Seit Jahrzehnten gibt es immer wieder Angriffe auf das gesetzliche Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Durch viele Ausnahmegenehmigungen ist dieser Arbeitnehmer*innenschutz bereits jetzt erheblich durchlöchert. Gegen die Begehrlichkeiten aus der Wirtschaft haben immer wieder Gewerkschaften und Kirchen opponiert. Dabei ist nicht einmal nachgewiesen, dass Sonntagsöffnungen im Handel zu mehr Umsatz führen würden.
Im Sommer vorigen Jahres gab es in Berlin eine Diskussion darüber, ob wegen der Einschränkungen beim Handel aufgrund „Corona“ im weiteren Jahresverlauf mehr verkaufsoffene Sonntage erlaubt sein sollen, als in den Jahren zuvor. Es wurde dann nichts daraus.
Sonn- und Feiertage sind den Lebensrhythmus strukturierende Tage der Arbeitsruhe, der Erholung sowie des familiären und sozialen Miteinanders. Die Regelungen gelten generell und müssen nicht im, Einzelfall von den Arbeitnehmer*innen den Arbeitgeber*innen abgerungen werden. Setzen wir uns deshalb (gemeinsam mit Gewerkschaften, Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften) für ein striktes Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen ein.
Bündnis 90/Die Grünen hat in dieser Angelegenheit eine klare Position:
„An den gesetzlichen Feiertagen wollen wir festhalten: Die Gesellschaft braucht Sonn- und Feiertage, damit sich die Menschen jenseits von Büro- und Ladenöffnungszeiten ausruhen und das soziale Miteinander pflegen können.“ (BdK-Beschluss vom November 2016).
Im Abschlussbericht der vom Bundesvorstand berufenen Kommission „ Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat heißt es dazu deutlich:
„Wir setzen uns daher vor allem aus kulturellen, sozialen und arbeitsethischen Gründen für den Schutz von Sonn- und Feiertagen ein. Die Gesellschaft braucht Sonn- und Feiertage, damit sich Menschen jenseits von Büro- und Ladenöffnungszeiten ausruhen können. (…) Der Schutz von Feier- und Sonntagen sollte gerade vor dem Hintergrund neoliberaler Gesellschafts- und Wirtschaftsvorstellungen in Bezug auf die Abschaffung von gesetzlichen Feiertagen (z.B. Buß- und Bettag, St. Josefi, 17. Juni) einen hohen Stellenwert einnehmen. Wir kritisieren vor allem die Zunahme rein konsumorientierter verkaufsoffener Sonntage.“
Die LAG Säkulare Grüne Berlin hat in einem Positionspapier bereits 2014 den umfassenden Schutz der Arbeitsverbote an Sonn- und Feiertagen verlangt:
„1. Sonntage und gesetzliche Feiertage sind in Deutschland als den Lebensrhythmus strukturierende Tage der Arbeitsruhe, der Erholung sowie des familiären und sozialen Miteinanders gesellschaftlich allgemein akzeptiert.
2. Durch ihre Festlegung als (arbeitsfreie) Sonntage und gesetzliche Feiertage begründen sie in starker Weise den Anspruch von Arbeitnehmer_innen auf bezahlte Freistellung von der Arbeit. Eine Beschäftigung von Arbeitnehmer_innen an Sonn- und Feiertagen ist gesetzlich grundsätzlich ausgeschlossen und somit der Dispositionsbefugnis von Arbeitgeber_innen entzogen. Die Arbeitsbefreiung muss nicht individuell von den Arbeitnehmer_innen ausgehandelt werden. Dieser erreichte sozialpolitische Standard darf auf keinen Fall beeinträchtigt werden. Ausnahmen von der Arbeitsbefreiung sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zuzulassen.“