Die Finanzierung der berufsorientierenden Massnahmen an Berlin Gymnasien basiert auf einer Pro-Kopf-Finanzierung, die seit vielen Jahren nicht mehr angepasst wurde. Darunter leidet die Qualität. Die Bildungsträger, die diese Massnahmen in Abstimmung mit den Schulen konzipieren und durchführen sollen, haben weder Eigenmittel noch zusätzliche Finanzierungsquellen, um die Massnahmen in der nötigen Qualität durchzuführen.
Die Notwendigkeit von betrieblichen Praktika auch im Gymnasium ist für einen ernsthaften Einblick in Arbeitsroutinen und betriebliche Abläufe unerläßlich; daher soll das Recht einer jeden Schülerin und jedes Schülers garantiert werden mindestens zwei Betriebspraktika im Gymnasium absolvieren zu können. Da die Gleichwertigkeit von beruflicher und Allgemeinbildung angestrebt wird, entspricht der Änderungsantrag diesem Ansinnen.