Die bisherige Förderung von Schulen in schwieriger Lage – das sogenannte „Bonusprogramm“ – vergibt Mittel von bis zu 100 000 € pro Jahr an Schulen mit hohen sozialen Belastungen, um die Lern- und Entfaltungsmöglichkeiten von Schüler*innen zu verbessern. Die Bonusgelder können von den Schulen eigenverantwortlich für Projekte der Schulentwicklung und Profilschärfung eingesetzt werden. Obwohl das Programm einige Schulen darin unterstützt hat, sich profilorientiert zu Gunsten ihrer Schülerschaft weiterzuentwickeln, zeigt das Programm große konzeptimmanente Schwächen auf: Die Berechnung der Förderung auf der Basis des sozioökonomischen Status der Familien ist diskriminierend und bürokratisch und geht am realen Bedarf der Schulen vorbei. Die Förderung bleibt somit holzschnittartig, anstatt spezifisch auf Inklusionsbedarfe einzugehen. Schulen, die im Sinne der Programmidee erfolgreich sind und an Profil und Attraktivität gewinnen, laufen Gefahr, aus der Förderung herauszufallen und somit ihre erfolgreichen neuen Konzepte nicht finanzieren zu können. Erfolg im Sinne der Schulentwicklung, gelungene Rückwirkung in den Sozialraum, Mut zum Fortschritt wird so in letzter Konsequenz bestraft. Eine Neuauflage des Bonusprogramms muss daher stärker die nachhaltige Schulentwicklung und den Inklusionsgedanken von Schulen fokussieren, anstatt das Erreichte zu zerstören.
Kapitel: | Zukunft schaffen – Innovationen und Chancen |
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Antragsteller*in: | Susann Worschech (KV Berlin-Neukölln) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 22.02.2021, 15:40 |