Die Berliner Hochschulen können bisher auf Grundlage der Erprobungsklause im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) von den gesetzlich vorgeschriebenen Strukturen abweichen. Dies hat jedoch zur Verschiebung von Kompetenzen auf die Leitungsebene geführt und somit die Beteiligungsrechte von Hochschulmitgliedern beschnitten. Daher wollen wir die bisherige Erprobungsklausel im BerlHG zugunsten neuer demokratischer Modelle ersetzen.
Kapitel: | Zukunft schaffen – Innovationen und Chancen |
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Antragsteller*in: | LAG Wissenschaft (dort beschlossen am: 10.02.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 17.02.2021, 09:02 |