Wir beobachten eine starke Expansion von Schulen in nichtöffentlicher Trägerschaft, gerade im grundgesetzlich besonders geschützten Grundschulbereich. Diese Entwicklung verringert die Steuerbarkeit des Bildungssystems und hat das Potenzial einer gesellschaftlichen Spaltung. Wie bereits von einigen Wissenschaftler_innen angemerkt (siehe Michael Wrase, Marcel Helbig: https://www.wzb.eu/de/pressemitteilung/genehmigung-von-privatschulen-bundeslaender-missachten-grundgesetz), muss Berlin mehr tun, um die grundgesetzlichen Regelungen zum Sonderungsverbot von privaten Schulen und dem Ausnahmecharakter privater Grundschulen zu achten.
Kapitel: | Zukunft schaffen – Innovationen und Chancen |
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Antragsteller*in: | Vito Dabisch (KV Berlin-Kreisfrei) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 21.02.2021, 13:42 |