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            <title>LDK im Dezember 2026 oder Januar 2027: Alles</title>
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                        <title>SÄA-1: Fürsorgekonzept und Anpassung Schieds- und Schlichtungsorgane</title>
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                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 24.09.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li><p>Die Anlagen zur Satzung „Beschwerdekommission für Fälle sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt“ und „Antidiskriminierungsstelle“ werden durch die Anlage Fürsorgekonzept ersetzt.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li><p>Die Anlage zur Satzung „Fürsorgekonzept“ lautet wie folgt:</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>&quot;Präambel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als Bündnis 90/Die Grünen Berlin wollen wir respektvoll, wertschätzend, konstruktiv und diskriminierungskritisch zusammenarbeiten. Doch wir wissen: wir sind Teil einer Gesellschaft, in der Missbrauch von Macht(-asymmetrien), sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt und Diskriminierung – aufgrund von Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Herkunft, Aussehen, Behinderung, Alter, Weltanschauung, chronische Krankheit und sozialer Status oder Fürsorgeverantwortung – Alltag sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Deshalb schaffen wir mit diesem Fürsorgekonzept im Landesverband sowohl Präventionsstrukturen um aktiv Diskriminierung, sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt und Mobbing vorzubeugen, als auch Strukturen, die Betroffene unterstützen, Klärung ermöglichen oder (wenn nötig) Konsequenzen bzw. Parteiordnungsmaßnahmen herbeiführen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Damit übernehmen wir Verantwortung und positionieren uns klar gegen sexistische, diskriminierende, beleidigende und gewalttätige Verhaltensweisen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dieses Fürsorgekonzept dient dem Schutz der persönlichen Integrität, Würde und sexuellen Selbstbestimmung aller Parteimitglieder und Menschen, die sich im Parteikontext bewegen. Es schafft klare Rahmenbedingungen für den Umgang mit Übergriffen, Diskriminierung und Mobbing. Es zeigt auf, an wen sich Betroffene wenden können und wie wir mit gemeldeten Vorfällen umgehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Somit stärkt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Berlin eine Kultur von Respekt und Verantwortung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong> § 1 Ziele und Anwendungsbereich  </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(1) Dieses Fürsorgekonzept dient dem Schutz und dem Wohl aller Parteimitglieder und der Menschen, die sich im Parteikontext bewegen. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(2) Dieses Fürsorgekonzept gilt für alle Gliederungen, Amts- und Mandatsträger*innen des Landesverbands und Menschen, die sich im Parteikontext bewegen, für Vorkommnisse von Diskriminierung, sexueller Belästigung, sexualisierter Gewalt und Mobbing im Parteikontext, also insbesondere auf Veranstaltungen des Landesverbandes und seiner Gliederungen (unabhängig davon, ob die meldenden Personen Mitglieder oder Dritte sind) sowie für alle Kommunikationskanäle inklusive Mailinglisten und Chatgruppen des Landesverbands und seiner Gliederungen. Bei Bedarf können auch Mitglieder der Grünen Jugend Berlin die hier geregelten Beschwerdestrukturen nutzen. Die Zuständigkeit für Gremien und Gliederungen des Bundesverbands liegt beim Bundesverband. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(3) Für Beschäftigte des Landesverbands und seiner Gliederungen gelten die Regelungen § 13 Abs. 1 AGG. Soweit eine Zuständigkeit des Arbeitgebers gemäß § 13 Abs. 1 AGG besteht, findet dieses Fürsorgekonzept keine Anwendung. Handelt es sich bei einer gemeldeten Person um eine*n Arbeitnehmer*in des Landesverbands ergreifen die Weisungsbefugten im Einklang mit den arbeitsrechtlichen Regelungen ggf. entsprechende Maßnahmen. Beschäftigte können sich mit ihren Anliegen an die Anlaufstelle für Beschäftigte (ehemals Ombudsstelle) wenden.    </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(4) Sexuelle Belästigung und/oder sexualisierte Gewalt liegen vor, wenn unerwünschte Handlungen mit sexuellem Bezug die Würde einer Person verletzen. Dazu zählen nicht nur körperliche Übergriffe, sondern auch verbale oder nonverbale Verhaltensweisen mit sexuellem Bezug – etwa anzügliche Bemerkungen, Cat-Calling, unangemessene Witze mit sexuellem Bezug, das Zusenden pornografischer Darstellungen, wiederholte unerwünschte Annäherungsversuche oder Einladungen mit sexuellem Bezug ohne gegenseitiges Einverständnis.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(5) Diskriminierung liegt vor, wenn Benachteiligungen aufgrund von rassistischer Zuschreibung, der Herkunft, der Staatsangehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Aussehens, einer chronischen Krankheit, des Alters, des sozialen Status oder der familiären Fürsorgeverantwortung auftreten oder Menschen aufgrund der genannten Kriterien herabgewürdigt werden. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(6) Mobbing liegt vor, wenn gezielte, unfaire und unerwünschte Handlungen gegenüber einer Person vollzogen werden. Betroffene werden über einen längeren Zeitraum hinweg systematisch durch Schikanen, Boshaftigkeiten oder Intrigen angegriffen und ausgegrenzt. Diese Angriffe zielen darauf ab, das Selbstverständnis und Selbstwertgefühl der Betroffenen zu beeinträchtigen. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>§ 2 Vertraulichkeit  </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(1) Die Anlauf- und Beschwerdestelle arbeiten vertraulich.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(2) Alle Informationen aus Gesprächen mit der Anlauf- oder Beschwerdestelle, insbesondere die Identitäten der Beteiligten, sind vor dem Zugriff unbeteiligter Dritter zu schützen (Vertraulichkeit).  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(3) Dritte*r ist jede natürliche Person, die nicht unmittelbar am Verfahren beteiligt ist, sowie Gliederungen und Organe der Partei. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(4) Verfahrensbeteiligte unterzeichnen eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Bei Bruch der Vertraulichkeit endet das Verfahren (siehe §6 (12)). </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>§ 3 Schutz der beteiligten Personen  </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(1) Der Schutz der meldenden Personen hat höchste Priorität. Ebenso ist wichtig, dass sich die Mitglieder der betroffenen Gliederung und der Partei insgesamt möglichst sicher und in einem vertrauensvollen Umfeld fühlen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(2) Auch der gemeldeten Person werden Schutz und Rufschutz zugesichert. Wer eine Person nachweislich und absichtlich falsch beschuldigt, muss mit angemessenen Konsequenzen durch das Schiedsgericht rechnen. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(3) Minderjährige haben einen besonders hohes Schutzanrecht. Da dieses Fürsorgekonzept bei Bedarf auch Meldungen aus der Grünen Jugend abdeckt, ist besondere Aufmerksamkeit darauf zu richten, dass Betroffene minderjährig sein können. Hier gilt eine besondere Sorgfaltspflicht, die das besondere Schutzbedürfnis Minderjähriger sicherstellt. In den Verfahrensregeln wird der Umgang mit Minderjährigen in der Beschwerdestruktur ausgeführt.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>§ 4 Beschwerdestruktur  </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(1) Die Beschwerdestruktur beinhaltet die Anlaufstelle (§ 5), die Beschwerdestelle (§6) und das Schiedsgericht (§ 7), die aufeinander aufbauen.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(2) Die Anlauf- und Beschwerdestellen haben unterschiedliche Zuständigkeiten und agieren getrennt voneinander. Sie sind personell unterschiedlich besetzt. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(3) Die Anlauf- und Beschwerdestelle handeln nach Verfahrensordnungen, die auf der Homepage der Partei veröffentlicht werden.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>§ 5 Anlaufstelle  </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(1) Die Anlaufstelle ist die zentrale Anlaufstelle im Landesverband, die sich mit Vorfällen sexueller Belästigung, sexualisierter Gewalt, Diskriminierung und Mobbing im Grünen Kontext befasst und die parteiinternen Prozesse in diesem Bereich koordiniert. Die Aufgaben der Anlaufstelle sind, die meldenden Personen im gesamten Prozess zu begleiten und zu unterstützen sowie die eingehenden Meldungen zu überprüfen. Die Anlaufstelle ist in ihrer Arbeit unabhängig.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(2) Die Anlaufstelle setzt sich aus geschultem Personal zusammen, um eine hohe Fachlichkeit und Professionalität sicherzustellen und um politische Einflussnahme auszuschließen. Die Kontaktdaten der Anlaufstelle werden auf der Homepage des Landesverbands veröffentlicht. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(3) Die Stelle dient als Erstanlaufstelle und berät und unterstützt die meldende Person im weiteren Verfahren. An die Anlaufstelle können sich Menschen wenden, die sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt, Diskriminierung oder Mobbing erfahren haben, sowie Personen, die solche Vorfälle beobachtet haben.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(4) Die Anlaufstelle arbeitet vertraulich. Während des gesamten Prozesses können sich meldende Personen darauf verlassen, dass sie regelmäßigen Kontakt zur Anlaufstelle haben können. Wichtige Schritte und Maßnahmen werden immer vorab mit der meldenden Person abgesprochen. Diese kann sich jederzeit selbst bei der Anlaufstelle melden, die sie so lange wie gewünscht durch den folgenden Prozess begleitet. Die Anlaufstelle steht während dieses Prozesses auf Seiten der meldenden Person und trifft keine Entscheidung über eine Beurteilung des Sachverhalts, Konsequenzen und Parteiordnungsmaßnahmen. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(5) Anonyme Meldungen sind bei der Anlaufstelle möglich. Sie berät dann dahingehend, welche Möglichkeiten den meldenden Personen offenstehen, erläutert aber auch, zu welchem Zeitpunkt die Anonymität aufgegeben werden muss, wenn eine Meldung weiterverfolgt werden soll.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(6) Die Anlaufstelle baut ein Netzwerk zu lokalen externen Hilfs- und Beratungsstrukturen auf (Bspw. Frauen- oder Opferberatungsstellen) und trägt diese in einem Verzeichnis zusammen. Bei Bedarf kann die meldende Person an eine dieser spezialisierten Beratungsstellen vermittelt werden.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(7) Die Anlaufstelle stellt keine Strafanzeigen, es sei denn es besteht eine gesetzliche Pflicht. Sobald der Verdacht einer Straftat entsteht, muss die jeweilige Person über die Option informiert werden, Strafanzeige zu erstatten. Strafrechtlich relevante Vorkommnisse können nicht von der Partei, sondern nur von den dafür zuständigen staatlichen Stellen geahndet werden. Ein anschließendes Schiedsgerichtsverfahren bleibt davon unbenommen.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>§ 6 Beschwerdestelle</strong> </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(1) Der Landesverband richtet eine Beschwerdestelle ein. Dazu arbeitet der Landesverband mit einem externen Anbieter mit professionellem, geschultem Personal zusammen, um eine hohe Fachlichkeit und Professionalität sicherzustellen und um politische Einflussnahme auszuschließen. Die Beschwerdestelle ist personell anders besetzt als die Anlaufstelle.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(2) Beschwerde erheben kann jedes Parteimitglied und jede Person, die von einem Vorkommnis entsprechend §1 (2) betroffen ist. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(3) Die Beschwerdestelle arbeitet unparteiisch. Eingehende Beschwerden werden objektiv und umfassend geprüft und bearbeitet. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(4) Die konkrete Vorgehensweise wird den beteiligten Parteien transparent gemacht. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(5) Die Beschwerdestelle arbeitet vertraulich, sie berät die beteiligten Personen und zeigt Handlungsoptionen auf.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(6) Die Beschwerdestelle sensibilisiert die gemeldete Person für die Wirkung des eigenen Handelns und strebt im Fall von Fehlverhalten eine Verantwortungsübernahme an. Dabei werden die Grundwerte von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Verhaltenskodex des Landesverbands aufgezeigt. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(7) Die Erstberatung einer meldenden Person bei der Beschwerdestelle kann anonym erfolgen, für weitere Schritte muss die Anonymität aufgegeben werden; die Beschwerdestelle berät die meldende Person entsprechend, welche Konsequenzen eine Entscheidung für die Wahrung oder für die Aufhebung der Anonymität hat.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(8) Auf Wunsch der meldenden Person kann die Beschwerdestelle mit der gemeldeten Person Kontakt aufnehmen. Hierfür muss ein konkreter Vorfall gemeldet werden, zu dem auch die gemeldete Person Stellung nehmen kann.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(9) Die Beschwerdestelle kann bei Einverständnis der meldenden und gemeldeten Person zu einem Gespräch zwischen gemeldeter und meldender Person einladen und dieses führen; hierbei nimmt die Beschwerdestelle eine unparteiische Position ein.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(10) Auch die gemeldete Person kann Einzelgespräche mit der Beschwerdestelle führen. Die Beschwerdestelle wahrt die Vertraulichkeit dieser Gespräche.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(11) Ziel der Arbeit der Beschwerdestelle ist eine einvernehmliche Beilegung der Beschwerde. Dies kann beispielsweise ein Bewusstsein für Fehlverhalten der gemeldeten Person, Wiedergutmachung oder Einsicht, Ausräumung eines Missverständnisses oder Rücknahme der Beschwerde sein. Die Beratungsstelle kann Maßnahmen wie beispielsweise die Teilnahme am Schulungsangebot des Landesverbandes oder anderer, spezifischer Schulungen empfehlen. Das Befolgen dieser Empfehlung kann Teil einer Wiedergutmachungsvereinbarung sein.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(12) Die Beteiligten bekennen sich schriftlich zur Vertraulichkeit. Ist die Vertraulichkeit des Verfahrens gebrochen, werden die Beteiligten darüber informiert und das Verfahren beendet. Ein Antrag beim Landesschiedsgericht kann dennoch gestellt werden. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(13) Die Teilnahme am Klärungsprozess ist freiwillig. Sollte die gemeldete Person an diesem Verfahren nicht teilnehmen wollen, steht der meldenden Person dennoch die Beratungsleistung der Beschwerdestelle zur Verfügung. Die Anrufung des Landesschiedsgerichts steht der meldenden Person zu jedem Zeitpunkt offen, unabhängig davon, ob die gemeldete Person einem Klärungsversuch zugestimmt hat oder nicht. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(14) Die Beschwerdestelle bearbeitet keine Beschwerden, die Straftatbestände des § 177 StGB, Verbrechen im Sinne des § 12 Abs. 1 StGB oder die Anwendung physischer Gewalt zum Gegenstand haben. In diesen Fällen wird auf externe Beratungsstellen sowie die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten hingewiesen.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(15) Die Beschwerdestelle kann keine Sanktionen gegen Parteimitglieder verhängen; hierfür muss das Schiedsgericht angerufen werden.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>§ 7 Ordnungsmaßnahmen </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(1) Auf Antrag kann das Landesschiedsgericht Ordnungsmaßnahmen verhängen. Dazu gehören insbesondere das zeitweise Fernbleiben von Parteiveranstaltungen und -räumlichkeiten, das zeitweise Ruhenlassen einzelner oder aller Mitgliedsrechte oder parteipolitischer Ämter oder das zeitweise Ruhenlassen der Parteiarbeit der gemeldeten Person. In besonders schweren Fällen kann auch ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet werden. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(2) Antragsbefugt sind Parteimitglieder, die von einem Vorkommnis entsprechend §1 (2) unmittelbar betroffen sind sowie alle Antragsberechtigten entsprechend §6 Schieds- und Schlichtungsordnung. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(3) Sofern Ordnungsmaßnahmen durch das Schiedsgericht verhängt werden, informiert dieses die Landesgeschäftsstelle über die konkret verhängte(n) Maßnahme(n). </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(4) Die Landesgeschäftsstelle informiert die Gremien und Personen, deren Kenntnisnahme für die Durchsetzung der Maßnahme erforderlich ist. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>§ 8 Datenschutz  </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(1) Die schriftliche Korrespondenz zwischen Anlauf- und Beschwerdestelle mit am Verfahren Beteiligten erfolgt ausschließlich über dafür eingerichtete, gesicherte und zugriffsbeschränkte Postfächer. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(2) Alle erhobenen persönlichen Daten werden sechs Monate nach der Beendigung des Verfahrens gelöscht. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(3) Besteht der Verdacht einer Straftat, kann eine Aufbewahrung für die Dauer, die zur Klärung und Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist, erfolgen.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>§ 9 Prävention und Schulungen </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(1) Um Bewusstsein und Kompetenz im Umgang mit sexueller Belästigung, sexualisierter Gewalt, Diskriminierung und Mobbing zu fördern und Vorfällen vorzubeugen, bietet der Landesverband regelmäßige Schulungen an. Insbesondere Amts- und Mandatsträger*innen sind angehalten, sich in diesen Bereichen regelmäßig fortzubilden; der Landesverband informiert sie dazu entsprechend.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(2) Der Landesvorstand evaluiert gemeinsam mit der Anlaufstelle und der Geschäftsführung regelmäßig Bedarfe für Fortbildungen und Schwerpunkte des Fortbildungsangebots, das insbesondere folgende Themen umfasst: </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>Schulungen zu Critical Whiteness  </p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>Schulungen zu kritischer Männlichkeit  </p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>Schulungen zu Umgang mit Machtasymmetrien und/oder Dominanzverhalten </p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>Diversity-Trainings  </p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>Moderationstrainings/Sitzungsleitungstrainings </p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(3) Näheres regelt das Schulungskonzept des Landesverbandes.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(4) Schulungen für das Personal der Landesgeschäftsstelle, insbesondere für die Anlauf- und für die Beschwerdestelle und das Schiedsgericht, werden additiv je nach Bedarf gezielt für diesen Personenkreis finanziert und zur Verfügung gestellt. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>§ 10 Berichtswesen und Evaluation </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(1) Die Anlauf- und Beschwerdestelle und das Landesschiedsgericht erstellen alle zwei Jahre einen anonymisierten Bericht. Dieser wird dem Landesvorstand vorgelegt, damit er ggf. notwendige Konsequenzen ziehen, Präventionsmaßnahmen ergänzen und/oder das Fürsorgekonzept entsprechend anpassen kann. Der Landesvorstand berichtet hierzu dem Landesausschuss. Damit übernimmt der Landesvorstand Verantwortung für die Partei, um den Schutz Betroffener und die Prävention innerhalb der Organisation bestmöglich zu gewährleisten. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(2) Ein Jahr nach Inkrafttreten ist das Fürsorgekonzept zu evaluieren, der Landesvorstand berichtet hierzu dem Landesausschuss.&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li><p>Die Anlage „Ombudsstelle“ wird umbenannt. Der neue Name der Anlage lautet „Anlaufstelle für Beschäftigte“. Das Wort „Ombudsstelle“ wird im Inhaltsverzeichnis, in der Bezeichnung der Anlagen und im Titel der Anlage durch die Bezeichnung „Anlaufstelle für Beschäftigte“ ersetzt. In den Absätzen 1, Satz 1; 2, Satz 1; 3, Satz 1 und 4 Satz 1 der Anlage wird das Wort „Ombudsstelle“ durch „Anlaufstelle für Beschäftigte“ ersetzt.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="4"><li><p>In § 22 Abs. 2 S. 1 der Satzung werden die Worte „den Mitgliedern der Antidiskriminierungsstelle des Landesverbands“ gestrichen. Der neue § 22 Abs. 2 S. 1 lautet wie folgt: „1 Der Diversity-Rat besteht aus der*dem Sprecher*in für Vielfalt und Antidiskriminierung des Landesvorstands, einer*m gewählten Vertreter*in des LAG-Sprecher*innen-Rats und den Diversity Beauftragten der Vorstände der Bezirksgruppen und der innerparteilichen Vereinigungen. Bei Bedarf können Mitglieder der Anlaufstelle, der Beschwerdestelle und der Anlaufstelle für Beschäftigte beratend hinzugezogen werden.“</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="5"><li><p>In § 23 Abs. 1 der Satzung werden die Worte „eine Beschwerdekommission für Fälle sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt, eine Antidiskriminierungsstelle und eine Ombudsstelle“ gestrichen und durch die Worte „eine Anlaufstelle, eine Beschwerdestelle und eine Anlaufstelle für Beschäftigte“ ersetzte. Der Absatz wird entsprechend wie folgt neu gefasst: „Beim Landesverband besteht ein Landesschiedsgericht, eine Anlaufstelle, eine Beschwerdestelle und eine Anlaufstelle für Beschäftigte.“</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="6"><li><p>§ 5 e) der Schieds- und Schlichtungsordnung wird wie folgt neu gefasst:</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>“e) in den Fällen des § 7 Abs. 1 der Anlage Fürsorgekonzept.”</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 09 Oct 2026 10:49:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A-1: Begleitantrag zum Fürsorgekonzept</title>
                        <link>https://berlin.antragsgruen.de/ldk26-3/begleitantrag-zum-fursorgekonzept-329</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 08.10.2026)</author>
                        <guid>https://berlin.antragsgruen.de/ldk26-3/begleitantrag-zum-fursorgekonzept-329</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bündnis 90/Die Grünen Berlin steht für eine politische Kultur, in der Menschen respektvoll, wertschätzend, konstruktiv und diskriminierungskritisch miteinander arbeiten. Diesen Anspruch wollen wir nicht nur nach außen vertreten, sondern auch innerhalb unseres Landesverbands verwirklichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gleichzeitig wissen wir, dass auch unsere Partei Teil einer Gesellschaft ist, in der Machtmissbrauch und der Missbrauch von Machtasymmetrien, sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt, Diskriminierung und Mobbing stattfinden. Auch innerhalb unserer Partei sind wir nicht frei von patriarchalen und anderen gesellschaftlichen Machtstrukturen. Ein sicherer und diskriminierungskritischer Parteikontext entsteht deshalb nicht von selbst, sondern braucht klare Haltung, Prävention, verlässliche Anlaufstellen und verbindliche Verfahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit einem Fürsorgekonzept für den Landesverband übernehmen wir hierfür Verantwortung. Das Konzept schafft klare Rahmenbedingungen für den Umgang mit Übergriffen, Diskriminierung und Mobbing. Es verbindet Prävention und Intervention, benennt Ansprechmöglichkeiten und legt Grundsätze für den Umgang mit gemeldeten Vorfällen fest. Dabei sollen Betroffene Unterstützung und Schutz erhalten, Konflikte möglichst frühzeitig deeskaliert und geklärt werden und – wenn erforderlich – auch Konsequenzen bzw. Parteiordnungsmaßnahmen ermöglicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Fürsorgekonzept gilt für alle Menschen, die sich im Parteikontext bewegen – insbesondere für Mitglieder, Beschäftigte, Ehrenamtliche sowie weitere Personen, die an Veranstaltungen oder Aktivitäten der Partei teilnehmen oder mit ihr zusammenarbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>1. Begriffe und Rollen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Rahmen des Fürsorgekonzepts unterscheiden wir zwischen betroffenen, meldenden und gemeldeten Personen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>eine <strong>betroffene Person </strong>isteine Person, die von sexueller Belästigung, sexualisierter Gewalt, Diskriminierung und Mobbing betroffen ist.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>eine <strong>meldende Person </strong>ist eine Person, die einen Fall meldet. Das kann sowohl eine eigene Erfahrung sein oder eine Meldung von etwas, was die Person beobachtet hat.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>eine <strong>gemeldete Person</strong> ist die Person, um die es sich in der Meldung handelt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Unterscheidung ist wichtig, weil die betroffene Person nicht zwingend mit der Person identisch ist, die sich an eine Stelle wendet. Im Verlauf der Meldung und ihrer Bearbeitung sprechen wir deshalb von meldenden und gemeldeten Personen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>2. Prävention und Unterstützung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unser Ziel ist es, eine Parteikultur zu schaffen, in der Diskriminierung, sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt und Mobbing möglichst verhindert werden und Betroffene sich sicher fühlen, Unterstützung zu suchen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dazu gehören insbesondere Präventions- und Bildungsangebote sowie klare und niedrigschwellige Informationen darüber, welche Verhaltensweisen nicht akzeptiert werden, wo Unterstützung zu finden ist und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir ermutigen alle Parteimitglieder, Beschäftigte und Dritte, die sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt, Diskriminierung oder Mobbing im Parteikontext erleben oder beobachten, sich Unterstützung zu holen und Vorfälle zu melden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Menschen, die selbst betroffen sind oder einen Vorfall beobachtet haben, empfehlen wir insbesondere:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Vorfälle möglichst genau zu dokumentieren, etwa mit Angaben zu Ort, Zeit, beteiligten Personen, Wortlaut und konkreten Handlungen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>sich Unterstützung bei einer frei gewählten Vertrauensperson und/oder einer externen Fachberatungsstelle zu holen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>sich an die Anlaufstelle oder die Beschwerdestelle des Landesverbands zu wenden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Anlaufstelle und die Beschwerdestelle nehmen Meldungen ernst und behandeln sie sensibel, zügig und diskret. Eine Kontaktaufnahme ist vertraulich und auf Wunsch anonym möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>3.</strong><strong>Betroffenengerechtigkeit und Unschuldsvermutung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Arbeit im Rahmen des Fürsorgekonzepts orientiert sich an zwei miteinander zu verbindenden Grundsätzen: Betroffenengerechtigkeit und Unschuldsvermutung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Betroffenengerechtigkeit</strong> bedeutet, dass die Perspektive und die Bedürfnisse von Menschen, die von sexueller Belästigung, sexualisierter Gewalt, Diskriminierung oder Mobbing betroffen sind, bei allen Überlegungen und Maßnahmen berücksichtigt werden. Dabei nehmen wir auch die Perspektive unbekannter Betroffener in den Blick: Wir berücksichtigen die möglichen Auswirkungen von Strukturen und Handlungen auf Menschen, die betroffen sind, sich aber bislang nicht gemeldet haben oder nicht melden können oder wollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Meldenden Personen wird Gehör und Glauben geschenkt. Die Anlaufstelle arbeitet deshalb parteiisch für die meldende Person und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Interessen und Handlungsmöglichkeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gleichzeitig gilt für gemeldete Personen die <strong>Unschuldsvermutung</strong>. Die Wahrung ihrer Verfahrensrechte ist Bestandteil eines fairen und rechtsstaatlichen Umgangs mit Vorwürfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Anlaufstelle und die Beschwerdestelle haben deshalb unterschiedliche Funktionen: Die Anlaufstelle unterstützt und berät die meldende Person. Die Beschwerdestelle übernimmt – soweit erforderlich – die weitere Klärung und kann Gespräche zwischen meldender und gemeldeter Person führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Handlungsleitend sind dabei Rechtsstaatlichkeit und eine feministische, intersektionale Perspektive.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>4. Deeskalation und Konfliktklärung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Meldungen über sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt, Diskriminierung oder Mobbing können für alle Beteiligten und die betroffenen Organisationseinheiten mit erheblichen Konflikten und Verunsicherung verbunden sein. Es können Gefühle von Angst, Scham, Schuld, Ohnmacht oder Wut entstehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Deshalb wird bei allen weiteren Schritten und bei der Bewertung aktueller Entwicklungen geprüft, wie diese zur Deeskalation, Konfliktklärung und Herstellung von Handlungssicherheit beitragen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Deeskalation bedeutet dabei nicht, Vorwürfe zu relativieren oder auf eine angemessene Bearbeitung zu verzichten. Vielmehr geht es darum, Konflikte so zu bearbeiten, dass Betroffene geschützt, Verfahren fair gestaltet und weitere Eskalationen möglichst verhindert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>5. Selbstbestimmung und Unabhängigkeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Betroffene entscheiden grundsätzlich selbst, welche Unterstützung sie in Anspruch nehmen und welche weiteren Schritte sie gehen möchten. Wir respektieren insbesondere die Entscheidung, ob ein Vorfall an staatliche Stellen herangetragen werden soll.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir wissen, dass Menschen gute und nachvollziehbare Gründe haben können, strafrechtlich relevante Vorfälle nicht anzuzeigen. Das Fürsorgekonzept setzt deshalb auf Beratung, Unterstützung und Selbstbestimmung und macht eine parteiinterne Unterstützung nicht von einer Strafanzeige abhängig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei mutmaßlich strafrechtlich relevanten Vorfällen stehen die Anlaufstelle und die Beschwerdestelle für Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Die strafrechtliche Klärung eines solchen Vorfalls obliegt jedoch den hierfür zuständigen staatlichen Stellen. Gespräche oder Verfahren innerhalb der Partei können ein staatliches Verfahren nicht ersetzen. Sie können es – soweit sinnvoll und unter Wahrung der jeweiligen Rechte – ergänzen, insbesondere um die weitere Zusammenarbeit der beteiligten Personen innerhalb der Partei zu klären.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unabhängig davon setzt sich Bündnis 90/Die Grünen Berlin politisch weiterhin dafür ein, dass Betroffene strafrechtlich relevanter Gewalt Zugang zu Beratung, Unterstützung und Justiz erhalten und bestehende Hürden für Anzeigen und Strafverfolgung abgebaut werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>6. Feministische und intersektionale Haltung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als feministische Partei betrachten wir sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt nicht als isolierte Einzelfälle. Frauen und Menschen der LSBTIQ*-Community sind in besonderer Weise von diesen Formen von Gewalt betroffen. Mehrfachdiskriminierungen können die Vulnerabilität und die Zugangshürden zu Unterstützung zusätzlich verstärken, beispielsweise aufgrund von Behinderung, rassistischer Zuschreibung oder Weltanschauung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir wissen um die Zusammenhänge zwischen sexualisierter Gewalt, patriarchalen Strukturen und weiteren gesellschaftlichen Machtverhältnissen. Diese Strukturen können auch innerhalb unserer Partei wirksam sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Deshalb basiert die Arbeit des Fürsorgekonzepts auf einer intersektionalen und feministischen Haltung. Unterschiedliche Machtverhältnisse und Diskriminierungserfahrungen werden dabei zusammengedacht. Ziel ist es, nicht nur auf einzelne Vorfälle zu reagieren, sondern auch strukturelle Ursachen und Bedingungen in den Blick zu nehmen, die Diskriminierung, Gewalt und Machtmissbrauch begünstigen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>7. Verantwortung des Landesverbands</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit dem Fürsorgekonzept verpflichtet sich Bündnis 90/Die Grünen Berlin, Verantwortung für einen sicheren, respektvollen und diskriminierungskritischen Parteikontext zu übernehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dazu schaffen und stärken wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Präventionsstrukturen, die Diskriminierung, sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt und Mobbing vorbeugen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>niedrigschwellige und vertrauliche Anlaufmöglichkeiten für betroffene und meldende Personen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>unabhängige Beschwerdestrukturen, die eine angemessene Klärung gemeldeter Vorfälle ermöglichen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>klare und transparente Verfahren, die sowohl den Schutz und die Perspektive Betroffener als auch die Rechte gemeldeter Personen berücksichtigen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Unterstützungsangebote für betroffene und meldende Personen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Möglichkeiten zur Deeskalation und Konfliktklärung,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>und, wenn erforderlich, geeignete Konsequenzen und parteiinterne Maßnahmen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>So schaffen wir einen verlässlichen Rahmen für den Umgang mit Diskriminierung, sexueller Belästigung, sexualisierter Gewalt und Mobbing. Wir machen deutlich: Betroffene werden nicht allein gelassen, Meldungen werden ernst genommen und Vorwürfe werden in klaren und fairen Verfahren bearbeitet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unser Anspruch ist eine Parteikultur, in der Macht verantwortungsvoll ausgeübt wird, Grenzen respektiert werden, Diskriminierung keinen Platz hat und Menschen sicher und gleichberechtigt politisch mitwirken können.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 07 Oct 2026 16:59:31 +0200</pubDate>
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