Die Prüfung der Umsetzung der Rekommunalisierung ist ein wichtiger Zwischenschritt, dem aber die zügige und vollständige Rekommunalisierung bis 2026 folgen muss. Dies entspricht den meisten Beschlüssen in den BVV’en und auch den Forderungen zivilgesellschaftlicher Akteure. Zudem muss klar sein, dass die Rekommunalisierung auf der Bezirksebene stattfinden soll; halbherzige Konstrukte wie z.B. einen landeseigenen Betrieb, wie ihn die SPD vorschlägt, lehnen wir ab.
Kapitel: | Zukunft schaffen – Innovationen und Chancen |
---|---|
Antragsteller*in: | Susann Worschech (KV Berlin-Neukölln) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 22.02.2021, 15:29 |