Es gibt keinen Grund, mit einem Pilotprojekt anzufangen. Die Datenschutzfolgenabschätzung ist ein zentrales Instrument, um den Grundrechtsschutz sicherzustellen. Dazu muss die Zivilgesellschaft diese aber auch nachvollziehen können, weswegen diese alle veröffentlicht werden sollten. Sofern eine Veröffentlichung der gesamten Folgenabschätzung Sicherheitsrisiken bedeuten würde, reicht eine Veröffentlichung von abstrakten Abläufen aus, was durch diese Formulierung sichergestellt wird.
Kapitel: | Zukunft schaffen – Innovationen und Chancen |
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Antragsteller*in: | Jan Fährmann (KV Berlin-Lichtenberg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: K-4-2661 |
Eingereicht: | 23.02.2021, 12:28 |