Solange es „Willkommensklassen“ gibt, müssen Plätze für den Übergang in Regelklassen für die Kinder im Einzugsbereich danach zur Verfügung stehen. Immer wieder stehen Lehrkräfte von Willkommensklassen, wenn sie den Übergang ihrer Schüler*innen in Regelklassen gestalten wollen, vor der Situation, dass sie für ihre Schüler*innen keine alters- oder dem Lernstand entsprechenden Teilintegrationsplätze finden.
Es macht Sinn, dass gerade Migrations-Schüler*innen vor dem Hintergrund ihrer Fluchtbiographien als „Willkommens“-Kinder in eine Schul-Gemeinschaft aufgenommen werden, in Teilintegration im Sprachbad Deutsch als Zweitsprache lernen und einen Schulplatz zugewiesen bekommen, der ihnen und ihren Eltern das notwendige Vertrauen in bildungspolitische Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit vermittelt. Nur so kann das Recht auf Bildung für alle Kinder in die Praxis umgesetzt werden.
Im „Leitfaden zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in die Kindertagesförderung und Schule“ sind die Regelungen zusammengefasst und fachlich-pädagogisch konkretisiert. „Vorrangiges Ziel der Willkommensklassen ist es, die deutsche Sprache zu erlernen und einen frühestmöglichen Übergang in die Regelklassen zu gewährleisten. Hierfür soll im Rahmen der fachlichen und schulorganisatorischen Möglichkeiten eine enge Verzahnung von Teilen des Unterrichts von Willkommensklassen und Regelklassen und eine frühzeitige Teilintegration in den Regelunterricht sowie sprachsensibler Fachunterricht erfolgen. Die Beschulung in Willkommensklassen orientiert sich am Rahmenlehrplan 1 - 10.“[1]
[1] Siehe: https://www.berlin.de/sen/bjf/fluechtlinge/schulische-integration/