Die Bestimmung von Grenzen des Wahlalters sind immer mit
einer gewissen Willkür verbunden. Es ist keineswegs ausgeschlossen,
dass auch jüngere Menschen zu politischen Entscheidungen eine Meinung
entwickeln und diese kundtun möchten. Dies gilt insbesondere bei
Fragen, die für sie einen großen Einfluss haben, etwa Fragen des
Klimaschutzes. Aber auch bei spezifischen kommunalen Fragen können
Kinder an Beteiligung ein Interesse haben, etwa, wenn es um den Bau
eines Spielplatzes geht. Wir sollten daher im Wahlprogramm deutlich
machen, dass 14 Jahre keine festgeschriebene Grenze ist, sondern noch
Raum für weitere Beteiligung besteht. Durch diese Formulierung wird es
möglich, entsprechende Ansätze zu testen, beispielsweise in
Pilotprojekten.
Kapitel: | Zukunft schaffen – Innovationen und Chancen |
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Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 25.02.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 25.02.2021, 13:14 |