Veranstaltung: | LDK 2017 |
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Tagesordnungspunkt: | T-9 Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Petra Vandrey (KV Charlottenburg-Wilmersdorf) u.a. |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 10.11.2017, 12:07 |
V-01: Ein Familienfördergesetz für Berlin
Antragstext
Ein Familienfördergesetz für Berlin
Der Landesverband von Bündnis 90/ Die Grünen wirkt mit Nachdruck darauf hin, in
der laufenden Legislaturperiode ein Berliner Familienfördergesetz auf den Weg zu
bringen. Der Landesverband unterstützt den für das Gesetzgebungsverfahren
notwendigen breiten Beteiligungsprozess.
Berlin soll eine noch familienfreundlichere Metropole werden. Bündnis 90 / Die
Grünen wollen Familien mit Kindern und Jugendlichen eine Stadt voller
Möglichkeiten eröffnen. Kinderarmut muss wirksamer bekämpft werden.
Alleinerziehende gilt es, gezielt zu unterstützen. Die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf muss gewährleistet sein. Familienförderung muss einen stabilen Rahmen
haben, um nachhaltig wirken zu können.
Familie ist überall da, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander
übernehmen. Die Vielfalt unterschiedlichster familiärer Lebensformen gilt es, zu
fördern.
Es gibt in Berlin schon jetzt zahlreiche Angebote und Hilfen, auf die Familien
zurückgreifen können. Leider verhindert der Dschungel von Behörden und
unübersichtlicher Vorschriften oft, dass sie in Anspruch genommen werden.
Außerdem fehlen verlässliche Standards. Um Familien fördernde Maßnahmen
übersichtlicher und verbindlicher zu machen, soll in dieser Legislaturperiode
ein Familienfördergesetz beschlossen werden.
Berlin hat bislang noch kein Familienfördergesetz. In der Berliner rot-rot-
grünen Koalitionsvereinbarung von 2016 hat die Koalition es sich zur Aufgabe
gemacht, ein Familienfördergesetz auf den Weg zu bringen.
Der Landesverband von Bündnis 90 / Die Grünen setzt sich dafür ein, dass in der
Stadtgesellschaft ein breiter Beteiligungsprozess stattfindet, um den
Gesetzgebungsprozess zu begleiten und die tatsächlichen Bedürfnisse von Kindern,
Jugendlichen und Familien zum Maßstab des Gesetzes zu machen. Hierbei sollen die
Akteur*innen eingebunden werden, die aus fachlicher Sicht qualifiziert sind,
ihre Kenntnisse und Erfahrungen einzubringen.
Sinn des Gesetzes soll sein, Ziele einer modernen, ganzheitlichen und
vielfältigen Familienpolitik für Berlin zu definieren und konkrete
familienpolitische Maßnahmen und Projekte festzuschreiben sowie verbindliche
Standards der Familienförderung in den verschiedenen Bereichen festzulegen und
diese finanziell zu unterlegen. Berücksichtigt werden soll dabei der inklusive
und interkulturelle Ansatz von Familienpolitik sowie die besonderen Bedarfe von
geflüchteten und zugewanderten Familien.
Das Gesetz soll dabei die Aufgabenverteilung zwischen Land und Bezirken klar
regeln.
Es soll nicht mit dem Duktus geschrieben werden, nur Defizite und Problemlagen
bekämpfen zu wollen. Vielmehr soll es sich an alle Berliner Familien in ihrer
ganzen Vielfalt wenden und ihnen Angebote machen, um in Berlin gut zu leben,
Kinder zu erziehen und füreinander zu sorgen.
In dem Gesetz sollen die aus grüner familienpolitischer Sicht wichtigen
Schwerpunkte enthalten sein, insbesondere:
- Etablierung von Familienservicebüros in allen Bezirken
- Ein Netzwerk von Familienzentren schaffen, dauerhafte Sicherung des
Regenbogenfamilienzentrums
- Beratungsangebote für Familien und werdende Familien (Mütter, Väter,
soziale Elternteile, Schwangere und deren Partner) zu Erziehungsfragen und
in Trennungssituationen in jedem Familienzentrum, Ausbau der präventiven,
sozialraumorientierten Arbeit
- Angebot für Familienbildung ausbauen
- Verstetigung des Programms Stadtteilmütter
- Standards für Personal und Ausstattung der für Familien zuständigen Ämter
festschreiben
- Eine flächendeckende Ausstattung mit Beleghebammen und Hebammen zur
Sicherung der Geburtsvorbereitung, Geburt und Wochenbettbetreuung sowie
Beratungsangebote und der freien Wahl des Geburtsortes
- Regelmäßige Familienberichterstattung, Familienförderplan und den Berliner
Beirat für Familienfragen im Gesetz verankern
- Angebote für Familienfreizeit und Familienerholung festschreiben
- Familienfreundlichkeitsprüfung (vor Erlass von Rechts- und
Verwaltungsvorschriften sowie bei Planung von Maßnahmen des Landes sind
die Auswirkungen auf Familien zu prüfen; dabei sind auch die Erfordernisse
der Barrierefreiheit im Hinblick auf Eltern und Kinder mit Behinderungen
zu beachten)
Begründung
Weitere Antragsteller*innen:
Sebastian Serowy (KV Steglitz-Zehlendorf), Marianne Burkert-Eulitz (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Andrea Bossmann (KV Mitte), Christof Ebrecht (KV Charlottenburg-Wilmersdorf), Oliver Gellert (KV Spandau)
Unterstützer*innen:
Arbeitsgemeinschaft Kinder Jugend Familie, Lisa Paus (KV Charlottenburg-Wilmersdorf), Stefanie Remlinger (KV Pankow), Monika Herrmann (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Wolfgang Schmidt (KV Kreisfrei), Markus Scheppe (kein Mitglied), Bernd Schwarz (KV Charlottenburg Wilmersdorf), Parwin Kouloubandi (KV Charlottenburg Wilmersdorf), Susanne Mertens (KV Steglitz-Zehlendorf), June Tomiak (KV Kreisfrei), Martina Schmiedhofer (KV Charlottenburg Wilmersdorf), Herbert Nebel (KV Charlottenburg Wilmersdorf)