Idee der Umweltgerechtigkeit ist es, diese unterschiedlichen Belastungen zusammenzudenken und auch räumlich zu betrachten. Dazu werden Belastungskarten erstellt, die auf Quartiersebene alle Belastungen zeigen. Berlin ist mit diesen Mehrfachbelastungskarten Vorreiter in Deutschland, allerdings sind die Daten veraltet und müssen den Veränderungen durch die wachsende Stadt angepasst werden. Die Karten zeigen, dass und auch wo sozial Schwächere dreifach, vierfach oder fünffach belastet sind und diese umweltbedingten Stressfaktoren sich negativ auf die Gesundheit und Lebenserwartung auswirken. Wir wollen die bestehende Ungerechtigkeit beenden und für die Zukunft Verschlechterungen vermeiden. In Berlin wird viel neu gebaut. Gerade bei parallelen Projekten wollen wir, dass das Konzept der Umweltgerechtigkeit zur Planungsprämisse wird, um Überlastungen der Umwelt, Unterversorgung mit Grünflächen und daraus folgende gesundheitsgefährdende Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Daher brauchen wir einen Stadtentwicklungsplan Umweltgerechtigkeit und eine gemeinsame gesamtstädtische Steuerung durch die die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Gesundheit und Verkehr unter Beteiligung der Bezirke.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Die Neugestaltung der öffentlichen Räume braucht eine Umweltgerechtigkeitsstrategie</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berlin erneuert seine öffentliche Infrastruktur. Die „wachsende Stadt“ hat zur Folge, dass die verschiedenen Politikfelder jeweils eigene Zielvorgaben formulieren, die sämtlich ihre Bedeutung im Titel tragen: Der Masterplan Wohnungsbau, die Schulbauoffensive, die Verkehrswende, sind nur die prominentesten Beispiele. Sie alle formulieren fachpolitische Ziele, die direkt oder indirekt den öffentlichen Raum verändern und ihn beanspruchen. Dabei ist allen klar: Öffentliche Flächen gehören zwar der Allgemeinheit, können aber gerade deshalb nur begrenzt die Folgen von Klimawandel, wachsender Stadt und Verkehrszunahme kompensieren. Umweltressourcen wie saubere Luft, Stille, Bioklima und Boden sind vielerorts überlastet. Die Verteilungskonflikte um Straßenflächen kennen und sehen wir „an jeder Ecke“. Die Ökosystemdienstleistungen des öffentlichen Raumes erfordern eine gezielte Entwicklung und einen integrierten Schutz, der über Naturschutzflächen weit hinausreicht und nicht zuletzt dem Gesundheitsschutz und der Lebensqualität aller Menschen in der Stadt dient.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts der vielen öffentlichen Bauvorhaben gilt es jetzt, den gesamten lokalen Handlungsbedarf inklusive der gesundheitlichen (und ökologischen) Folgewirkungen in den Blick zu nehmen, Zielkonflikte zu erkennen und vordringliche Maßnahmen in der Arbeitsplanung voran zu stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Aufgabe ist komplex, aber die Daten liegen bereits an verschiedenen Stellen vor und die Umweltgerechtigkeitsstrategie bietet ein Bewertungs- und Zielkonzept an, auf das wir aufbauen können und müssen.Denn: Berlin baut nicht mehr punktuell, sondern in vielen parallelen Projekten, zu deren Kombinationswirkungen keine aktuellen Daten verfügbar sind. Für die Umsetzung braucht es daher eine gemeinsame Anstrengun<strong>g</strong> der zuständigen Senatsverwaltungen und der Bezirke.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Mehrfachbelastungen zeigen vordringlichen Handlungsbedarf</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Robert Koch Institut ermittelte, dass die lange Hitzeperiode im Sommer 2018 in Berlin 490 zusätzliche Sterbefälle verursachte. Hochbetagte Menschen waren fünfmal so stark betroffen wie Menschen unter 75 Jahre, dicht bebaute und hoch versiegelte Quartiere weisen ebenfalls klar erhöhte gesundheitliche Risiken bei Hitzestress auf. Die Risiken des Klimawandels treffen die Menschen in dieser Stadt unterschiedlich wegen ihrer subjektiven Empfindlichkeit, aber auch wegen ihres baulichen Wohnumfelds und der Nutzungen des öffentlichen Raumes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Verkehrsprognosen für 2030 gehen von weiterhin wachsendem Verkehrsaufkommen im motorisierten Individualverkehr aus. Daraus folgen zunehmende Luft- und Lärmbelastung für die Bevölkerung an den betroffenen Bahn- und Straßenabschnitten, wobei die Nachverdichtungen zu einer höheren Anzahl an betroffenen Personen führen und sich somit zwei Entwicklungen negativ verstärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grenzwertüberschreitungen werden derzeit für Stickstoffdioxid mit erheblichem Aufwand reduziert.<br>
Aber neben Stickstoffdioxid sind weitere gesundheitsrelevante Schadstoffe in den Blick zu nehmen: Ozon, Benzol, Schwermetalle und Feinstaub (PM 10 und PM 2,5) liegen schon heute an vielen Stellen über den Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO).<br>
Die Luftreinhaltung nimmt gemeinsam mit der Lärmreduzierung eine herausragende Stellung für den umweltbezogenen Gesundheitsschutz ein. Gemeinsamer und dominanter Verursacher in der Stadt ist der motorisierte Verkehr, daher kommt der Verkehrswende auch für die vorbeugenden Gesundheitsschutz eine zentrale Rolle zu.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Gesamtbild der Mehrfachbelastungen erlaubt die Bestimmung der am besten geeigneten Maßnahmen für die Anpassung an den Klimawandel und die Reduzierung von umweltbedingten Gesundheitsrisiken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Sanierungsbedarf und Entwicklungsziele müssen zusammen betrachtet werden</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berlin investiert in den nächsten 10 Jahren in dauerhafte graue, grüne und blaue Infrastruktur. Dabei gilt es heute so zu bauen, dass die Investition auch in 2050 und 2070 noch funktioniert. Was das konkret bedeutet, haben wir schon in dem LDK Antrag „Grün statt Grau- Berlin nachhaltig, sozial und ökologisch entwickeln“ ausgeführt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor diesem Hintergrund ist eine vorsorgliche Perspektive auf die gesundheitlichen Folgen der wachsenden Stadt und auf immissionsbezogene Leitplanken der Verkehrsentwicklung nicht nur reaktiv bei Vollzugsdefiziten, sondern auch perspektivisch für die Umweltqualität 2030 geboten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Was das konkret bedeuten kann, sieht man beispielsweise an der Umgestaltung des Tempelhofer Damms: der Tempelhofer Damm bekommt nicht nur eine geschützte Radspur, sondern auch Lieferzonen, mehr Grün, Fußgängerüberwege und ein langfristiges Zielkonzept mit einem Drittel weniger motorisiertem Verkehr, um die gesundheitlichen Immissionsgrenzwerte dauerhaft einzuhalten. Zugleich entsteht ein neues Quartier am Rathaus Tempelhof und wahrscheinlich zusätzlicher Verkehr durch den BER.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/ Die Grünen Berlin fordert, dass es in Zukunft bei parallelen Projekten eine Folgenabschätzung auf Basis der Umweltgerechtigkeitsindikatoren gibt. Die Verwaltung der Bezirke steht angesichts der unübersehbaren Unterhaltungsdefizite unter einem mehrfachen Legitimations- und Entscheidungsdruck.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Am schnellsten ist die Wiederherstellung der „bekannten Qualität“, die politischen Ziele orientieren sich aber vor allem an den Entwicklungszielen und verlangen „radikale Veränderungen“ der Stadt. Hier fehlen Instrumente für die Verknüpfung gesamtstädtischer und lokaler Ziele für den öffentlichen Raum. Diese Verknüpfung kann durch die Mehrfachbelastungsanalysen der Umweltgerechtigkeitsstrategie erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bezirke bewältigen die Anforderungen mit „engagiertem Opportunismus“. Er führt zu unübersichtlichen Einzelvorhaben, deren Ziele jeweils mit umfassender prozessbegleitender Bürgerbeteiligung vermittelt und ausgehandelt werden. Das ist ohne ein fachübergreifendes Gesamtbild zu Mehrfachbelastungen und eine fachübergreifende Zielvorgabe weder effizient noch zielgerichtet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Ergebnis fehlen uns in den Bezirken gültige Daten und Indikatoren, die einerseits die Umweltinformationen aktuell für die Quartiersebene vorhalten, andererseits die Bewertung der Quartierssituation im Gesamtbild der Stadt einordnen. Diese Lücke schließt die Umweltgerechtigkeitsstrategie.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit einer Umweltgerechtigkeitskarte zu den Mehrfachbelastungen und deren stadträumlicher Verteilung ergeben sich neue und andere Fragen der Priorisierung von Maßnahmen, der Verwundbarkeit von Quartieren und der Vorsorge gegenüber umweltbedingten Gesundheitsrisiken. Das ist der Mehrwert dieser Information.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Umweltgerechtigkeit erleichtert ein vernetztes, vorausschauendes Planen</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Karten zur Umweltgerechtigkeit ermöglichen den Betroffenen und Fachleuten <strong>„auf einen Blick“</strong> zu erfassen, wo welche Defizite ein gezieltes Eingreifen zum Beispiel der Straßenplanung, der öffentlichen Gesundheitsvorsorge, der Stadtplanung oder der Grünplanung erfordern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts der aktuellen Dynamik in der Stadtentwicklung sind darüber hinaus Trendbewertungen, die frühzeitig auf Verschlechterungen hinweisen, zu entwickeln damit wir z.B mit dem verkehrsbürtigen Feinstaub nicht in dieselbe reagierende „Feuerwehrpolitik“ geraten, wie beim Stickstoffdioxid.Hier soll der Maßstab für die Stadtentwicklung durch die WHO Richtwerte gesetzt werden und nicht allein durch gesetzliche Grenzwerte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Dieselskandal mit seinen teuren und kurzfristigen Handlungspflichten für die Kommunen sollte uns lehren: Wir brauchen eine Planungsgrundlage, die Gesundheitsdaten, soziale Daten, Baustruktur und Immissionsdaten für die Stadtplanung aufbereiten. Wir brauchen Folgenabschätzungen bei großen Infrastrukturprojekten, Trendanalysen und Überblick über die Verteilung von umweltbedingten Erkrankungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Umweltgerechtigkeit ist eine gesamtstädtische Steuerungs- und Monitoringaufgabe </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Daten des Berliner Umweltgerechtigkeitsatlas sind über 10 Jahre alt und nicht mehr valide. Es besteht aufgrund der wachsenden Stadt mit allen ihren Auswirkungen Aktualisierungsbedarf, der nur von mehreren Senatsverwaltungen in einer gemeinsamen Anstrengung zu bewältigen ist.<br><br>
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen passt aktuell die statistische Grundlage an die geänderte soziale und demographische Situation der Stadt an. Damit entfällt für die Umweltdaten die kleinräumige Bezugsgröße und die Grundlage, um lokalen Handlungsbedarf bei Mehrfachbelastungen zu bestimmen.<br>
Es bietet sich also jetzt die Chance, die Karten zur Mehrfachbelastung methodisch und inhaltlich auf den heutigen Stand zu bringen. Darüber hinaus sind Prognosen und Zielvorgaben für 2030 möglich und sinnvoll.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Informationen können nur gesamtstädtisch aufbereitet und vorgehalten werden, auch wenn kleinräumige Unterschiede und Effekte durch die Bezirke zu bewältigen sind. Daher brauchen wir einen <strong>Stadtentwicklungsplan Umweltgerechtigkeit 2030 </strong>und eine gesamtstädtische Steuerung durch eine der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen, Gesundheit, Pflege und Gleichberechtigung oder Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unter Beteiligung der Bezirke.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Entwicklung umweltgerechter und gesünderer Quartiere in Metropolenräumen und die damit verbundene Verbesserung des Gemeinwohls sind möglich. Dies zeigen internationale Beispiele wie Amsterdam und Kopenhagen an denen sich Berlin auch bei diesem Thema messen lassen muss.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Feb 2020 09:09:32 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V38: Gegen Rassismus, Diskriminierung und rechten Terror: Enquete-Kommission zu Berliner Behörden und Verwaltung</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Gegen_Rassismus_Diskriminierung_und_rechten_Terror_Enquete-Kommissio-21839</link>
                        <author>Philmon Ghirmai (KV Berlin-Neukölln)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Gegen_Rassismus_Diskriminierung_und_rechten_Terror_Enquete-Kommissio-21839</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der NSU war kein Einzelfall. Dies hat uns zuletzt der rechte Terror in Hanau, dem zu viele Menschen zum Opfer fielen, schmerzlich vor Augen geführt. Nur wenige Tage zuvor wurde das bundesweit agierende rechtsextreme Netzwerk, die sogenannten „Gruppe S“, überführt. Auch sie planten Morde und Gewalttaten. Von rechtsextremen Gruppierungen und Einzelpersonen, die Unterstützung in Wort und Tat finden, geht fortwährend eine große Bedrohung aus. Konkret richten sie sich gegen marginalisierte Gruppen, zivilgesellschaftliche Akteur*innen, Politiker*innen und Journalist*innen. Sie zielen darauf ab, unser demokratisches Gemeinwesen zu untergraben, auszuhöhlen und abzuschaffen. Besorgniserregend ist vor allem die Verharmlosung des Gefährdungspotenzials und die wiederkehrende Verstrickung zwischen Mitarbeiter*innen von Sicherheitsbehörden auf der einen und rechtsextremen Gruppierungen auf der anderen Seite.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Rechter Terror in Neukölln</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch in Berlin geht von Neonazis und Rechtsextremen Gewalt aus. Im Besonderen die Neuköllner Zivilgesellschaft sieht sich seit Jahren dieser Bedrohung ausgesetzt. Bündnis 90/Die Grünen Berlin verurteilen diese Angriffe, die sich gezielt gegen People of Color und gegen Bürger*innen richten, die sich für unsere vielfältige Gesellschaft und gegen faschistisches und rechtes Gedankengut einsetzen. Alleine zwischen Mai 2016 und März 2019 zählte die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in Neukölln 55 Anschläge, die von Sachbeschädigung über persönliche Bedrohung bis hin zu lebensgefährdender Brandstiftung reichten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/Die Grünen Berlin steht solidarisch an der Seite der betroffenen Personen. Um diesen Gewalttaten zu begegnen, müssen wir uns konsequent mit ihnen auseinandersetzen und den nationalistischen, faschistischen und rechtsextremen Strukturen entgegentreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir kritisieren, dass trotz zahlreicher Hinweise auf den Täterkreis bis heute substanzielle Ermittlungserfolge seitens der Berliner Sicherheitsbehörden fehlen. Gleiches gilt für den Mord an dem Neuköllner Burak Bektaş im Jahr 2012, der bis heute nicht aufgeklärt ist, und für die Ermordung von Luke Holland im Jahr 2015, deren Hintergründe noch immer nicht abschließend ausgeleuchtet sind. Diese Situation ist für die Betroffenen und deren Angehörigen unerträglich. Durch die bisher erfolglosen Ermittlungen zur rechtsextremistischen Gewalt-Serie in Neukölln gibt es nachvollziehbare Befürchtungen, dass es Personen in den Sicherheitsbehörden gibt, die die Täter*innen und deren Taten schützen. Wir kritisieren Senator Andreas Geisel und die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport dafür, dass sie hierauf zu spät und nicht mit dem gebotenen Aufklärungswillen reagiert und eine unabhängige Aufarbeitung und Untersuchung bis heute nicht ermöglicht haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Berliner Polizei ist ein wichtiger Akteur, um die Offenheit unserer Stadt sowie die Freiheit und Sicherheit aller Berliner*innen zu garantieren. Wir möchten, dass die Täter überführt werden. Zwar begrüßen wir, dass mit der BAO Fokus die bisherigen Ermittlungen erneut geprüft und Fehleranalysen betrieben werden. Dennoch gibt es ein berechtigtes Interesse der Betroffenen nach Aufklärung, dem bis heute nicht umfassend nachgekommen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Rechte Strukturen und Diskriminierung in den Berliner Behörden</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir nehmen zur Kenntnis, dass verfassungsfeindliche Vorkommnisse in der Berliner Polizeibehörde endlich systematisch erfasst werden. Wir begrüßen außerdem, dass unsere Forderung nach der Einrichtung einer*eines unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten endlich erfüllt wird. Diese Stelle wird ein wichtiger Anlaufpunkt für Bürger*innen sowie für Polizist*innen. Sie kann besonders Beamt*innen dabei unterstützen, etwaige rechte Aktivitäten und Strukturen in ihren eigenen Reihen zu melden und einer unabhängigen Untersuchung zuzuführen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die genannten Maßnahmen sind erste Schritte, um das Vertrauen der Berliner*innen in die Sicherheitsbehörden zurückzugewinnen. Darüber hinaus erwarten wir, dass Polizei und Verwaltung systematisch und transparent durchleuchtet werden. Es darf in Zukunft kein Behördenversagen die lückenlose Aufklärung von rechter Gewalt verhindern! Die Bildung potentieller rechter Strukturen und Netzwerke in den dortigen Reihen ist zu unterbinden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir erkennen an, dass der rechte Terror auch die Folge rassistischer Kontinuitäten ist, die von der Politik und Gesellschaft zu lange ignoriert worden sind. Wir verurteilen, dass sich viele Berliner*innen in ihrem Alltag regelmäßig aufgrund unterschiedlicher Zuschreibungen Diskriminierung ausgesetzt sind. Und dies leider auch durch staatliche Stellen in der Berliner Verwaltung. Das von uns vorangetriebene Landesantidiskriminierungsgesetz ist ein wichtiger Baustein, um dem entgegenzuwirken und Berliner*innen vor Diskriminierung zu schützen. Aber auch hier gilt: Wir müssen darüber hinaus proaktiv und systematisch diskriminierende Strukturen in den Berliner Institutionen und in der Verwaltung erkennen und diese abbauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Enquete-Kommission einrichten: Aufklären und neues Vertrauen schaffen</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aus diesem Grund fordern wir die Einrichtung einer parlamentarischen Enquete-Kommission, die über den begrenzten Bereich der Sicherheitsbehörden hinaus auch systematisch diskriminierende Strukturen und Ausschlussmechanismen in der Berliner Landesverwaltung untersucht. Durch die Beteiligung von Vertreter*innen der Zivilgesellschaft als Sachverständige, ist diese besonders geeignet, eine kritische Bestandsaufnahme und Analyse sowie ein transparentes Verfahren zu ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kommission soll mindestens die folgenden Aufgaben erfüllen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Rassistische bzw. diskriminierende Strukturen in der Berliner Verwaltung identifizieren und institutionelle und zivilgesellschaftliche Handlungsempfehlungen erarbeiten, um diese abzubauen. Diese Handlungsempfehlungen müssen insbesondere darauf abstellen, Bürger*innen und Mitarbeiter*innen wirksam vor Diskriminierung zu schützen. Kriterien für verbindliche Beschwerdeverfahren und -stellen bei Rassismus und Diskriminierung müssen entwickelt werden, spezifische Diversitäts- und Antidiskriminierungsstrategien implementiert, diskriminierungskritische Organisationsuntersuchungen eingeleitet werden. Besonders in den Blick zu nehmen sind vulnerable Gruppen und deren Schutz und Empowerment. Systematisch sollten dabei unter anderem Institutionen und Bereiche untersucht werden, in denen Diskriminierung besonders häufig auftritt. Hierzu zählen u.a. Schulen, Hochschulen, Sozialbehörden, Justiz -und Sicherheitsbehörden sowie die Einwanderungsbehörde.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Rechte und diskriminierende Strukturen in Berliner Sicherheitsbehörden sollen identifiziert werden, die „Racial Profiling“, Rassismus und andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit befördern. Institutionelle und zivilgesellschaftliche Handlungsempfehlungen sollen erarbeitet werden, um diese abzubauen. Dabei sollen insbesondere die Polizeiausbildung, polizeiliche Richtlinien, Anweisungen sowie die behördliche Organisationsstruktur bei Sicherheitsbehörden und Justiz untersucht werden.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Feb 2020 09:03:29 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-11: Globalsummenbegrünung – Klimaschutz in die Bezirksfinanzierung integrieren</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Globalsummenbegruenung__Klimaschutz_in_die_Bezirksfinanzierung_integri-56617</link>
                        <author>Friedemann Dau (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Globalsummenbegruenung__Klimaschutz_in_die_Bezirksfinanzierung_integri-56617</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), auf deren Basis die Berliner Bezirke ihre finanziellen Mittel durch die sogenannte „Produktbudgetierung“ zugewiesen bekommen, muss direkt am Klimaschutz ausgerichtet werden. Dafür setzen wir uns ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange Berlin am Prinzip der KLR festhält, muss bezirkliches Handeln systematisch auf Basis einer verursachungsgerechten CO<sub>2</sub>-Bepreisung bemessen werden. Die Instrumente der „Produktbudgetierung“ stellen diese Möglichkeit prinzipiell schon heute systemimmanent zur Verfügung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Höhere Kosten für CO<sub>2</sub>-Emissionen könnten so eine signifikannte Lenkungswirkung erzielen. Ziel ist es, den Bezirksverwaltungen eindeutige Anreize zur effizienten CO<sub>2</sub>-Reduktion zu setzen. Emissionsminderungen müssen sich für die Bezirke auch finanziell lohnen und dürfen nicht – wie es aktuell nicht ausgeschlossen werden kann – zu Nachteilen bei der Mittelvergabe führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine generationengerechte CO<sub>2</sub>-Bepreisung in die Bezirksfinanzierung zu integrieren. Hierfür sind in der KLR Mengen und Kosten für den CO<sub>2</sub>-Ausstoß zu erfassen und mit Hilfe der Produktbudgetierung ist ein finanzieller Anreiz zur Reduktion von CO<sub>2</sub>-Mengen zu schaffen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Den finanziell eigenverantwortlichen Handlungsspielraum der Bezirke zu erhöhen, insbesondere im Bereich der Gebäudeunterhaltung und -bewirtschaftung. Zentral in den Senatsverwaltungen oder im Rahmen von Sonderprogrammen verwaltete Gelder sind soweit es vorteilhaft für das Gesamtinteresse des Landes Berlin ist, in die Bezirkshaushalte zu verlagern.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Beginnend mit einem CO<sub>2</sub>-Controlling ein umfassendes Klima-Controlling unter der Federführung der zuständigen Senatsverwaltung für die Bezirke einzuführen: Erster Schritt ist die bezirksspezifische Erfassung der Kosten und Mengen des CO<sub>2</sub>-Ausstosses. In einem zweiten Schritt alle klimarelevanten Emissionen der Bezirke zu erheben, wenigstens aufgeteilt nach den Sektoren Wärme, Elektrizität, Fuhrpark und Beschaffung. Dabei sollen auch die vor- und nachgelagerten Emissionen berücksichtigt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Parallel hierzu von den zuständigen Senatsverwaltungen und Bezirken im Rahmen des gesamtstädtischen Geschäftsprozessmanagements die Verwaltungsabläufe für das fachliche und finanzielle Emissionscontrolling zu analysieren, zu optimieren und zu digitalisieren.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine jährliche Berichterstattung durch die zuständigen Senatsverwaltungen ist unter Einbeziehung der Bezirke in den Fachausschüssen des Abgeordnetenhauses vorzusehen. Die Ergebnisse sollen den Berliner*innen zugänglich gemacht werden.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Berliner Landesverwaltung ist mit Abstand die größte Akteurin der Berliner Wirtschaft. Bezirkliches Handeln und die Berliner Bezirksfinanzen sind dabei von hoher Bedeutung. Jedes Jahr wird rund eine Milliarde Euro allein für den laufenden Betrieb der öffentlichen Gebäude der Bezirke ausgegeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Bezirke finanzieren sich jeweils über eine Globalsumme, die von der Senatsverwaltung für Finanzen berechnet und zugewiesen wird (<a href="http://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/haushaltsplan/artikel.7077.php">www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/haushaltsplan/artikel.7077.php</a>).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Berechnung der Mittelzuweisung von über 8 Milliarden Euro pro Jahr aus dem Landeshaushalt an die Berliner Bezirke wird dabei im Wesentlichen von der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) vorgegeben. Alle Leistungen der Bezirksverwaltungen werden als Produkte definiert. Die Bezirke stehen in einem finanziellen Wettbewerb um die geringsten Kosten je Produkteinheit. Bei der Konzeption des Systems der Zuweisung finanzieller Mittel an die Bezirke vor rund 15 Jahren, wurden sozial-ökologische Ziele, wie einer CO<sub>2</sub>-Bepreisung, nicht berücksicht. GRÜNE Kernanliegen werden bis auf wenige Ausnahmen in der KLR nicht abgebildet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Aufwendungen zur Vermeidung der Klimakrise sind viel geringer als die Kosten, die der Allgemeinheit durch die negativen Folgen (externe Effekte) unseres ungebremsten fossilen Wachstums langfristig entstehen. Laut dem Umweltbundesamt liegen diese Kosten bei mindestens 180€ pro Tonne CO<sub>2</sub>. Diese heute verursachten und in der Zukunft anfallenden Kosten werden in der Produktbudgetierung der Bezirke jedoch größtenteils nicht erfasst. Das kann bisher zu kurzsichtigen Entscheidungen gegen klimafreundliche Alternativen führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Senat und das Abgeordnetenhaus versuchen, dieser Problematik mit Sonderhaushalten, Dienstanweisungen und Beschaffungsrichtlinien zu begegnen. Deren Umsetzung ist allerdings volatil, abhängig von den jeweiligen politischen Prioritäten und entsprechend landesweit uneinheitlich. Außerdem sind punktuelle Top-Down Intervention durch Sonderregelungen häufig ineffizient: Die Einsparpotenziale unterscheiden sich von Bezirk zu Bezirk und sind auch innerhalb dieser sehr verschieden verteilt. Durch die Verankerung von einer Klimaschutzkomponente wie der CO<sub>2</sub>-Bepreisung tief in der bezirklichen Kosten- und Leistungsrechnung erhalten alle Mitarbeiter*innen der Berliner Bezirksverwaltungen, unabhängig von der politischen Führung, einen systematischen, nachhaltigen und transparenten Anreiz, Klimaschutz sinnvoll in ihre Entscheidungen zu integrieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Weil auf der Bundesebene ein zu geringer CO<sub>2</sub>-Preis festgesetzt wurde, wollen wir in Berlin mit einer lokalen und angemessenen CO<sub>2</sub>-Bepreisung vorangehen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Feb 2020 09:02:20 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V36: Kein Platz für Hass und Hetze – zivilgesellschaftliches Engagement schützen und fördern</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Kein_Platz_fuer_Hass_und_Hetze__zivilgesellschaftliches_Engagement_sch-24387</link>
                        <author>Vasili Franco (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Kein_Platz_fuer_Hass_und_Hetze__zivilgesellschaftliches_Engagement_sch-24387</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beleidigungen, Gewaltdrohungen, Angriffe auf das eigene Zuhause und schlimmer gegen Personen, sind leider mittlerweile Alltag geworden. Doch an diesen Alltag dürfen und wollen wir uns nicht gewöhnen, ihre Regelmäßigkeit darf uns nicht gleichgültig werden lassen. Jedem Angriff auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt, ob rechtsextrem, rassistisch oder faschistisch motiviert, stellen wir uns konsequent entgegen – Hass und Hetze haben bei uns in Berlin kein Platz.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nicht nur Amts- und Mandatsträger*innen wurden 2019 so häufig Opfer von Straftaten, wie nie zuvor. Das Gleiche widerfährt – gerade auch in den sozialen Netzwerken – Verbänden, Initiativen, zivilgesellschaftlichen Akteuren oder deren Sympathisant*innen. Antisemitismus, Rassismus, antimuslimischer Rassismus, Antiziganismus, LGBTTIQ*-Feindlichkeit oder Diskriminierung aufgrund des sozialen Status dürfen nicht unterschätzt und verharmlost werden. Es ist ein Angriff auf die Menschen, die unsere plurale Demokratie gestalten und leben. Dabei machen sie Vielfalt in Berlin sichtbar, bieten Frei- und Rückzugsräume und unterstützen Menschen aus verschiedensten Hintergründen mit verschiedensten Geschichten in ihren unterschiedlichen Lebenslagen. Als Bündnis 90/Die Grünen Berlin treten wir Hass und Hetze entgegen, solidarisieren uns und unterstützen sie in ihrem Einsatz für eine vielfältige Gesellschaft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Strukturellen Rassismus als Realität anerkennen, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit bekämpfen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deutschland hat ein Rassismusproblem. Diese Realität muss man anerkennen und benennen. Berlin ist eine weltoffene und tolerante Stadt, aber auch der Berlin Monitor offenbart weiteren Handlungsbedarf. Mit einem Maßnahmenpaket gegen Rassismus und Ausgrenzung setzen wir einen Schwerpunkt in der Antidiskriminierungspolitik. Gleichzeitig gilt es, Bildungsarbeit und Bildungsangeboten rassismuskritisch zu gestalten. Darüber hinaus ist es zur Stärkung einer vielfältigen und selbstbestimmten Gesellschaft notwendig, das Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz gemeinsam mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren, insbesondere den Migrant*innenorganisationen, bis 2021 weiterzuentwickeln, um politische Anerkennung und Teilhabe zu stärken. Denn nur durch gerechtigkeitsfördernde Strukturen können wir den Ursachen von strukturellem Rassismus entgegenwirken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Koalition steht zudem in der Pflicht, ihr Versprechen einzulösen und das bereits im Senat verabschiedete Landesantidiskriminierungsgesetz auch im Abgeordnetenhaus zu beschließen, um die bestehende Schutzlücke bei Diskriminierungen zu schließen. Gerade in diesen Zeiten wäre es nicht nur ein Gesetz, sondern ein Bekenntnis zu unseren demokratischen Grundwerten und Strukturen. Gleichzeitig soll neben der Stärkung der Landesantidiskriminierungsstelle die Diversitystrategie des Landes Berlin umfassend konzeptioniert und ausgebaut werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Demokratieförderung ist eine Pflichtaufgabe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um eine dauerhafte strukturelle Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements zu ermöglichen, muss endlich ein Demokratiefördergesetz auf Bundesebene durchgesetzt werden. Auch in Berlin war das Unverständnis groß, als die Große Koalition in den vorangegangenen Haushaltsverhandlungen für den Bundeshaushalt 2020 massiv beim Projekt „Demokratie Leben“ kürzen wollte. Auch wenn dies verhindert werden konnte, wurde durch die Umstrukturierung der Projektförderung auch in Berlin vielen kleineren Trägern und Vereinen die finanzielle Grundlage entzogen. Daher begrüßen wir es, dass das Berliner Abgeordnetenhaus aktiv nach Lösungen gesucht hat und mit einem Notfalltopf für „Demokratie Leben“ Projekte über 2,5 Millionen Euro partiell eingesprungen ist. Nur so konnte Projekten wie civic.net, die sich gegen Hass im Netz engagieren, eine alternative Förderung und die Fortsetzung ihrer wertvollen Arbeit ermöglicht werden. Es ist unser mittel- und langfristiges Ziel die Landesantidiskriminierungsstelle weiter auszubauen, um dort Kompetenzen und Informationen ressortübergreifend zu bündeln und bezirksübergreifend zu vernetzen sowie die Stärkung der Ombudsstelle als effektive Anlaufstelle für Verbände und Initiativen als auch für Betroffene.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Rechtsextremismus konsequent entgegentreten </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Rechtsextremismus ist eine der größten existenziellen Bedrohungen für unser demokratisches System. Dabei agieren rechte Netzwerke immer gezielter, destabilisieren, beeinflussen Diskurse und bedrohen einzelne Personen und sogar ganze Personengruppen. Umso wichtiger ist ein antifaschistisches Bekenntnis. Dafür reichen Worte alleine nicht aus, denn Demokratie lebt von Strukturen, die sie tragen. Das sind gerade im Kampf gegen den Rechtsextremismus unzählige Stellen, Initiativen aber auch lose antifaschistische Bündnisse. Es ist die Arbeit durch Präventionsangeboten über Erfassungs- und Anlaufstellen, wie des Berliner Registers, von Opferberatungsstellen oder Aussteigerprogrammen. Sie machen nicht nur Rechtsextremismus sichtbar, sondern leisten durch Erstkontakt, Vermittlung und Hilfsangebote unersetzliche Arbeit. Diese haben wir mit dem Doppelhaushalt 2020/21 massiv gestärkt und wollen sie auch weiterhin erhalten wollen. Die Einrichtung eines Fonds für Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen für Opfer extremistischer Gewalt mit fünf Millionen Euro jährlich, muss darauf ausgerichtet werden, Rechtsextremismus in Berlin den Nährboden zu entziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Strafverfolgungsbehörden stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beratungsstrukturen sind im Dickicht des Straf- und Antidiskriminierungsrechts wichtiger und essentieller Bestandteil für einen adäquaten Rechtsschutz. Gerade von Diskriminierung Betroffene tun sich oft schwer, diese aufzusuchen oder sich überhaupt zurechtzufinden. Deshalb ist eine breite und zielgruppenspezifische Beratungslandschaft mit individuellen Angeboten unverzichtbar. Doch auch bei der Strafverfolgung selbst, gibt es weiterhin strukturelle Probleme, vor allem bei Taten im Netz ist die Nachverfolgung weiterhin erschwert. Mit dem Anspruch einer Bürger*innenrechtspartei ist für uns klar, dass die Rechtfertigung von Eingriffen in Persönlichkeitsrechte stets der Verhältnismäßigkeit gerecht werden muss. Wir unterstützen die Forderung, dass die Betreiber*innen von Sozialen Netzwerken und Internetseiten bei Straftaten, Daten, die Aufschluss über die Identität der Person, an die ermittelnden Staatsanwaltschaften herauszugeben haben. Auskunftsbefugnisse müssen jedoch fest auf rechtstaatlichem Boden verankert sein und dürfen nicht in einer pauschalen Datenübermittlung ohne Anfangsverdacht münden. Eine Klarnamenpflicht lehnen wir als Berliner Grüne ab, da sie nachweislich nicht von Hasskriminalität abhält und zudem Opfern von digitaler Gewalt schadet. Stattdessen muss ein Schwerpunkt auf der Strafverfolgung liegen. Denn weiterhin werden gerade im Bereich der Hasskriminialität Delikte oftmals wegen Geringfügigkeit eingestellt. Diese Entwicklung lässt einen viel zu großen Graubereich, in dem sich überwiegend rechte Internetnutzer frei und ungehemmt bewegen können. Strafverfolgungsbehörden müssen ihrem bestehenden Auftrag an Strafverfolgung auch gerecht werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die verstärkte Zunahme von Hass und Hetze im Netz sowie der Anstieg an strafrechtlich relevanten Äußerungen, Handlungen und Drohungen im Netz stellen die Behörden, ob Polizei, Staatsanwaltschaften oder Gerichte vor neue Herausforderungen. Dabei ist ein Grundbaustein die Sensibilisierung und eine Aus- und Fortbildung, die den Gefahren für die Demokratie im 21. Jahrhunderten gerecht werden. Wir begrüßen daher nicht nur die personelle Stärkung von Justiz und Staatsanwaltschaften in Berlin, sondern auch die neuen Fortbildungsprogramme für Staatsanwält*innen und Richter*innen im Bereich Hasskriminalität. Wir überlassen das Internet nicht den rechten Trollen oder gar organisierten rechten bis rechtsextremen Netzwerken, die gezielt Hass und Gewalt propagieren. Wir wollen auch prüfen, inwiefern über eine Schwerpunktabteilung bei der Staatsanwaltschaft Hasskriminalität eine berlinübergreifende Stärkung der Strafverfolgung ermöglicht werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/Die Grünen bekennt sich klar zu einem weltoffenen, toleranten, antirassistischen, antifaschistischen Berlin für alle Menschen, die hier wohnen. Ein engagiertes und vielfältiges Berlin wollen und werden wir erhalten. Allen Angriffen auf Politik und Zivilgesellschaft stellen wir uns entschlossen entgegen und werden alles dafür tun, Berlin nicht den Ewiggestrigen zu überlassen, sondern an der Seite der Berliner Zivilgesellschaft die Zukunft zu gestalten.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Feb 2020 08:01:38 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-10: Gebäudebrüter schützen – Berlin ist Heimat für Menschen und Tiere!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Gebaeudebrueter_schuetzen__Berlin_ist_Heimat_fuer_Menschen_und_Tiere-25010</link>
                        <author>LAG Tierschutzpolitik (beschlossen am: 19.02.2020)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Gebaeudebrueter_schuetzen__Berlin_ist_Heimat_fuer_Menschen_und_Tiere-25010</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vogel- und Fledermausarten der Gebäudebrüter benötigen zum Überleben den Dreiklang aus Lebensstätten, Nahrung und Lebensräumen. Diese Lebensgrundlagen sind auch in Berlin bedroht. Besonders schwerwiegend ist der schleichende Verlust von Quartieren an und in Gebäuden – obwohl es wirksame, praktikable und nachhaltige Hilfsmaßnahmen gibt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Ein ökologischer Kriterienkatalog zum nachhaltigen Bauen inklusive „Animal-Aided Design“ (AAD) soll für alle Bauvorhaben auf städtischen Grundstücken gelten, sowohl für Wohnungsbauvorhaben als auch Gewerbe- und Industriebauten. Bei allen Modernisierungs-, Wärmedämmungs- und Neubaumaßnahmen sollen nach einem Schlüssel eine bestimmte Anzahl von passenden Quartieren für Gebäudebrüter eingerichtet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Der Schutz von Gebäudebrütern soll in Förderprogrammen für energetische oder andere Gebäudesanierungen und Bauvorhaben verankert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Für die Artenschutz-Gutachten muss es Mindeststandards geben, und die Sichtung muss rechtzeitig vor Baubeginn erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Die Artenschutzbelange in Neubauquartieren und Bestandsgebieten im Rahmen der Charta „Berliner Stadtgrün 2030“ müssen unverzüglich qualifiziert und finanziert werden. Auch bei der Freiraumplanung, Bepflanzung und Parkpflege müssen ökologische Aspekte berücksichtigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Im Rahmen der Förderung der Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) soll „citizen science“ gefördert werden, so dass mehr Meldungen von Bürger*innen über das Vorkommen von Gebäudebrütern bei Baumaßnahmen erfolgen. Hausbesitzer- und Mieterverbände, Architekt*innen und Energieberater*innen sollen für den Artenschutz an Gebäuden sensibilisiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Für Baumfällungen, für die keine Ersatzpflanzungen vorgenommen werden, soll bevorzugt die Schaffung von Quartieren für Gebäudebrüter und der Ausbau ihrer umliegenden Lebensräume festgesetzt werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Am 7. Dezember 2019 haben wir im bei der Landesdelegiertenkonferenz im Leitantrag beschlossen: „<em>Bei energetischer Modernisierung muss der Arten- und Tierschutz für Gebäudebrüter besser beachtet werden, denn im Baugesetzbuch, bei der Gebäudebrüter-Verordnung, bei der Begutachtung und dem Vollzug in den Naturschutzbehörden bestehen große Defizite.</em>“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Defizite müssen wir jetzt beheben, denn wir haben große Verantwortung dafür, dass Arten nicht aus unserer in der baulichen Umgestaltung befindlichen Stadt verdrängt werden. Anders als bei Vogelschlag an Glas erfolgt der Schwund dieser Tiere für die meisten Menschen unsichtbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Einige dieser Arten haben sich als Kulturfolger dem Menschen angeschlossen und sind von jeher auf menschliche Bauten zum Überleben angewiesen. Vögel wie „Haus“rotschwänze und „Mauer“segler sowie Fledermäuse nutzen standorttreu Nischen und Höhlungen an Gebäuden. Inzwischen stehen selbst ehemalige Allerweltsarten wie der „Haus“sperling, als „Spatz“ bekannt, auf der Vorwarnstufe der Roten Liste. Auch Wildbienen siedeln in altem Mauerwerk.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Naturschutzgesetz schützt die temporären und permanenten Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wildlebender Tiere und verbietet deren Tötung. Die betroffenen Arten sind nach Vogelschutzrichtlinie, Bundes­artenschutz­verordnung und Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geschützt. Durch zu spätes Erkennen des Vorkommens geschützter Arten kommt es immer wieder zu Baustopps – mit verbesserten Regelungen lässt sich hingegen rechtssicher bauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In anderen Städten ist die Verdrängung schon weiter vorangeschritten, und es müssen aufwändige Schutzmaßnahmen ergriffen werden. In Berlin haben wir noch die Chance, aus diesen Erfahrungen zu lernen und entschieden zu handeln. Es gibt bereits ‚best practice‘ wie den ökologischen Kriterienkatalog aus München.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch unbedachte Sanierungen, Rück- und Umbauten gehen Brutplätze in großem Umfang verloren. Hierbei kommt es in vielen Fällen nicht zur Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen ökologischen Ersatzmaßnahmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei der Sanierung von Gebäuden müssen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten rechtzeitig erfasst und ggf. unbrauchbar gemacht bzw. entfernt werden – in Berlin regelt dies seit 2014 die „Gebäudebrüterverordnung“. Zerstörte Nester müssen ersetzt werden, und es gilt das Tötungsverbot für individuelle Tiere. Der Rückgang der Arten zeigt, dass dieser Schutz in der Praxis nicht ausreichend umgesetzt wird und auch durch die aktuelle Änderung keine Abhilfe geschaffen werden wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Öffentliche bzw. öffentlich geförderte Baumaßnahmen haben eine Vorbildfunktion bei der Realisierung ökologischer, wirtschaftlicher und innovativer Standards. Artenschutz und Bauen müssen sich nicht ausschließen. Animal-Aided Design beginnt bereits im Planungsprozess. Nistkästen und Fledermaus­quartiere – entweder außen an der Fassade angebracht oder integriert in die Dämmung – gibt es auch als optisch ansprechende Lösungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Maßnahmen können bei rechtzeitiger Planung mit wenig Aufwand umgesetzt werden und tragen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der „Strategie zur Biologischen Vielfalt“ und der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ bei. Zusätzlich gewähren die Nistangebote insbesondere an den Gebäuden von Bildungseinrichtungen gute Beobachtungsmöglichkeiten und können für die Umweltbildung genutzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Neue, funktionierende Schutzmaßnahmen müssen sich mit einer grünen und nachhaltigen Stadtentwicklung ergänzen – denn Abstandsgrün, Brachen- und Park­anlagen fungieren im Verbund als Revier- und Nahrungsgebiete für die bedrohten Tierarten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Handlungsprogramm zur Charta „Berliner Stadtgrün 2030“ vom 14. Mai 2019 enthält neben dem allgemeinen Ziel der „<em>Erhöhung der Biodiversität in den öffentlichen Park- und Grünanlagen</em>“ lediglich die Absicht der „<em>Erarbeitung von Leitfäden zur Berücksichtigung der Artenschutzbelange in Neubauquartieren und in Bestandsgebieten</em>“.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Feb 2020 01:32:55 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V34: Für mehr Einbürgerungen und weniger Hürden im Staatsbürgerschaftsrecht</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Fuer_mehr_Einbuergerungen_und_weniger_Huerden_im_Staatsbuergerschaftsrecht-52129</link>
                        <author>Ario Ebrahimpour Mirzaie (KV Berlin-Mitte)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Fuer_mehr_Einbuergerungen_und_weniger_Huerden_im_Staatsbuergerschaftsrecht-52129</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Berlin schöpft im bundesweiten Vergleich sein Einbürgerungspotential am schlechtesten aus.<br>
Das zeigen die statistischen Daten für 2017 und 2018. Auch für das zurückliegende Jahr ist<br>
keine Trendwende absehbar. Darüber kann auch der leichte Anstieg der absoluten<br>
Einbürgerungszahlen nicht hinwegtäuschen. Berlin war damit 2018 hinsichtlich des<br>
ausgeschöpften Einbürgerungspotenzials Schlusslicht im Vergleich aller Bundesländer. Im<br>
Durchschnitt lassen sich bei uns nur 1,43 Prozent der hierzu Berechtigten einbürgern. Zum<br>
Vergleich: der bundesweite Durchschnitt liegt bei nur 2,19 Prozent, das Bundesland Hamburg<br>
kommt immerhin auf 3,71 Prozent, also mehr als doppelt so viel wie Berlin.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mehr Einbürgerungen ermöglichen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im laufenden Koalitionsvertrag für Berlin wurde bereits richtigerweise festgehalten: „Die<br>
Koalition wird die Abschaffung des Optionszwangs und die Zulassung der Mehrstaatlichkeit<br>
durch eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen mit dem Ziel, die Einbürgerungsquote zu<br>
erhöhen. Die Koalition wird die landesrechtlichen Möglichkeiten für Einbürgerungen<br>
ausschöpfen, insbesondere für die ersten Generationen. Hinsichtlich des vorzuweisenden<br>
Einkommens zur Sicherung des Lebensunterhalts ist die Situation auf dem Arbeitsmarkt mit<br>
einzubeziehen. Für eine Gewährleistung einer einheitlichen Einbürgerungspraxis erhält die<br>
zuständige Senatsverwaltung die Weisungsbefugnis gegenüber den für die Einbürgerung<br>
zuständigen Stellen in den Bezirken.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Bemühungen drohen aber ihre Wirkung zu verfehlen, sollte es dem Land Berlin und seinen<br>
Bezirken nicht gelingen, dem Einbürgerungswunsch vieler Menschen mit Einwanderungsbiographie<br>
gerecht zu werden. Deshalb möge der Senat herausfinden, warum die Zahl der Einbürgerungen in<br>
Berlin vergleichsweise gering ist und darlegen, wie dem gezielt entgegengewirkt wird. Hier<br>
zu kann auch ein Blick zu den europäischen Nachbar*innen helfen, wo teils wesentlich höhere<br>
Einbürgerungsquoten zu verzeichnen sind. Die Ergebnisse sollen vorgestellt und<br>
veröffentlicht werden. Bereits jetzt steht fest: Ein entscheidender Faktor für mehr<br>
Einbürgerungen sind personell gut ausgestattete Bezirksämter. Es ist nicht hinnehmbar, dass<br>
nach wie vor Stellen im Bereich Einbürgerung unterbesetzt sind. Hier sind Bezirke und Senat<br>
gefordert mehr zu tun. In dieser Frage hat Berlin kein Erkenntnis-, sondern ein<br>
Umsetzungsproblem.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Teilhabe nicht vom Pass abhängig machen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Leider ist volle politische Teilhabe noch immer eng mit der Staatsbürgerschaft verbunden.<br>
Eine niedrige Einbürgerungsquote schließt daher zahlreiche Menschen von der Möglichkeit aus,<br>
sich gleichberechtigt an demokratischen Aushandlungsprozessen zu beteiligen. Neben mehr<br>
Einbürgerungen muss auch die Ausweitung der politischen Teilhabe für Nicht-Deutsche wie etwa<br>
Nicht-EU-Bürger*innen gleichermaßen im Fokus bündnisgrüner Politik stehen. Das kommunale<br>
Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger*innen kann hier nur ein erster Schritt sein in Richtung eines<br>
berlinweiten Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gegen die Verschärfungen des Staatsangehörigkeitsrechts</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine moderne Einwanderungsgesellschaft braucht ein niedrigschwelliges und positiv besetztes<br>
Staatsbürgerschaftsrecht, das Einbürgerungen aktiv fördert anstatt die Hürden immer weiter<br>
hoch zu ziehen. Die im Jahr 2019 vom Bundesgesetzgeber beschlossenen Verschärfungen im<br>
Staatsbürgerschaftsrecht lehnen wir ab, sie sind kontraproduktiv und rückwärtsgewandt.<br>
Insbesondere die nun erforderliche und willkürlich auslegbare „Einordnung in die deutschen<br>
Lebensverhältnisse“ und die Fristverlängerung zur Rücknahme der Einbürgerung von fünf auf<br>
zehn Jahre. Diese Fristverlängerung stellt alle neu eingebürgerten Deutschen unter<br>
langjährigen Generalverdacht und ist unverhältnismäßig. Außerdem lehnen wir den Verlust bzw.<br>
Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft als Sanktionsinstrument ab – egal ob die Betroffenen<br>
lediglich die deutsche oder mehrere Staatsbürgerschaften besitzen. Durch die jüngsten<br>
Verschärfungen im Staatsbürgerschaftsrecht droht eine Spaltung der Gesellschaft in Deutsche<br>
„erster und zweiter Klasse“, der wir uns als Bündnis 90/DIE GRÜNEN Berlin klar entgegen<br>
stellen. Die Bundes-SPD als Koalitionspartnerin der CDU/CSU konterkariert mit den jüngsten<br>
Verschärfungen im Staatsbürgerschaftsrecht auch eigene Errungenschaften aus der rot-grünen<br>
Regierungszeit und fällt damit in hinter Erfolge zurück, welche wir gemeinsam vor 20 Jahren<br>
trotz vieler Widerstände auf den Weg gebracht haben.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Feb 2020 01:08:43 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V33: Klärung der Gliederungsstruktur und der Wahlberechtigungen hinsichtlich der Abteilungen und des „Kreisverbands Kreisfrei“</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Klaerung_der_Gliederungsstruktur_und_der_Wahlberechtigungen_hinsichtlic-1541</link>
                        <author>Jörg Staudemeyer (KV Berlin-Kreisfrei)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Klaerung_der_Gliederungsstruktur_und_der_Wahlberechtigungen_hinsichtlic-1541</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand wird gebeten, bis zur nächsten Tagung der Landesdelegiertenkonferenz</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>einen Vorschlag für eine konsistente, satzungskonforme und für die Beteiligten akzeptable Korrektur der Gliederungsstruktur von Bündnis 90 / Die Grünen Berlin bezüglich des „Kreisverbands Kreisfrei“ zu erarbeiten und, falls erforderlich, die dafür notwendige Änderung der Satzung vorzubereiten,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>die zurzeit schwer durchschaubaren Details der Gliederungsstruktur, der Wahlberechtigungen und -verfahren (insbesondere für die Wahl der BDK-Delegierten) nachvollziehbar zu erläutern an einem für alle Mitglieder leicht zugänglichen Ort, z.B. im Web-Portal des LV oder in der Grünen Wolke, verfügbar zu machen.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die gegenwärtige Situation, was die Gliederungsstruktur und die Wahlberechtigungen in den LAGs und Abteilungen sowie das Konstrukt des „Kreisverbands Kreisfrei“ angeht, ist undurchsichtig, widerspricht unserer Satzung und führt regelmäßig zu Unverständnis bei betroffenen Mitgliedern sowie verwirrenden und zeitraubenden Diskussionen mit nicht immer in sachgerechten Resultaten. Möglicherweise könnten sogar Wahlergebnisse anfechtbar sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Transparenz und konsistente, verständliche Strukturen sind wichtige Voraussetzungen für eine wirksame Demokratie und eine schlagkräftige Organisation. Beide sind an dieser Stelle nicht gegeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span><span><span>Der künstliche „Kreisverband Kreisfrei“ wurde einmal als Ad-hoc-Lösung eingeführt, damit Parteimitglieder, die ihr Stimmrecht in einer LAG bzw. Abteilung wahrnehmen, auch an der Wahl der BDK-Delegierten teilnehmen können, die gemäß Bundessatzung ausschließlich durch Kreisverbände gewählt werden. Die Berliner Satzung kennt in der zweiten Gliederungsebene jedoch ausschließlich territorial definierte Bezirksgruppen sowie Abteilungen und innerparteiliche Vereinigungen (GJ). Für einen KV Kreisfrei ist da kein Platz, seine Einrichtung ist Satzungswidrig. Entweder muss die Satzung geändert oder dieser KV aufgelöst werden.</span></span></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Daraus, dass eine LAG zugleich auch eine Abteilung sein kann, folgt eine Unklarheit bezüglich der Wahlberechtigungen, denn es gibt in jeder dieser Eine-LAG-Abteilungen zwei unterschiedliche Teilnehmergruppen: (A) diejenigen, die LAG-Mitglied sind und ihr Stimmrecht in der Abteilung haben und (B) diejenigen, die zwar LAG-Mitglied sind, aber ihre Stimmrecht in ihrer Bezirksgruppe (oder einer anderen Abteilung oder der GJ) ausüben. Beide Gruppen können sich bei den Wahlen in unterschiedliche Weise beteiligen, je nachdem, ob die Personen durch die Abteilung oder die LAG zu wählen sind:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Wahl von Gremiendelegierten (LDK, BDK, LA, FK): Nur Gruppe A</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Wahl der Vertreter für die betreffende BAG: Gruppen A und B</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Wahl der Abteilungs- bzw. LAG-Sprecher*innen: unklar, denn sie stehen sowohl der Abteilung als auch der LAG vor.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese notwendige Differenzierung wird offenbar nicht immer verstanden, bisweilen wird auch als Kompromiss zu einem zweistufigen Wahlverfahren gegriffen, bei dem für alle Wahlen zuerst die Gruppen A und B ein Meinungsbild abgeben und danach nur die Gruppe A an der eigentlichen Wahl teilnimmt. Hierzu sollte unbedingt das korrekte Vorgehen klargestellt und kommuniziert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Klärungsbedarf besteht auch bezüglich der Wahlmodalitäten für die BDK-Delegierten, die von den Abteilungen vorgeschlagen und und nur noch pro forma - teils vom „KV Kreisfrei“ und teils im sog. Huckepackverfahren von einzelnen Bezirksgruppen - gewählt werden. Unabhängig von seiner prinzipiellen Fragwürdigkeit ist dieses Verfahren für die Parteimitglieder derzeit völlig undurchsichtig und sollte in der Satzung abgebildet oder zumindest ebenfalls klar kommuniziert werden. Dazu gehören neben dem Verfahren an sich auch die im Zuge seines jährlichen Ablaufs getroffenen Verabredungen (welche Delegierten vom „KV Kreisfrei“, welche von welcher Bezirksgruppe gewählt werden, und wie diese Entscheidungen zustande kommen).</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Feb 2020 01:06:06 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V32: Gesamtstrategie für eine grüne Verwaltung Berlin – CO²-Neutrale Verwaltung in Berlin stark machen!</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Gesamtstrategie_fuer_eine_gruene_Verwaltung_Berlin__CO%C2%B2-Neutrale_Verwal-38268</link>
                        <author>Baptiste Aguila (KV Berlin-Mitte)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Gesamtstrategie_fuer_eine_gruene_Verwaltung_Berlin__CO%C2%B2-Neutrale_Verwal-38268</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um das Ziel der CO<sub>2</sub>-Neutralität in der Landesverwaltung von Berlin bis 2030 zu erreichen, braucht diese eine entsprechende Struktur und ein klares Zeitrahmen. Wir wollen eine ebenen- und ressortübergreifende Struktur schaffen, die sowohl Kontroll- als auch Zielsetzungsfunktion übernimmt. Die Gesamtstrategie für eine grüne Verwaltung Berlin bietet ein Rahmenkonzept an, das auf der Grundlage der bereits existierenden Strukturen die Verwaltung CO<sub>2</sub>-Neutral macht, und die Rahmenbedingungen, die Prozesse sowie Zuständigkeiten dafür schafft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Als Bündnis 90 / Die Grünen Berlin wollen wir:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine Verwaltungsstruktur schaffen, die es zur Kernaufgabe erhebt, CO<sub>2</sub>-Emissionen zu reduzieren. Das wollen wir auf folgende Art und Weise erreichen: wir wollen eine zentrale Steuerungsgruppe in der für Umwelt und Klimaschutz zuständigen Senatsverwaltung (Sen UVK) einrichten, die die Gesamtstrategie koordiniert. In jeder Senatsverwaltung soll es Klimaschutzreferent*innen und -verantwortlichen geben, die die Reduzierung der CO<sub>2</sub>-Emissionen bis 2030 im eigenen Haus sicherstellen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>In jedem Bezirk sollen Klimaschutzbeauftragten eingestellt werden. Sie tragen die Verantwortung für die Umsetzung der Gesamtstrategie im jeweiligen Bezirk. Zu ihrer Unterstützung werden Klimaschutzreferent*innen und -verantwortliche in den jeweiligen bezirklichen Abteilungen und Ämtern benannt. Um den Erfolg der Gesamtstrategie zu garantieren, muss die dafür notwendige Personal- und Finanzausstattung bereitgestellt werden. Die Klimaschutzbeauftragten, -Referent*innen und -verantwortlichen der Bezirke treffen sich auf Einladung der zentralen Steuerungsgruppe zum überbezirklichen Austausch.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die für Umwelt und Klimaschutz sowie die für Finanzen zuständigen Senatsverwaltungen (SenUVK und SenFIN) sollen sich mit dem Berliner Immobilienmanagement koordinieren und für die Erreichung der CO<sub>2</sub>-Emissionsreduzierungsziele eine gemeinsame Strategie erarbeiten. Insbesondere die energetische Sanierung des öffentlichen Gebäudebestands muss mit mehr Personal und Mitteln ausgestattet werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Um den Erfolg der Gesamtstrategie sicherzustellen, wollen wir:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Einen Verwaltungsprozess schaffen, der die Umsetzung des Maßnahmenplans bis 2030 durch konkrete und überprüfbare Ziele sicherstellt. Das wollen wir erreichen, indem erstens, eine Bestandsaufnahme der bisherigen CO<sub>2</sub>-Emissionen durch einfache Einschätzungen auf allen Verwaltungsebenen durchgeführt wird. Zweitens, anhand der Bestandsaufnahme, setzen sich die jeweiligen Verwaltungen und Ämter quantifizierte Ziele, die zu einer jährlichen CO<sub>2</sub>-Emissionsreduzierung führen. Die jährlichen Ziele aller Verwaltungen und Ämter sollen von der Steuerungsgruppe in einem Gesamtfahrplan gebündelt werden. Der Gesamtfahrplan dient als Grundlage für die regelmäßige Überprüfung der Zielerreichung und die jährliche Aufstellung des Monitoringberichts.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Einen Wissenstransferprozess schaffen, damit Bezirke und Verwaltungen voneinander lernen können. Dieser Prozess wird von der zentralen Steuerungsgruppe gesteuert. Die Verwaltungsakademie Berlin soll die Klimaschutzbeauftragten, -referent*innen und -verantwortlichen auf Landes- und Bezirksebene im Bereich der CO<sub>2</sub>-Neutralität weiterbilden und dafür erfolgreiche Umsetzungskonzepte vermitteln.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Gesamtstrategie kann durch eine neue Finanzsystematik unterstützen werden, die sie sich zum Ziel setzt, positive Anreize für die Erreichung der CO<sub>2</sub>-Neutralität zu schaffen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine auf den Sustainable Development Goals (SDGs) basierte Methodik zur Kompensation von nicht vermeidbaren Emissionen muss bereits deutlich vor 2030 erarbeitet und implementiert werden.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) sieht vor, dass die Berliner Verwaltung eine Vorbildfunktion im Klimaschutz übernimmt und bis 2030 CO<sub>2</sub>-Neutral wird. Um dieses Ziel zu erreichen wurde 2019 der Maßnahmenplan “CO<sub>2</sub>-Neutrale Verwaltung“ vom Berliner Senat beschlossen, der sowohl für Senats- als auch für Bezirksverwaltungen bindend ist und ggf. auch durch nachgeordnete Behörden umgesetzt werden kann. Der Maßnahmenplan wurde unter breiter Beteiligung der Beschäftigten des Landes Berlin erarbeitet. Er enthält einen Katalog von dreißig Maßnahmen, welche durch die einzelnen Behörden umgesetzt werden sollen. Für ihre Umsetzung ist jede Verwaltung verantwortlich. Die für Klimaschutz zuständige Senatsverwaltung (SenUVK) übernimmt die Steuerung des Maßnahmenplans, und jede Senats- und Bezirksverwaltung soll eine konkrete Person benennen, die das Thema „CO<sub>2</sub>-neutrale Verwaltung“ zentral koordiniert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir begrüßen ausdrücklich den Maßnahmenplan “CO<sub>2</sub>-Neutrale Verwaltung“, doch fehlt es bisher an konkreten Zielen, Umsetzungsfahrplänen, Mitteln und Personal des Landes Berlin, damit dieser tatsächlich umgesetzt wird. Wesentliche Aspekte, wie z.B. die energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude, sind nicht Bestandteil des Maßnahmenkatalogs, welche daher das größte Reduktionspotenzial verspricht. Wichtige Punkte, wie die Methodik der Kompensation nicht vermeidbarer Emissionen, sind noch zu erarbeiten. Damit ist der Maßnahmenplan ein wichtiger Schritt, dennoch nicht ausreichend, um die Berliner Verwaltung schnell und konsequent bis 2030 zur CO<sub>2</sub>-Neutralität zu bringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die 120.000 Mitarbeiter*innen der öffentlichen Verwaltung brauchen einen klaren ökologischen Auftrag mit konkreten und quantifizierbaren Zielen für die Erreichung der CO<sub>2</sub>-Neutralität bis 2030. Diese Ziele müssen nachprüfbar und nachsteuerbar sein. Auch die Zuständigkeitsverteilung und die Verwaltungsstrukturen sind derzeit dafür nicht ausreichend definiert worden. Der Wissenstransfer zwischen Landes- und Bezirksebenen ist ebenfalls nicht genügend abgesichert worden, sodass die Bezirke mit sehr unterschiedlichem Wissensstand und Fachkenntnissen in diesen Prozess involviert werden. Wir wollen einen gleichen Wissensstand der Bezirke schnellstmöglich erreichen damit sie mit den gleichen Ausgangsbedingungen in diesen Prozess einsteigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Ziel der CO<sub>2</sub>-Neutralität soll die gesamte Verwaltungsstruktur einbeziehen und allen Behörden gleichermaßen betreffen. Die Umwelt-, Energie-, Biodiversität-, Klimaschutz- sowie die CO<sub>2</sub><strong>-</strong>Reduzierungsstrategien sollen stets zusammengedacht werden. Aus all diesen Gründen wollen wir eine Gesamtstrategie für eine grüne Verwaltung erarbeiten, welche das Erreichen der CO<sub>2</sub>-Neutralität sicherstellt und die verschiedenen Strategien bündeln soll.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Feb 2020 00:51:29 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V31: Aus dem Verfahren Rummelsburger Bucht lernen - Planungspraxis modernisieren und Bürger*innenbeteiligung verbessern</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Aus_dem_Verfahren_Rummelsburger_Bucht_lernen_-_Planungspraxis_modernis-31431</link>
                        <author>KV Lichtenberg (beschlossen am: 21.02.2020)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Aus_dem_Verfahren_Rummelsburger_Bucht_lernen_-_Planungspraxis_modernis-31431</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Bebauungsplanverfahren „Ostkreuz / An der Mole“ ist ein anschauliches Beispiel dafür, dass Planungsziele, die Jahre und Jahrzehnte – hier 30 Jahre – bestehen und nicht auf ihre Aktualität überprüft wurden, mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr den heutigen Bedürfnissen der Berliner*innen entsprechen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Trotz massiver Proteste der Anwohner*innen und der Bezirksverordneten von Bündnis 90/Die Grünen Lichtenberg ist am 29.04.2019 der Bebauungsplan XVII-4 beschlossen worden. Auch wenn es eine Grünanlage und einen Uferrandweg geben wird und ein Grundstück von einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft bebaut werden wird, bedeutet dieser Bebauungsplan die Verdrängung von Kultureinrichtungen, Obdachlosen und Wagenplätzen. Bestehende Wohngebäude werden abgerissen anstatt sie zu sanieren. Ökologisch sind Abriss und anschließender Neubau katastrophal. Viele Bewohner*innen dieser Häuser werden sich die Mieten in der Rummelsburger Bucht danach zudem nicht mehr leisten können und somit verdrängt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch wenn Raum für Gewerbe geschaffen werden soll, ist zur Zeit noch völlig unklar, ob die dringend benötigte wohnortnahe Versorgung, Kleingewerbe und soziale Einrichtungen entstehen werden. Stattdessen wird mit der Coral World Lebensraum zur touristischen Attraktion umgewandelt, die täglich 1000-1500 Besucher*innen haben soll und für die es kein Verkehrskonzept gibt und damit zur Belastung für Anwohnende werden wird. Coral World steht im deutlichen Widerspruch zum Tourismuskonzept 2018+, dass eine nachhaltige und stadtverträgliche Entwicklung des Tourismus ermöglichen soll.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Wir erkennen an, dass, die vor Jahrzehnten formulierten Planungsziele den heutigen Interessen der Berliner*innen zum Teil widersprechen. Die zivilgesellschaftlichen Alternativplanungen zur Entwicklung der Rummelsburger Bucht versuchen dagegen einen Interessenausgleich auf Basis des Allgemeinwohls zu erreichen und das Abgeordnetenhaus dankt den Bürgerinnen und Bürgern für die eingebrachten Vorschläge. Sie müssen Basis für mögliche Veränderungen der Planungen sein, da sie die aktuellen Bedürfnisse vieler Menschen widerspiegeln. Die erfolgten Grundstücksverkäufe und die Planungsziele des Bebauungsplans sind aus heutiger Sicht falsch. Der Beschluss der BVV-Lichtenberg zum Bebauungsplan XVII-4 setzt jedoch nun den rechtlichen Rahmen, der nicht negiert werden kann, ohne signifikante Planungsschäden zum Nachteil des Landes Berlin zu erzeugen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Im Umgang mit diesen Widersprüchen ist es unabdingbar, die derzeitige Planungspraxis zu überprüfen und deutlich zu verbessern. Eine Fristsetzung für Bebauungsplanverfahren und Entwicklungsziele wäre eine Möglichkeit. Im Fall des B-Plans XVII-4 wurde dieser Widerspruch nicht aufgelöst. Die bestehenden Zielkonflikte zwischen Wohnungs- und Schulbau, Grünflächenerhalt oder kultureller Nutzung wurden mit dem Bebauungsplan nicht zufriedenstellend gelöst.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>Vor dem Hintergrund der sehr langen Zeitabläufe und nicht mehr aktuellen Planungsziele ist es sinnvoll, die rechtlichen Möglichkeiten zur Übernahme der Flächen in Landeseigentum zu überprüfen und wenn möglich umzusetzen. Sobald die Investor*innen vertragliche Pflichten nicht einhalten oder ihre Planungsabsicht ändern, soll das Land Berlin alle Möglichkeiten zum Rückkauf - wenn wirtschaftlich vertretbar - wahrnehmen. Beim Verkauf von Grundstücken soll das Land Berlin die Möglichkeiten zum Vorkaufsrecht wahrnehmen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>Der im Zusammenhang mit der Entwicklung des Wasserparkes „Coral World&quot; stehende Nutzungsvertrag mit der CWB Coral World Berlin GmbH über die diesbezügliche Grünfläche muss nachverhandelt und mindestens die Verlängerungsoption gestrichen werden. Die Grünflächen müssen ohne Einschränkung jederzeit allen Menschen zur Verfügung stehen. Eine Privatisierung von öffentlichen Grünanlagen lehnen wir ab.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>Die Leitlinien zur Bürger*innenbeteiligung sind ein erster Schritt zur stärkeren Einbeziehung der Bürger*innen in Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung. Die Einrichtung einer &quot;Schiedsstelle für akute Problemfälle in Stadtentwicklungsprozessen&quot; und einer „Task Force für bedrohte Räume“ sollte das Land Berlin zeitnah überprüfen und umsetzen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>Der Senat ist aufgerufen, in Abstimmung mit dem Bezirk Lichtenberg für die Kulturstätte Rummelsbucht und den Wagenplatz Ersatzflächen zu finden.</p></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Feb 2020 23:43:25 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V30: Licht statt Dreck – Lichtshows für einen klimaneutralen Jahreswechsel in den Kiezen</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Licht_statt_Dreck__Lichtshows_fuer_einen_klimaneutralen_Jahreswechsel_-51471</link>
                        <author>KV Berlin-Reinickendorf (beschlossen am: 28.01.2020)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Licht_statt_Dreck__Lichtshows_fuer_einen_klimaneutralen_Jahreswechsel_-51471</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Silvesterböller und Raketen führen alljährlich zu unzähligen Tonnen klimaschädlicher CO2-Emissionen, Verletzungen insbesondere auch bei Kindern und vermeidbarem Müll in den Berliner Straßen. Wir wollen den Berliner*innen ab 2020/2021 ermöglichen, in ihrem Bezirk den Jahreswechsel klimaneutral mit einer öffentlichen Lichtshow zu begehen. Viele Berliner*innen haben schon beim vergangenen Jahreswechsel bewusst auf Silvesterböller verzichtet, um ihren eigenen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit öffentlich organisierten bezirklichen Lichtshows geht Berlin einen großen Schritt hin zur Klimaneutralität voran. Mit dem Angebot von Silvesterlichtshows in jedem Bezirk haben die Berliner*innen die Wahl, sich für den Klimaschutz zu entscheiden, ohne darauf angewiesen zu sein, mitten in der Nacht durch die halbe Stadt fahren zu müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die zentrale Organisation der professionellen Lichtshows obliegt dem Senat in Kooperation mit den Bezirksämtern. Der Senat wird aufgefordert, zur Feier des Jahreswechsels in jedem Bezirk ein zentrales professionell organisiertes Lichtfeuerwerk, eine Licht- oder Lasershow zu finanzieren und anzubieten. Die Organisation obliegt den Bezirken.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch zum Jahreswechsel 2019/2020 wurden wieder massenweise Böller gezündet und Silvesterraketen abgefeuert. Die Bilanz war ähnlich erschreckend wie in den Vorjahren: Unzählige Feuerwehr und Polizeieinsätze, Wohnungs- und Hausbrände, Angriffe mit Pyrotechnik auf Polizei und Feuerwehr, Verletzte, insbes. auch verletzte Kinder, verängstigte Menschen und Tiere, Feinstaubbelastungen weit jenseits des Limits.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Berliner*innen haben das satt – sie wollen an Silvester sowie an den Tagen davor und danach auf die Straße gehen können, ohne Angst haben zu müssen, dass sie Ziel von Böllerwürfen werden!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Bewegung „Fridays for Future“ hat dafür gesorgt, dass vielen Menschen bewusst geworden ist, wie dringlich wir etwas für nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz tun müssen. Dazu sind auch vermeintlich kleine Schritte notwendig. Unnötige Feinstaubbelastungen und eine zusätzliche Müllproduktion sind unbedingt zu vermeiden!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Lasst uns endlich konsequent sein und die Böllerei zugunsten unserer Gesundheit und für mehr Sicherheit in der Stadt stoppen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Lasst uns in jedem Bezirk statt der wilden Böllerei und dem Abschuss individueller Silvesterraketen ein zentrales professionell organisiertes Lichtfeuerwerk, eine Licht- oder Lasershow anbieten. Diese haben den großen Vorteil, dass sie nahezu emissionsfrei sind und Lärm und Schmutz auf ein Minimum reduziert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Lasst uns die Stadt für unsere Kinder, für unsere Gesundheit und für die Umwelt zurückholen!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die bezirklichen Silvesterlichtshows sind ein Angebot an die Berliner*innen, auf die klima- und umweltschädliche Böllerei zu verzichten und das neue Jahr in ihrem Bezirk mit einer Lichtshow zu begrüßen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Feb 2020 23:05:09 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V29: Mehr KI, weniger Diskriminierung! Diskriminierungsfreiheit als Bestandteil der Berliner Digital-Strategie</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Mehr_KI_weniger_Diskriminierung_Diskriminierungsfreiheit_als_Bestand-54005</link>
                        <author>Laura Sophie Dornheim (KV Berlin-Kreisfrei)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Mehr_KI_weniger_Diskriminierung_Diskriminierungsfreiheit_als_Bestand-54005</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Schon heute entscheiden Algorithmen</strong><br>
An unzähligen Stellen treffen wir als Bürger*innen und Menschen auf bestimmte und vordefinierte Entscheidungsprozesse. Bei der Beantragung staatlicher Leistungen (z.B. Kitagutschein, ALG aber auch Asylgesuch) genau wie in der Privatwirtschaft (z.B. Jobbewerbung, Kreditvergabe, Handyvertrag). Diese Entscheidungen werden anhand spezifischer Verfahrensanweisungen getroffen, die derzeit meist noch von Menschen ausgeführt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Verfahrensanweisungen, oder auch Algorithmen, an einen Computer zu übertragen, könnte nicht nur die Bearbeitungszeit stark beschleunigen, sondern potentiell auch Diskriminierung und subjektive Entscheidungen eliminieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Selbstverständlich ist es dazu essentiell, den Algorithmus diskriminierungsfrei und so objektiv wie möglich zu programmieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zukunftstechnologien diskriminierungsfrei gestalten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Bündnis-Grüne sind stark im Einsatz gegen jede Form der Diskriminierung und Benachteiligung marginalisierter Menschen. Daher wollen wir auch Zukunftstechnologien wie algorithmen-basiertes Entscheiden (Algorithmic Decision Making, ADM) so gestalten, dass sie unsere Welt gerechter und inklusiver macht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Diskriminierungsfreiheit als Bestandteil der Berliner Digital-Strategie</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern daher, dass im Rahmen der Berliner Digitalstrategie die Förderung diskriminierungsfreier ADM- und KI-Technologien explizit berücksichtigt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Forschungsvorhaben und Start-Ups, die entsprechende Schwerpunkte haben, sollen besonders gefördert werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dafür soll ein Gremium aus Expert*innen Qualitätsstandards definieren, die ADM und KI auf ihre Diskriminierungsfreiheit hin bewertbar machen. Dabei soll ein Fokus auf die anzustrebenden Standards beim Einsatz von ADM und KI in der Verwaltung und anderen öffentlichen Stellen liegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vorbild ist hier die Stadt New York, die mit der New York City Automated Decision Systems Task Force (ADS Task Force) per Gesetz eine eigene Institution geschaffen hat, die als eine Art “Algorithmen-TÜV” agiert. Die ADS Task Force überprüft alle in der Verwaltung eingesetzten Tools auf ihre Diskriminierungsfreiheit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solche Qualitätsstandards könnten sich beispielsweise auf die Entwicklung der Algorithmen, die Zusammensetzung des Entwicklungsteams, die verwendeten Trainingsdaten (insbesondere bei KI), die Überprüfbarkeit und Transparenz (bspw. Open Source) beziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Sprecher*innen der LAG Digitales und Netzpolitik bieten gerne an, ihre Kompetenzen in diesen Prozess einzubringen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Begründung:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Jeder Algorithmus ist nur so gut, wie der Mensch, die ihn programmiert hat. “Der Fehler sitzt meistens vor dem Bildschirm” lernen Informatikstudierende auch heute noch.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um dafür zu sorgen, dass Algorithmen wirklich objektiv entscheiden, müssen Entwickler*innen nicht nur gut programmieren können, sondern auch für existierende Vorurteile und Stereotypen sensibilisiert sein. Dies gilt für “einfache” Algorithmen und hat auf die Entwicklung von KI einen noch deutlich größeren Einfluss. Wenn die Datenmengen, mit denen eine KI trainiert wird, nicht-bereinigtes Abbild einer diskriminierenden Realität sind, wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit diese KI am Ende ebenfalls diskriminieren, möglicherweise sogar noch schlimmer als in den zugrundeliegenden Daten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bestes Beispiel dafür ist die gescheite Recruiting-KI von Amazon, die eingestellt wurde, nachdem sich herausstellte, dass sie systematisch Frauen benachteiligte. <sup>1</sup> Verantwortlich dafür ist aber nicht die KI, denn eine Software hat keinerlei eigene Intentionen. Vielmehr ist der Grund die seit Jahren bestehende diskriminierende Einstellungs- und Beförderungspolitik <sup>2</sup>, deren Ergebnisse die Datengrundlage für die Recruiting-KI waren. Wenn 78% der Führungspositionen von Männern besetzt sind, dann schliesst eine KI daraus, dass Männer bessere Führungskräfte sind. Jedenfalls wenn niemand darauf achtet, dem Algorithmus beizubringen, dass erwiesenermaßen Frauen mindestens ebenso gut solche Positionen ausfüllen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diskriminierungsfreie Technik ist leider noch nicht Standard, aber die Thematik bekommt immer größeren Stellenwert, etwas verzögert zum gesellschaftlichen Diskurs über Diskriminierung. So haben zwei japanischer Forscher*innen kürzlich einen Algorithmus vorgestellt, der es ermöglicht, die Diskriminierung einer KI zu limitieren. <sup>3</sup></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Sowohl einfache als auch ML-basierte Algorithmen können Fehlentscheidungen treffen oder diskriminierend entscheiden. In beiden Fällen liegt die Ursache bei den Menschen, die sie entwickelt haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Während bei einfachen Algorithmen noch leichter nachvollziehbar ist, welche Schritte ausgeführt werden, um zu einer Entscheidung zu kommen, ist dies bei ML-basierten KI-Algorithmen kaum möglich, solche Algorithmen sind hochkomplex und ohne tiefes technisches und mathematisches Verständnis kaum nachvollziehbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Doch für beide Arten von Algorithmen liessen sich, gerade für den Einsatz bei öffentlichen Stellen, Rahmenbedingungen definieren, die Diskriminierung und Fehlentscheidung weitgehend eliminieren. So könnten qualitätssichernde Prozesse und Tests vorgegeben werden, und Dokumentationspflichten, die neben der Funktion der Software auch die Bemühungen, einen möglichst objektiven, gesetzeskonformen Algorithmus zu entwickeln dokumentieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Natürlich soll nicht nur die Entwicklung sondern auch die Anwendung von Algorithmen, die (Grund-)rechtliche Entscheidungen empfehlen oder treffen, transparent sein. Für die Nutzer*innen und insbesondere für die Menschen, die von den Entscheidungen betroffen sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Menschenlesbare Erläuterung der Algorithmen würden das Vertrauen sowohl in den Rechtsstaat als auch in die eingesetzten Algorithmen bestärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wenn solche Algorithmen zudem per se Open Source wären, hätten Entwickler*innen jederzeit die Möglichkeit, zu überprüfen, ob die angegebene Intention wirklich auch entsprechend in der Software umgesetzt ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für ML-basierte, intelligente, Algorithmen könnte darüber hinaus eine Veröffentlichungspflicht für sämtliche Trainingsdaten gefordert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch bereits vor der eigentlichen Entwicklung der Technologien müssen Kriterien der Diversität im Recruiting stärker in den Fokus gelangen. “Shit in, Shit out“ sagen die Programmierer*innen und Datenanalyst*innen zu schlechten Entscheidungssystemen, die aufgrund von unreinen oder vorurteilshaften Daten ungenaue Ergebnisse liefern, denn Maschinen lernen von Menschen und übernehmen deren Denk- und Handlungsweisen. Deshalb ist es essentiell, dass eine KI von einer diversen Gruppe entwickelt wird, sodass sie auch die tatsächliche Lebensrealität der Anwender widerspiegelt. Amazon ist bei weitem nicht allein mit der Entwicklung von sexistisch und rassistisch diskriminierenden KI-Systemen. In mehreren Fällen hat sich bereits gezeigt, dass mangelnde Diversität in den Entwicklungsteams zu Diskriminierung, zum Beispiel bei rassistischer Gesichtserkennungssoftware geführt hat. <sup>4</sup></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch da sich derzeit nur 12% der Datenwissenschaftler*innen und Programmierer*innen als weiblich identifizieren <sup>5</sup>, ist diese Entwicklung leider nicht verwunderlich. Eine neutrale KI kann aber nur entstehen, wenn auch ihre Entwickler*innen aus einer diversen Gruppe stammen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Gestaltung digitaler Schlüsseltechnologien wie KI und ADM ist eine zentrale Machtfrage des 21. Jahrhunderts. Der digitale Arbeitsmarkt, auf dem ein angeblicher Fachkräftemangel herrscht, bleibt jedoch vielen Frauen* und ethnischen Minderheiten verschlossen. Das trägt auch aufgrund der hohen Entlohnung der Berufe im Bereich der Software- und Technologieentwicklung zu finanzieller Ungleichheit von Frauen und marginalisierten Menschen bei. Die Gründe für diese Ungleichheit sind strukturell und kulturell gewachsen und können nicht von den individuellen Frauen allein beseitigt werden. Es müssen daher neben vereinzelten Veranstaltungen wie Girls-Day weitere Anreize wie eine Quote für die Zusammenstellung diverser Entwicklungsteams und eine Zertifizierung für eine inklusive KI geschaffen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>___________________________________________</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><sup>1</sup><a href="https://www.reuters.com/article/us-amazon-com-jobs-automation-insight/amazon-scraps-secret-ai-recruiting-tool-that-showed-bias-against-women-idUSKCN1MK08G">https://www.reuters.com/article/us-amazon-com-jobs-automation-insight/amazon-scraps-secret-ai-recruiting-tool-that-showed-bias-against-women-idUSKCN1MK08G</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><sup>2</sup><a href="https://www.realclearpolicy.com/articles/2018/10/09/report_amazon_falls_short_on_gender_equity_110846.html">https://www.realclearpolicy.com/articles/2018/10/09/report_amazon_falls_short_on_gender_equity_110846.html</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><sup>3</sup><a href="https://phys.org/news/2018-07-algorithm-limits-bias-machine.html">https://phys.org/news/2018-07-algorithm-limits-bias-machine.html</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><sup>4</sup><a href="https://towardsdatascience.com/https-medium-com-mauriziosantamicone-is-artificial-intelligence-racist-66ea8f67c7de">https://towardsdatascience.com/https-medium-com-mauriziosantamicone-is-artificial-intelligence-racist-66ea8f67c7de</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><sup>5 </sup><a href="http://weforum.org/agenda/2019/06/this-is-why-ai-has-a-gender-problem/">weforum.org/agenda/2019/06/this-is-why-ai-has-a-gender-problem/</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Feb 2020 22:05:45 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V28: Wirksamer Kinder- und Jugenschutz bei Online-Werbung</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Wirksamer_Kinder-_und_Jugenschutz_bei_Online-Werbung-24929</link>
                        <author>Laura Sophie Dornheim (KV Berlin-Kreisfrei)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Wirksamer_Kinder-_und_Jugenschutz_bei_Online-Werbung-24929</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche sowie die verstärkte Verschmelzung der Medien bereichern das Leben, erhöhen die Kommunikation und können Bildung erleichtern. Insbesondere für Kinder und Jugendliche ergeben sich durch digitale Medien aber auch Gefährdungsrisiken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Risikofaktor Online-Werbung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein omnipräsentes Beispiel ist Online-Werbung. Sowohl auf spezifischen Kinder-Webseiten, auf Plattformen wie YouTube und Facebook und in Apps für Kinder wird Werbung angezeigt. Im Vergleich mit Fernsehen, Zeitschriften oder analogen Spielen ist das Verhältnis von Werbung zu Inhalt nirgends so schlecht wie im digitalen Bereich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nicht ohne Grund sind Art und Umfang von Werbung im Kontext von Kindersendungen stark reglementiert. Kinder und Jugendliche sind meist noch nicht in der Lage Werbung als solche einzuordnen und damit besonders “verführbar” für die Interessen der werbenden Unternehmen.<br>
Im Digitalen Bereich finden diese Regulierungen bisher keine Anwendung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In einem neuen Report vom Februar 2020 fordern Unicef und die WHO daher “schädliche Werbemaßnahmen auf nationaler Ebene strenger zu regulieren und die UN-Kinderrechtskonvention um ein neues Zusatzprotokoll zu ergänzen”, denn “[...]schädliche Werbe- und Marketingpraktiken führen dazu, dass Kinder Gefahren ausgesetzt sind, die vor einigen Jahrzehnten noch undenkbar schienen.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Werbung stellt zudem ein Sicherheitsrisiko dar, da immer wieder Schadsoftware über Werbeanzeigen ausgespielt wird. Selbst Erwachsene klicken zu oft leichtfertig auf vermeintlich harmlose Banner und laden dadurch Viren z.B. in das System des Bundestags. Es ist fahrlässig, Kindern online solchen Risiken auszusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Online wird Werbung nicht nur dazu genutzt, Produkte und Dienstleistungen anzupreisen. Jedes Werbebanner zeigt nicht nur etwas an, es sammelt auch Daten über diejenige, die diese Werbung sieht. Auf Basis von Cookies werden Alter, Geschlecht, Interessen und zuvor besuchte Seiten erfasst und mit unzähligen anderen Datensammlern geteilt um möglichst genaue Profile der potentiellen Käufer*innen zu bilden. Kinder können weder verstehen und erst recht nicht einwilligen, dass ihre privaten Daten genutzt werden, damit Unternehmen höhere Profite erwirtschaften.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Anbieter*innen in die Pflicht nehmen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Initiativen wie SCHAU HIN, Klicksafe, jugendschutz.net oder auch der Safer-Internet-Day leisten hervorragende medienpädagogische Unterstützung für die Kinder, Jugendliche, Eltern und pädagogische Fachkräfte mit dem Ziel eines sicheren und reflektierten Umgangs mit Medien. Sie klären auch über Jugend-, Daten- und Verbraucherschutzrisiken auf.<br>
Werbeblocker ermöglichen es Kindern und Eltern per Browser ohne Werbung das Internet und all seine Inhalte zu nutzen, müssen allerdings extra installiert werden und sind bei Apps wirkungslos.<br>
Aber es kann und darf nicht alleinige Aufgabe der Eltern sein, digitale Angebote kindergerecht zu gestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern daher:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Digitale Angebote, die sich an Kinder richten, müssen sich ausnahmslos an den Kinder- und Jugendschutz halten, die Verantwortung dafür muss bei den Anbietern liegen und kann nicht auf Eltern abgewälzt werden. Dabei sind Anbieter auch insbesondere für die von Ihnen angezeigte Werbung verantwortlich.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Große Plattformen müssen sicherstellen, dass Inhalte, die sich an Kinder richten, entweder werbefrei angezeigt / abgespielt werden oder nur von Werbeanzeigen begleitet werden, die alterskonform sind nicht in einer Weise eingebettet sind, die es für Kinder schwierig macht, sie vom Inhalt zu unterscheiden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Tracking und Profiling von Minderjährigen durch Online-Werbung muss verboten werden, da Kinder keine Einwilligung im Sinne der DSGVO geben können und zudem besonders schutzwürdig sind. Auch hierfür tragen die Anbieter*innen und Betreiber*innen die Verantwortung. Es können maximal Werbeformen zum Einsatz kommen, die keine personenbezogenen Daten (z.b. Alter, Geschlecht, zuvor besuchte Seiten) erfassen und weitergeben.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Insbesondere digitale Angebote für Kinder und Jugendliche sollten es Eltern ermöglichen, eine komplett werbefreie Nutzung einzustellen. Dies kann auch ein niedrigschwelliges und adäquates Bezahlangebot sein.</p></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Feb 2020 22:05:34 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V27: IT-Sicherheit in Berlin voranbringen</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/IT-Sicherheit_in_Berlin_voranbringen-53680</link>
                        <author>Christopher Philipp (KV Berlin-Mitte)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/IT-Sicherheit_in_Berlin_voranbringen-53680</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>IT-Sicherheit in Berlin voranbringen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den letzten Monaten gab es in Deutschland zahlreiche folgenschwere Cyberangriffe. Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Unternehmen, Behörden und Universitäten waren betroffen. So musste beispielsweise das Rathaus Potsdam über eine Woche vom Netz getrennt werden und konnte seine Verwaltungsaufgaben nur eingeschränkt erfüllen. Nach einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom unter mehr als 1000 Geschäftsführern deutscher Unternehmen verursachten Cyberangriffe für die befragten Unternehmen einen wirtschaftlichen Gesamtschaden von 102,9 Milliarden Euro jährlich. Teilweise war es Glück, dass erfolgte Cyberangriffe keine schlimmeren Auswirkungen hatten: So waren bei einem Angriff auf elf Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz und im Saarland medizinische Geräte nicht betroffen - dass dies unmittelbar eine Gefahr für Leib und Leben der dortigen Patient*innen bedeutet hätte, ist offensichtlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch das Berliner Kammergericht ist im letzten Jahr Opfer eines schwerwiegenden Cyberangriffs geworden. Dies führte dazu, dass die komplette Internetkommunikation des Kammergerichts abgeschaltet werden musste.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nicht zuletzt der Fall des Cyberangriffs auf das Kammergericht zeigt: Berlin muss sich im Bereich Cybersicherheit auf neue Herausforderungen und häufigere Angriffe einstellen. Wenn es uns nicht gelingt, ein hohes Maß an IT-Sicherheit zu gewährleisten, kann dies negative Auswirkungen auf alle Menschen in der Stadt haben. Ein Cyberangriff kann dazu führen, dass Dienstleistungen der Verwaltung nicht erbracht werden können, sensible Daten von Bürger*innen abfließen, Arbeitsplätze bedroht sind und im schlimmsten Fall Menschenleben gefährdet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir schlagen daher folgende Maßnahmen vor, mit denen wir das Land Berlin im Bereich der IT-Sicherheit besser aufstellen wollen und den Menschen in Berlin und dort ansässigen Unternehmen verbesserte Angebote unterbreiten möchten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Wir wollen eine <strong>IT-Sicherheitsstrategie</strong> für das Land Berlin erarbeiten!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für eine gelungene Neuaufstellung im Bereich der IT-Sicherheit braucht es zunächst eine gemeinsame Strategie. Einzelne Maßnahmen können nur dann erfolgreich sein, wenn sie sich in ein stimmiges Gesamtkonzept einbetten. Ein solches fehlt bislang. Ausgangspunkt einer Strategie muss für uns das <em>Vorsorge- und Verhütungs-Prinzip </em>sein. IT-Sicherheit darf kein reaktiver Vorgang auf schwerwiegende Sicherheitsvorfälle sein, sondern muss Vorfälle auf allen Ebenen antizipieren und ihnen mit einer umfassenden präventiven Strategie begegnen. Wir sehen dabei verschiedene zentrale Aspekte einer IT-Sicherheitsstrategie: die Sicherheit der Bürger*innen, die Sicherheit der Netze, die Sicherheit der Verwaltung, die Sicherheit der Wirtschaft und die Sicherheit im Katastrophenfall. Jeder dieser Aspekte erfordert dabei eine individuelle Betrachtung, um dem sicherheitspolitischen Anforderungsprofil gerecht zu werden. In einem weiteren Schritt müssen die Schwachstellen der gegenwärtigen Zuständigkeitsaufteilung für die IT-Sicherheit in Berlin analysiert werden, um auf dieser Basis die Prioritäten für deren Weiterentwicklung zu identifizieren. Die IT-Sicherheitsstrategie Berlin muss unter Einbindung aller zuständigen Ressorts, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft erarbeitet werden. Nur so ist sichergestellt, dass sie den nötigen ganzheitlichen Ansatz abbildet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Wir wollen ein <strong>Berliner</strong><strong>IT-Sicherheitsgesetz </strong>schaffen!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein zentraler Punkt der IT-Sicherheitsstrategie müssen die Eckpunkte eines Berliner IT-Sicherheitsgesetzes sein, welches das entsprechende Bundesgesetz ergänzt. Dieses muss in einem nächsten Schritt ausgearbeitet und zügig verabschiedet werden. Um IT-Sicherheit auf einem hohen Niveau in Berlin gewährleisten zu können, braucht es eine klare Aufgabenverteilung und klar beschriebene Befugnisse der handelnden Behörden. Beides kann nur auf gesetzlicher Basis vorgenommen werden - denn nur der Gesetzgeber kann solch wesentlichen Entscheidungen demokratische Legitimation verschaffen. Eine Verlagerung dieser Entscheidungen auf die Verwaltung wird einem transparenten Verfahren nicht gerecht. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen so gestaltet werden, dass sie den Gefahren wirkungsvoll begegnen, dabei aber die Grundrechte der Bürger*innen wahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Wir wollen ein <strong>Kompetenzzentrum IT-Sicherheit</strong> einrichten!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei einem IT-Sicherheitsvorfall sind die Zuständigkeiten verschiedener Stellen betroffen. In der Regel sind personenbezogene Daten involviert, so dass die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ins Spiel kommt. Cyberangriffe sind strafbar - deren Verfolgung Sache der Strafverfolgungsbehörden. Erste Schutz- und Bereinigungsmaßnahmen von Cyberangriffen wird das Berliner Computer Emergency Response Team (sog. CERT) vornehmen. Wichtig ist, dass die involvierten Beteiligten sich eng abstimmen und das wichtige Informationen ausgetauscht werden. Hierfür muss ein Kompetenzzentrum IT-Sicherheit als Informations-, Kooperations- und Koordinationsplattform in Berlin eingerichtet werden. Auch dieses sollte auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, welche die vorgesehenen Verantwortlichkeiten, Informations- und Benachrichtigungspflichten festlegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Wir wollen <strong>Wissensvermittlung und Sensibilisierungen</strong> für die Gesellschaft fördern!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>IT-Sicherheit kann durch staatliche Akteure allein nicht sichergestellt werden. Vielmehr ist von entscheidender Bedeutung, dass alle Menschen für die Risiken im Netz sensibilisiert werden und wissen, wie sie sich vor ihnen schützen können. Der Staat kann hierbei aber unterstützen. Zusammen mit der Berliner Wirtschaft werden wir einen <em>Hackathon</em> initiieren, bei dem kollektiv die Stärkung der IT-Sicherheit vorangetrieben wird. Für die Bürger*innen setzen wir außerdem auf umfangreiche Wissensvermittlung. Wir wollen <em>Digital Summer Schools</em> für Berlin schaffen und uns aktiv am Digitaltag 2020 (https://digitaltag.eu) beteiligen, der am 19. Juni 2020, stattfindet. Damit wollen wir die Digitalisierung und IT-Sicherheit niedrigschwellig in der Stadt erfahrbar machen. Da der Digitaltag von Beteiligung lebt, rufen wir auch alle Kreisverbände dazu auf, Aktionen für den Digitaltag 2020 anzumelden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir setzen auf möglichst umfangreiche Bildungs- und Beratungsangebote und sorgen für eine ganzheitliche Vermittlung von Medienkompetenz und Sachverständnis in der schulischen Bildung. Im Bereich der Erwachsenenbildung setzen wir insbesondere auf die Volkshochschulen und Hochschulen. Zudem wollen wir prüfen, den Auftrag der Landeszentrale für politische Bildung als anerkannte Akteurin in der Bildungsarbeit um die digitale Bildung zu erweitern. Denn aus unserer Sicht ist digitale Bildung heute wesentlich, um sich in der Welt selbstbestimmt zu bewegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>5. </strong>Wir wollen mehr<strong> IT-Sicherheit in der Verwaltung!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Maßgeblich für das Vertrauen der Bürger*innen in die Berliner Verwaltung und ihren Digitalisierungsprozess ist die Absicherung der Daten. Dabei müssen wir auf zwei übergeordnete Grundsätze hinwirken: „Security by Design“ und „Form follows Function, follows Security“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ebenso bedeutsam für die Vermeidung von IT-Sicherheitsvorfällen innerhalb der Verwaltung ist das Bewusstsein aller Beschäftigten für die Relevanz der IT-Sicherheit. Hier setzen wir auf eine Landes-Awarness-Strategie der IT-Sicherheit. Verpflichtende und regelmäßige Weiterbildungen sowie das Angebot von E-Learning-Tools, sowie erlebnisorientierte Sensibilisierungen wie die Durchführung regelmäßiger IT-Sicherheitsübungen und Live-Hackings sind in einer digitalen Verwaltung unabdingbar. Zudem machen wir uns dafür stark, dass Beschäftigte, die IT-Sicherheitsprobleme melden, dafür belohnt werden und wir werden die Kooperation mit den Berliner Universitäten suchen, um durch Bug-Bounty-Programme Sicherheitslücken zu finden bevor sie zu Sicherheitsvorfällen werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Feb 2020 21:57:05 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-09: Antrag „Luftbrücke Berlin für geflüchtete Kinder auf den griechischen Inseln“ an die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) Bündnis 90/Die Grünen Berlin am 28. März 2020</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Antrag_Luftbruecke_Berlin_fuer_gefluechtete_Kinder_auf_den_griechischen_-18113</link>
                        <author>Klemens Griesehop (KV Berlin-Pankow)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/ldk20/Antrag_Luftbruecke_Berlin_fuer_gefluechtete_Kinder_auf_den_griechischen_-18113</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/Die Grünen fordern den Berliner Senat auf:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>unverzüglich 4.400 unbegleitete geflüchtete Kinder vorrangig aus den griechischen Flüchtlingslagern sowie allein reisende Mütter und ihre Kinder per Luftbrücke nach Berlin zu holen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Landesregierung in Berlin wird aufgefordert die obigen Gruppen nach Aufenthaltsgesetz § 23 Abs. 1 und § 23 Abs. 4 sofort aufzunehmen. Es handelt sich um eine humanitäre Notlage!</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Aufgrund der unhaltbaren humanitären Notlage in den Lagern auf den griechischen Inseln wird der Berliner Senat aufgefordert, alle rechtlichen Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes nach § 23 Abs. 1 und Abs. 4 auch ohne Einverständnis des Bundesministeriums des Innern auszuschöpfen, um die Aufnahme rechtlich durchzusetzen, indem eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird.<a href="#_ftn1">[1]</a></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Berliner Landesregierung wird aufgefordert, die Aufnahmeregelung für syrische und irakische Flüchtlinge mit Verwandten in Berlin<a href="#_ftn2">[2]</a> für Drittstaatenangehörige aus Syrien und Irak um Geflüchtete innerhalb der EU mit Angehörigen in Deutschland, die keinen Rechtsanspruch auf Familiennachzug haben zu erweitern mit dem Ziel, möglichst kurzfristig die Angehörigen zusammenzuführen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Berliner Landesregierung wird weiterhin aufgefordert, im Bundesrat aktiv zu werden, minderjährige Geflüchtete und Erwachsene, die bereits Angehörige in Deutschland haben, sofort aufzunehmen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Berliner Landesregierung unterstützt das Anliegen der mehr als 130 Kommunen, die parteiübergreifend beschlossen haben, Geflüchtete aufzunehmen und prüft juristisch die Durchsetzbarkeit dieses Anliegens auch gegen das Bundesinnenministerium.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Berliner Landesregierung setzt sich im Bundesrat dafür ein, dass Deutschland den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verteilungsschlüssel von Geflüchteten (nach Bevölkerungsgröße und Wirtschaftskraft) umsetzt und diesbezüglich vorangeht, ohne auf eine Koalition der Willigen zu warten, sondern Vorbild für andere europäischen Länder abgibt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Berliner Landesregierung setzt sich im Bundesrat dafür ein, das Geflüchtete, die sich in Arbeit bzw. in Ausbildung befinden und integriert sind, vor Abschiebungen geschützt werden und einen sicheren Aufenthaltsstatus erhalten. Im Berliner Abgeordnetenhaus/AGH ist eine entsprechende Beschlussfassung herbeizuführen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref1"><sup><sup>[1]</sup></sup></a><a href="https://dejure.org/gesetze/AufenthG/23.html">https://dejure.org/gesetze/AufenthG/23.html</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref2">[2]</a><a href="https://www.berlin.de/einwanderung/einreise/gefluechtete/artikel.872605.php">https://www.berlin.de/einwanderung/einreise/gefluechtete/artikel.872605.php</a></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Robert Habeck, hat im <strong>Dezember 2019 als Gebot der Humanität</strong> die sofortige Aufnahme von 4.000 geflüchteten Kindern aus den überfüllten Flüchtlingslagern gefordert. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Unterschrift unter die EU-Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention zum Schutz von Geflüchteten verpflichtet. Mittlerweile haben sich mehr als 130 Kommunen parteiübergreifend zur Aufnahme von Geflüchteten bereit erklärt. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl begrüßte die Forderung von Robert Habeck. Geschäftsführer Günter Burkhardt nannte es &quot;unerträglich, dass tausende Flüchtlingskinder in griechischen Elendslagern vor Kälte, Nässe und Hoffnungslosigkeit zittern ...“ Nach Angaben des UNHCR leben mehr als 4.400 unbegleitete Kinder in Lagern auf den Inseln Lesbos, Samos und Kos. Es ist eine humanitäre Katastrophe und ein Notstand in Europa!<a href="#_ftn1"><sup><sup>[1]</sup></sup></a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Berlin hat die Möglichkeit nach Aufenthaltsgesetz § 23 Abs. 1 und § 23 Abs. 4 die obigen geflüchteten Gruppen aufzunehmen und sich somit vorbildlich solidarisch in Europa zu verhalten. Dies kann nach der Gesetzeslage auch ohne die Zustimmung des Bundesinnenministeriums erfolgen, wenn eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird. Nur zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit bedarf es des Einvernehmens mit dem Bundesinnenministerium. Da Berlin sich diesbezüglich nach der Gesetzeslage und bundeseinheitlich verhält, kann das Land auch ohne Zustimmung des Bundesinnenministers handeln. Der Bundesinnenminister mauert diesbezüglich. Deshalb sollte das Land Berlin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Aufnahme der Geflüchteten nach § 23 Abs. 1 und § 23 Abs. 4 durchzusetzen. Aufgrund der Dringlichkeit und der akuten Notlage wäre auch ein Dringlichkeitsantrag juristisch zu erwägen und zu prüfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Bundesländer Berlin, Thüringen, Brandenburg, Baden-Württemberg und Niedersachsen haben sich bereits vor Weihnachten zur Aufnahme bereit erklärt. Insgesamt haben sich mittlerweile mehr als 130 Kommunen entschlossen zusätzliche Geflüchtete aufzunehmen.<a href="#_ftn2"><sup><sup>[2]</sup></sup></a> Bundesinnenminister Seehofer lehnt die Aufnahme bisher ab und mauert. Eine einheitliche Lösung innerhalb der EU (Verteilung nach Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft) wird von einigen EU-Ländern unsolidarisch verhindert bzw. auf eine Koalition der Willigen kann angesichts der humanitären Notlage nicht gewartet werden. Deshalb sollten die Metropole Berlin sowie die Bundesrepublik Deutschland vorangehen und ein solidarisches Vorbild in der europäischen Gemeinschaft darstellen. Dann werden sich sicherlich auch weitere Länder anschließen, um die Grundwerte der EU zu verteidigen und zu vertreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zahlreiche Jugendhilfeeinrichtungen haben in Berlin freie Plätze und können die schutzbedürftigen Kinder und Jugendlichen sofort betreuen. In Berlin gibt es überparteilich ein großes Netzwerk von Freiwilligen (u. a. Moabit hilft, Schöneberg hilft, Weltweit Berlin, Steglitz hilft, Willkommen im Westend hilft, Pankow hilft, Be an Angel), die mit ihrem großen Engagement bereit sind, sich in allen Fragen der Integration zu engagieren - von Begleitung zu Behörden, über Deutschunterricht, bis hin zu Patenschaften. Eine Vielzahl der festsitzenden Flüchtlingskinder hat auch Angehörige, die bereits in Deutschland leben und hier im Asylverfahren sind. Ihre Aufnahme ist kein Gnadenakt, sondern beruht auf einem Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung über die Dublin-Verordnung. Die Verfristung der Antragstellungen in Griechenland liegt auch an den katastrophalen Zuständen, die Europa mit dem EU-Türkei-Deal bewusst herbeigeführt hat. Die Aufnahme von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen kann nur ein Anfang sein. Die sogenannten Hotspots müssen umgehend geschlossen werden. Wenn die Menschenrechte auch an den europäischen Außengrenzen gelten sollen, braucht es den Zugang zu einem Asylverfahren innerhalb der EU, und dieser ist im Schlamm und Morast der sogenannten „Hotspots“ nicht möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Berlin war in der Zeit des sog. Kalten Krieges Leuchtturm der Freiheit und wurde während der Berlin-Blockade nach dem zweiten Weltkrieg durch die Luftbrücke von Juni 1948 bis Mai 1949 am Leben erhalten. Die Geschichte der Rosinenbomber ist in Berlin legendär. Bürgermeister Ernst Reuter sagte am 9. Sept. 1948: „Ihr Völker der Welt (...) <strong>Schaut auf diese Stadt</strong>!<strong>“</strong><a href="#_ftn3"><strong><sup><strong><sup>[3]</sup></strong></sup></strong></a> John F. Kennedy sagte vor diesem Hintergrund: „Ich bin ein Berliner!“<a href="#_ftn4"><sup><sup>[4]</sup></sup></a> Heute ist die Metropole Berlin Sehnsuchtsort für viele Menschen aus der ganzen Welt. Jetzt kann Berlin sich mit seiner glücklichen Geschichte dankbar und erkenntlich zeigen, indem wir den sich in einer absoluten Notlage befindlichen Kindern und weiteren Gruppen auf den griechischen Inseln zur Hilfe kommen und sie aufnehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref1"><sup><sup>[1]</sup></sup></a><a href="https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/hilfe-weltweit/mittelmeer/">https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/hilfe-weltweit/mittelmeer/</a><br>
aktueller Bericht in Die Zeit aus Moria vom 11. Febr. 2020: <a href="https://www.zeit.de/kultur/2020-%0902/griechenland-fluechtlinge-">https://www.zeit.de/kultur/2020-<br>
02/griechenland-fluechtlinge-</a>fluechtlingslager-moria-kinder-lesbos/komplettansicht</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref2"><sup><sup>[2]</sup></sup></a><a href="https://taz.de/Aufnahme-von-Fluechtlingen-in-Kommunen/!566062">https://taz.de/Aufnahme-von-Fluechtlingen-in-Kommunen/!566062</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="https://www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlinge-deutschland-seebruecke-1.4766059"><span class="underline">https://www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlinge-deutschland-seebruecke-1.4766059</span></a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="https://www.tagesspiegel.de/politik/fluechtlingsaufnahme-in-staedten-und-gemeinden-wir-">https://www.tagesspiegel.de/politik/fluechtlingsaufnahme-in-staedten-und-gemeinden-wir-</a><br>
brauchen-mehr-verantwortung-fuer-die-kommunen/25481520.html</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref3"><strong><sup><strong><sup>[3]</sup></strong></sup></strong></a><a href="https://www.berlin.de/berlin-im-ueberblick/geschichte/artikel.453082.php">https://www.berlin.de/berlin-im-ueberblick/geschichte/artikel.453082.php</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref4"><sup><sup>[4]</sup></sup></a><a href="https://www.berlin.de/berlin-im-ueberblick/geschichte/artikel.453085.php">https://www.berlin.de/berlin-im-ueberblick/geschichte/artikel.453085.php</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Feb 2020 20:51:46 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>