Es ist irreführend, von "allgemeiner" und "beruflicher" Bildung zu sprechen, denn die akademische Bildung ist auch nicht "allgemeiner" als eine duale Ausbildung. Die Betonung der Gleichwertigkeit sollte deutlicher betont werden und zudem der bereich adressiert werden, wo Politik als Beispiel vorangehen kann: In der öffentlichen Verwaltung sollte nur dann ein akademischer Abschluss nötig sein, wenn es die Stelle erfordert. Wo gleichwertige Ausbildungsabschlüsse existieren und gleiche Kompetenzen vorliegen, muss eine Bewerbung/Einstellung auch ohne Hochschulabschluss möglich sein.
Kapitel: | Zukunft schaffen – Innovationen und Chancen |
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Antragsteller*in: | Henrik Rubner (KV Berlin-Mitte) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: K-4-2477 |
Eingereicht: | 17.02.2021, 21:58 |